🇮🇪 EPR-Compliance für Verpackungen in Irland |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Irland hat im Jahr 2026 Klarheit geschaffen: Die Regierung vergab eine neue 10-Jahres-Lizenz an Repak – bis 2036 – und bestätigte damit Repak als einzige staatlich anerkannte Verpackungs-Compliance-Organisation des Landes. Für Unternehmen, die Verpackungen auf dem irischen Markt in Verkehr bringen, bedeutet das: Systemanschluss bei Repak ist verpflichtend.

Zudem harmonsiert die PPWR das Verpackungsrecht in der gesamten Europäischen Union und verlangt von allen Marktteilnehmern eine lückenlose Registrierung im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung. Ein zentraler Bestandteil dieser EU-weiten Verordnung ist die Pflicht für grenzüberschreitend tätige Online-Händler, in jedem EU-Bestimmungsland ohne eigene Niederlassung einen lokalen Bevollmächtigten zu ernennen. Für den irischen Markt bedeutet dies konkret, dass ausländische Unternehmen – egal ob aus der EU oder einem Drittstaat – ab dem Stichtag zwingend eine solche lokale Vertretung beauftragen müssen, um die rechtssichere Anmeldung und Mengenmeldung im nun langfristig gesetzten Repak-System zu gewährleisten.

Hier sind die 7 wichtigsten Schritte zur Verpackungs-EPR-Compliance in Irland.

🇮🇪 EPR-Compliance für Verpackungen in Irland |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Verpackungen – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Irland hat im Jahr 2026 Klarheit geschaffen: Die Regierung vergab eine neue 10-Jahres-Lizenz an Repak – bis 2036 – und bestätigte damit Repak als einzige staatlich anerkannte Verpackungs-Compliance-Organisation des Landes. Für Unternehmen, die Verpackungen auf dem irischen Markt in Verkehr bringen, bedeutet das: Systemanschluss bei Repak ist verpflichtend.

Zudem harmonsiert die PPWR das Verpackungsrecht in der gesamten Europäischen Union und verlangt von allen Marktteilnehmern eine lückenlose Registrierung im Rahmen der erweiterten Herstellerverantwortung. Ein zentraler Bestandteil dieser EU-weiten Verordnung ist die Pflicht für grenzüberschreitend tätige Online-Händler, in jedem EU-Bestimmungsland ohne eigene Niederlassung einen lokalen Bevollmächtigten zu ernennen. Für den irischen Markt bedeutet dies konkret, dass ausländische Unternehmen – egal ob aus der EU oder einem Drittstaat – ab dem Stichtag zwingend eine solche lokale Vertretung beauftragen müssen, um die rechtssichere Anmeldung und Mengenmeldung im nun langfristig gesetzten Repak-System zu gewährleisten.

Hier sind die 7 wichtigsten Schritte zur Verpackungs-EPR-Compliance in Irland.

Wer gilt als „Hersteller" (Producer) im Sinne der irischen Verpackungsregelungen?

Wer erstmals verpackte Waren gewerblich in Irland in Verkehr bringt, gilt rechtlich als Hersteller.
  • In Irland ansässige Hersteller / Abfüller: Unternehmen, die Waren in Irland abfüllen oder verpacken und unter eigenem Markennamen vertreiben.
  • Private-Label-Inhaber: Einzelhändler, die Produkte von Dritten verpacken lassen, aber unter eigenem Namen in Irland vertreiben.
  • Importeure: Wer verpackte Waren gewerblich aus dem Ausland (EU oder Drittland) nach Irland importiert.
  • Unternehmen aus anderen EU-Ländern: Wer verpackte Produkte per Fernabsatz (E-Commerce) direkt an irische Endverbraucher verkauft – inklusive Versandkartons und Füllmaterial.
  • Unternehmen außerhalb der EU: Bei B2C-Direktlieferungen liegt die Pflicht beim ausländischen Unternehmen. In traditionellen B2B-Lieferketten übernimmt der erste irische Importeur die Produzentenrolle.
  • Marktplatzbetreiber: Plattformen tragen zunehmend subsidiäre Haftung für die Verpackungs-Compliance ihrer Drittanbieter.

