
EWKFondsG
Information über das Einwegkunststoffgesetz (EWKfG)
Der Einwegplastikfonds ist ein wichtiger Baustein im Kampf gegen Plastikmüll und Umweltverschmutzung. Er wurde eingeführt, um die Recyclingquoten zu erhöhen und die Umweltauswirkungen von Einwegplastik zu verringern. Die rechtliche Grundlage bildet das Gesetz über den Einwegplastikfonds (EWKfG), das die Pflichten von Herstellern und Importeuren regelt.
Das Produkt
Wer ist verantwortlich?
Hersteller und Importeure, die Produkte wie Einwegbecher, Plastiktüten oder andere Einwegplastikprodukte auf den Markt bringen, müssen sicherstellen, dass sie diese ordnungsgemäß melden und gegebenenfalls Abgaben zahlen. Auch Organisationen, die an der Sammlung oder dem Recycling von Einwegplastik beteiligt sind, fallen unter die Regelungen.
Welche Pflichten?
Dies betrifft die Melde- und Abgabepflichten der Hersteller und Händler von Einwegplastik. Sie müssen regelmäßig Mengenangaben zu den auf den Markt gebrachten Einwegplastikprodukten über das Portal „DIVID“ des Umweltbundesamt melden. Dies hilft, den Überblick über die im Umlauf befindlichen Mengen zu behalten.
Verstöße
Wenn Unternehmen ihre Meldepflichten nicht erfüllen oder Abgaben nicht zahlen, können Konsequenzen drohen. Bei Verstößen gegen das EWKFG können Bußgelder oder andere rechtliche Maßnahmen verhängt werden. In Deutschland können Bußgelder für Umweltverstöße mehrere Tausend Euro oder mehr betragen. Zusätzlich können die Behörden Auflagen erteilen, wie die Einstellung bestimmter Tätigkeiten oder die vorübergehende Schließung von Unternehmen.
Unser Service
Die ECOPV-EU GmbH unterstützt Sie nicht nur dabei, die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten, sondern legt auch besonderen Wert auf den Schutz unserer Umwelt. Eine korrekte und transparente Umsetzung ist die Grundlage für alles. Warum also nicht etwas Gutes für unsere Umwelt tun?

Konkrete Anforderungen an Hersteller gem. EWKfG

Bevollmächtigte Vertreter
Hersteller/Produzenten, die außerhalb Deutschlands ansässig sind, müssen einen in Deutschland ansässigen Bevollmächtigten benennen, um bestimmte Herstellerpflichten nach dem EWKFondsG zu erfüllen.

Registrierung
Ähnlich wie bei Verpackungen gibt es auch für Single-Use-Kunststoffe eine Registrierungspflicht, die über DIVID, die Plattform des Fonds für Single-Use-Kunststoffe des Umweltbundesamtes, abgewickelt wird.

Mengenmeldungen
Die Hersteller/Erzeuger müssen regelmäßig die von ihnen in Verkehr gebrachten Mengen melden. Dies hilft, die Menge der im Umlauf befindlichen Produkte im Auge zu behalten.
Das deutsche Einwegkunststoffgesetz (EWKFG)
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FAQs
Was ist EWKFondsG?
Das Einwegkunststofffondsgesetz dient der Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (EWKRL). Die Richtlinie enthält zahlreiche Maßnahmen, um den Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zu reduzieren und das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt zu begrenzen.
Für wen gilt das Einwegkunststoffgesetz?
Das Gesetz gilt für Unternehmen, die in Deutschland niedergelassen sind und diese Produkte gewerbsmäßig erstmals auf dem deutschen Markt bereitstellen oder verkaufen. Auch im Ausland ansässige Unternehmen, die diese Einwegkunststoffprodukte nach Deutschland verkaufen, fallen unter das Gesetz.
Was gilt als Einwegkunststoff?
Plastik zersetzt sich erst nach Jahrhunderten und kann bei unsachgemäßer Handhabung Meere, Süßwasser und Land verschmutzen. Typische Einwegkunststoffe sind Plastikbesteck, Strohhalme, Getränkebehälter und Lebensmittelbehälter.
Was müssen Hersteller für Einwegplastik Produkte ab 2025 tun?
Hersteller von Produkten aus Einwegplastik wie u.a. Zigarettenfiltern, Getränkebechern und Folienverpackungen müssen sich seit 2024 an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen. Zur Verwaltung und Abwicklung der Abgaben, die Unternehmen in den Einwegkunststofffonds zahlen müssen, hat das Umweltbundesamt (UBA) die digitale Plattform DIVID eingerichtet.
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