Praxisbeispiel: Ein deutsches Unternehmen versendet Kosmetikprodukte in Karton-Versandverpackungen direkt an irische Endkunden → gilt als Producer → Bevollmächtigter erforderlich → Repak-Mitgliedschaft → halbjährliche Meldung bis 21. August (H1) und 21. Februar (H2) → ab 12. August 2026 direkte PPWR-Pflichten.

Die 7 wichtigsten Schritte zur Verpackungs-EPR-Compliance in Irland

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Für ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Irland, die verpackte Waren direkt an irische Verbraucher verkaufen, ist die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters (Authorised Representative) mit Sitz in Irland verpflichtend.

Der Bevollmächtigte übernimmt die finanzielle und administrative Haftung für alle gesetzlichen Verpackungspflichten in Irland (Registrierung, Meldung, Gebührenzahlung).

Anforderungen:

  • In Irland ansässige natürliche oder juristische Person
  • Schriftliche Vollmacht
  • Keine Haager Apostille erforderlich
  • EPA überprüft die Existenz des ausländischen Unternehmens digital

Schritt 2: Major Producer prüfen (Schwelle: 10 Tonnen + €1 Mio. Umsatz)

Irlands Verpackungs-EPR unterscheidet zwischen Major Producers (Pflichtmitglieder bei Repak) und kleineren Unternehmen:

Ein Unternehmen gilt als Major Producer und muss Repak beitreten, wenn es mehr als 10 Tonnen Verpackungsmaterial auf dem irischen Markt platziert UND einen Jahresumsatz von mehr als €1 Mio. hat.

StatusBedingungPflicht
Major Producer>10 t Verpackung/Jahr UND >€1 Mio. UmsatzVolle Pflichtmitgliedschaft bei Repak mit detaillierter Materialmeldung.
KleinproduzentUnter einem oder beiden SchwellenwertenBis August 2026: Aufzeichnungspflicht + Lokalverwaltung.
Ab 12. August 2026 (PPWR): Registrierungs- und Meldepflicht bei Repak (über vereinfachte Kleinunternehmer-Tarife ohne Mindesschwelle).

Schritt 3: Repak-Mitgliedschaft: Regular vs. Scheduled

Repak bietet zwei Mitgliedschaftsformen an: Regular Membership für große Unternehmen wie Hersteller, Importeure, Markeninhaber und große Einzelhändler, die eine jährliche Gebühr basierend auf der Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen zahlen, sowie Scheduled Membership (vereinfachte Mitgliedschaft) für kleine und mittelständische Unternehmen wie Einzelhändler, Hotels, Apotheken und Gaststätten, die eine feste Jahresgebühr zahlen.

Regular Membership (Major Producers): : Volumensbasierte Gebühr für Großunternehmen (Hersteller, Importeure, große Online-Händler). Halbjährliche Meldepflicht (Fristen 21. August und 21. Februar). 

Scheduled Membership (Major Producers): Feste Jahresgebühr für inländische Dienstleister/Einzelhändler, die die Major-Producer-Schwelle überschreiten, aber keine Importeure oder Hersteller sind.

Diese Form ist strikt für rein inländische Betriebe gedacht, die Waren direkt an Endverbraucher verkaufen (z. B. lokale Hotels, Pubs, Apotheken oder Einzelhändler). Sobald ein Unternehmen Waren selbst herstellt, importiert oder Markeninhaber (Brandholder) ist, greift automatisch die Pflicht zur Regular Membership mit detaillierter Statistikabgabe. 

Hinweis: Ab dem 12. August 2026 gibt es durch die PPWR rechtlich keine Freigrenze (0-kg-Schwelle) mehr für die Registrierung.

Repak-Mitgliedschaft abschließen – Ablauf:

  1. Online-Konto auf repak.ie öffnen; Vorjahrestonnen nach Material einreichen
  2. Repak-Vertrag unterzeichnen; einmalige Beitrittsgebühr zahlen
  3. Repak stellt Mitgliedsnummer aus – Nachweis der EPR-Registrierung
  4. Daten 7 Jahre für EPA/Lokalverwaltungs-Audits aufbewahren

Schritt 4: Verpackungen nach Materialstrom klassifizieren

Repak schreibt eine detaillierte Aufschlüsselung nach Materialströmen vor – wichtig für die korrekte Gebührenberechnung und Meldung.

Eco-Modulation (im Aufbau): Im Rahmen der PPWR-Umsetzung bereitet Repak ein stärkeres Öko-Modulationssystem vor. Recyclierungsfreundliche Designs (Monomaterialien, unpigmentierte Kunststoffe) werden künftig mit niedrigeren Tarifen belohnt; schwer recycelbare Verbundmaterialien mit Strafzuschlägen belegt.

Im irischen EPR-System und unter der PPWR müssen diese Kategorien strikt getrennt erfasst werden, da für sie unterschiedliche Gebührensätze, Verwertungspflichten und Recyclingziele gelten.

Separate Erfassung:

  • Primärverpackungen (Produktverpackungen)
  • Sekundärverpackungen (Umverpackungen)
  • Transportverpackungen (Paletten, Stretchfolie)
  • Versandverpackungen für E-Commerce (an Endkunden)

Schritt 5: Finanzielle Verpflichtungen & Repak-Gebühren

Die Repak-Eco-Contribution wird pro Tonne/Kilogramm der in Irland in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterialien berechnet, differenziert nach Materialstrom.

Gebührenstruktur (Prinzip):

Nettogewicht (Tonnen) × Tarifsatz je Materialstrom

Die aktuellen Tarifsätze sind auf repak.ie für Mitglieder einsehbar und werden jährlich angepasst. Grundsätzlich gilt:

  • Kunststoff (starr & flexibel): Höchste Tarife (stark öko-moduliert)
  • Metalle (Stahl & Aluminium): Hohe Tarife.
  • Papier/Pappe: Mittlere Tarife.
  • Glas & Holz: Günstigste Tarife pro Tonne. 

SUP-Zusatzkosten (Single-Use Plastics): Seit Anfang 2023 sind Produzenten bestimmter SUP-Artikel verpflichtet, die Kosten für Littering-Reinigung zu tragen, zusätzlich zu ihren bestehenden EPR-Pflichten. Dies gilt für bestimmte Lebensmittelbehälter, Verpackungen aus flexiblem Material, Getränkebehälter, Becher, leichte Kunststofftragetaschen und Tabakprodukte.

Schritt 6: Meldepflichten: Halbjährlich

Halbjährliche Repak-Meldung:

Für das erste Halbjahr (Januar–Juni) müssen Daten bis zum 21. August desselben Jahres bei Repak eingereicht werden; für das zweite Halbjahr (Juli–Dezember) bis zum 21. Februar des Folgejahres.

ZeitraumFrist
H1 (Januar–Juni)21. August desselben Jahres
H2 (Juli–Dezember)21. Februar des Folgejahres

Meldungsinhalt:

  • Genaue Gewichtsangaben (in Tonnen) aller in Irland in Verkehr gebrachten Verpackungen im Berichtszeitraum
  • Aufschlüsselung nach Materialstrom und Verwendungstyp (Haushalts- vs. Gewerbeanteil)
  • Versandverpackungen und Serviceverpackungen für E-Commerce-Sendungen eingeschlossen

Kanal: Digital über das Repak-Mitgliederportal.

Schritt 7: Deposit-and-Return-Scheme (DRS)

Deposit-and-Return-Scheme (DRS) in Irland: Das irische Pfandsystem für Einweg-Getränkeverpackungen (Re-turn) wurde am 1. Februar 2024 verpflichtend eingeführt. Es umfasst alle Behälter aus PET-Kunststoff, Aluminium und Stahl von 150 ml bis 3 Litern, wobei Milch und Säfte ausgenommen sind. Je nach Größe fällt ein Pfand von 15 oder 25 Cent an. Betroffene Produzenten müssen ihre Produkte bei Re-turn registrieren, mit dem Logo versehen und Erzeugergebühren zahlen. Diese Verpackungen sind dafür von den regulären Repak-Tonnengbühren befreit.

PPWR-Kennzeichnung (ab 2028): Ab dem 12. August 2026 greifen im Rahmen der PPWR zunächst die stofflichen Verbote für PFAS in Lebensmittelverpackungen sowie die Pflicht zur Bereitstellung umfassender Konformitätserklärungen. Die verpflichtende Einführung der EU-weit harmonisierten Kennzeichnungen zur Materialzusammensetzung und Mülltrennung erfolgt hingegen erst nach einer Übergangsphase ab  2028. Bis zu diesem Stichtag gelten die bestehenden nationalen irischen Anforderungen und Kennzeichnungsregeln parallel weiter, um Unternehmen ausreichend Zeit für die Umstellung ihrer Verpackungsdesigns zu geben.

Wer gilt als „Hersteller" (Producer) im Sinne der irischen Verpackungsregelungen?

Wer erstmals verpackte Waren gewerblich in Irland in Verkehr bringt, gilt rechtlich als Hersteller.
  • In Irland ansässige Hersteller / Abfüller: Unternehmen, die Waren in Irland abfüllen oder verpacken und unter eigenem Markennamen vertreiben.
  • Private-Label-Inhaber: Einzelhändler, die Produkte von Dritten verpacken lassen, aber unter eigenem Namen in Irland vertreiben.
  • Importeure: Wer verpackte Waren gewerblich aus dem Ausland (EU oder Drittland) nach Irland importiert.
  • Unternehmen aus anderen EU-Ländern: Wer verpackte Produkte per Fernabsatz (E-Commerce) direkt an irische Endverbraucher verkauft – inklusive Versandkartons und Füllmaterial.
  • Unternehmen außerhalb der EU: Bei B2C-Direktlieferungen liegt die Pflicht beim ausländischen Unternehmen. In traditionellen B2B-Lieferketten übernimmt der erste irische Importeur die Produzentenrolle.
  • Marktplatzbetreiber: Plattformen tragen zunehmend subsidiäre Haftung für die Verpackungs-Compliance ihrer Drittanbieter.

Praxisbeispiel: Ein deutsches Unternehmen versendet Kosmetikprodukte in Karton-Versandverpackungen direkt an irische Endkunden → gilt als Producer → Bevollmächtigter erforderlich → Repak-Mitgliedschaft → halbjährliche Meldung bis 21. August (H1) und 21. Februar (H2) → ab 12. August 2026 direkte PPWR-Pflichten.

Die 7 wichtigsten Schritte zur Verpackungs-EPR-Compliance in Irland

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Für ausländische Unternehmen ohne Niederlassung in Irland, die verpackte Waren direkt an irische Verbraucher verkaufen, ist die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters (Authorised Representative) mit Sitz in Irland verpflichtend.

Der Bevollmächtigte übernimmt die finanzielle und administrative Haftung für alle gesetzlichen Verpackungspflichten in Irland (Registrierung, Meldung, Gebührenzahlung).

Anforderungen:

  • In Irland ansässige natürliche oder juristische Person
  • Schriftliche Vollmacht
  • Keine Haager Apostille erforderlich
  • EPA überprüft die Existenz des ausländischen Unternehmens digital

Schritt 2: Major Producer prüfen (Schwelle: 10 Tonnen + €1 Mio. Umsatz)

Irlands Verpackungs-EPR unterscheidet zwischen Major Producers (Pflichtmitglieder bei Repak) und kleineren Unternehmen:

Ein Unternehmen gilt als Major Producer und muss Repak beitreten, wenn es mehr als 10 Tonnen Verpackungsmaterial auf dem irischen Markt platziert UND einen Jahresumsatz von mehr als €1 Mio. hat.

Major Producer: >10 t Verpackung/Jahr UND >€1 Mio. Umsatz

Volle Pflichtmitgliedschaft bei Repak mit detaillierter Materialmeldung.

Kleinproduzent: Unter einem oder beiden Schwellenwerten

Bis August 2026: Aufzeichnungspflicht + Lokalverwaltung.
Ab 12. August 2026 (PPWR): Registrierungs- und Meldepflicht bei Repak (über vereinfachte Kleinunternehmer-Tarife ohne Mindesschwelle).

Schritt 3: Repak-Mitgliedschaft: Regular vs. Scheduled

Repak bietet zwei Mitgliedschaftsformen an: Regular Membership für große Unternehmen wie Hersteller, Importeure, Markeninhaber und große Einzelhändler, die eine jährliche Gebühr basierend auf der Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen zahlen, sowie Scheduled Membership (vereinfachte Mitgliedschaft) für kleine und mittelständische Unternehmen wie Einzelhändler, Hotels, Apotheken und Gaststätten, die eine feste Jahresgebühr zahlen.

Regular Membership (Major Producers): : Volumensbasierte Gebühr für Großunternehmen (Hersteller, Importeure, große Online-Händler). Halbjährliche Meldepflicht (Fristen 21. August und 21. Februar). 

Scheduled Membership (Major Producers): Feste Jahresgebühr für inländische Dienstleister/Einzelhändler, die die Major-Producer-Schwelle überschreiten, aber keine Importeure oder Hersteller sind.

Diese Form ist strikt für rein inländische Betriebe gedacht, die Waren direkt an Endverbraucher verkaufen (z. B. lokale Hotels, Pubs, Apotheken oder Einzelhändler). Sobald ein Unternehmen Waren selbst herstellt, importiert oder Markeninhaber (Brandholder) ist, greift automatisch die Pflicht zur Regular Membership mit detaillierter Statistikabgabe. 

Hinweis: Ab dem 12. August 2026 gibt es durch die PPWR rechtlich keine Freigrenze (0-kg-Schwelle) mehr für die Registrierung.

Repak-Mitgliedschaft abschließen – Ablauf:

  1. Online-Konto auf repak.ie öffnen; Vorjahrestonnen nach Material einreichen
  2. Repak-Vertrag unterzeichnen; einmalige Beitrittsgebühr zahlen
  3. Repak stellt Mitgliedsnummer aus – Nachweis der EPR-Registrierung
  4. Daten 7 Jahre für EPA/Lokalverwaltungs-Audits aufbewahren

Schritt 4: Verpackungen nach Materialstrom klassifizieren

Repak schreibt eine detaillierte Aufschlüsselung nach Materialströmen vor – wichtig für die korrekte Gebührenberechnung und Meldung.

Eco-Modulation (im Aufbau): Im Rahmen der PPWR-Umsetzung bereitet Repak ein stärkeres Öko-Modulationssystem vor. Recyclierungsfreundliche Designs (Monomaterialien, unpigmentierte Kunststoffe) werden künftig mit niedrigeren Tarifen belohnt; schwer recycelbare Verbundmaterialien mit Strafzuschlägen belegt.

Im irischen EPR-System und unter der PPWR müssen diese Kategorien strikt getrennt erfasst werden, da für sie unterschiedliche Gebührensätze, Verwertungspflichten und Recyclingziele gelten.

Separate Erfassung:

  • Primärverpackungen (Produktverpackungen)
  • Sekundärverpackungen (Umverpackungen)
  • Transportverpackungen (Paletten, Stretchfolie)
  • Versandverpackungen für E-Commerce (an Endkunden)

Schritt 5: Finanzielle Verpflichtungen & Repak-Gebühren

Die Repak-Eco-Contribution wird pro Tonne/Kilogramm der in Irland in Verkehr gebrachten Verpackungsmaterialien berechnet, differenziert nach Materialstrom.

Gebührenstruktur (Prinzip):

Nettogewicht (Tonnen) × Tarifsatz je Materialstrom

Die aktuellen Tarifsätze sind auf repak.ie für Mitglieder einsehbar und werden jährlich angepasst. Grundsätzlich gilt:

  • Kunststoff (starr & flexibel): Höchste Tarife (stark öko-moduliert)
  • Metalle (Stahl & Aluminium): Hohe Tarife.
  • Papier/Pappe: Mittlere Tarife.
  • Glas & Holz: Günstigste Tarife pro Tonne. 

SUP-Zusatzkosten (Single-Use Plastics): Seit Anfang 2023 sind Produzenten bestimmter SUP-Artikel verpflichtet, die Kosten für Littering-Reinigung zu tragen, zusätzlich zu ihren bestehenden EPR-Pflichten. Dies gilt für bestimmte Lebensmittelbehälter, Verpackungen aus flexiblem Material, Getränkebehälter, Becher, leichte Kunststofftragetaschen und Tabakprodukte.

Schritt 6: Meldepflichten: Halbjährlich

Halbjährliche Repak-Meldung:

Für das erste Halbjahr (Januar–Juni) müssen Daten bis zum 21. August desselben Jahres bei Repak eingereicht werden; für das zweite Halbjahr (Juli–Dezember) bis zum 21. Februar des Folgejahres.

H1 (Januar–Juni): 21. August desselben Jahres
H2 (Juli–Dezember): 21. Februar des Folgejahres

Meldungsinhalt:

  • Genaue Gewichtsangaben (in Tonnen) aller in Irland in Verkehr gebrachten Verpackungen im Berichtszeitraum
  • Aufschlüsselung nach Materialstrom und Verwendungstyp (Haushalts- vs. Gewerbeanteil)
  • Versandverpackungen und Serviceverpackungen für E-Commerce-Sendungen eingeschlossen

Kanal: Digital über das Repak-Mitgliederportal.

Schritt 7: Deposit-and-Return-Scheme (DRS)

Deposit-and-Return-Scheme (DRS) in Irland: Das irische Pfandsystem für Einweg-Getränkeverpackungen (Re-turn) wurde am 1. Februar 2024 verpflichtend eingeführt. Es umfasst alle Behälter aus PET-Kunststoff, Aluminium und Stahl von 150 ml bis 3 Litern, wobei Milch und Säfte ausgenommen sind. Je nach Größe fällt ein Pfand von 15 oder 25 Cent an. Betroffene Produzenten müssen ihre Produkte bei Re-turn registrieren, mit dem Logo versehen und Erzeugergebühren zahlen. Diese Verpackungen sind dafür von den regulären Repak-Tonnengbühren befreit.

PPWR-Kennzeichnung (ab 2028): Ab dem 12. August 2026 greifen im Rahmen der PPWR zunächst die stofflichen Verbote für PFAS in Lebensmittelverpackungen sowie die Pflicht zur Bereitstellung umfassender Konformitätserklärungen. Die verpflichtende Einführung der EU-weit harmonisierten Kennzeichnungen zur Materialzusammensetzung und Mülltrennung erfolgt hingegen erst nach einer Übergangsphase ab  2028. Bis zu diesem Stichtag gelten die bestehenden nationalen irischen Anforderungen und Kennzeichnungsregeln parallel weiter, um Unternehmen ausreichend Zeit für die Umstellung ihrer Verpackungsdesigns zu geben.

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Irland

1. Major-Producer-Schwelle prüfen: >10 Tonnen Verpackung/Jahr und >€1 Mio. Umsatz?

2. Alle Verpackungskomponenten nach Material erfassen (inkl. Versandverpackungen)

3. Repak-Mitgliedschaft abschließen: Regular (Major Producer) oder Scheduled (Kleinproduzent)

4. Repak-Mitgliedsnummer erhalten

5. Halbjährliche Meldung: H1-Daten bis 21. August; H2-Daten bis 21. Februar

6. Eco-Contribution fristgerecht zahlen 

7. SUP-Pflichten prüfen: Littering-Beitrag für betroffene Einwegartikel

8. Daten 7 Jahre für EPA-Audits aufbewahren

9. PPWR ab 12. August 2026 im Blick behalten

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. Bevollmächtigten Vertreter in Irland bestimmen

2. Major-Producer-Schwelle prüfen (irische Verpackungsmengen inkl. Versandkartons)

3. Bevollmächtigter eröffnet Repak-Konto und schließt Mitgliedschaft ab

4. Repak-Mitgliedsnummer an irische Handelspartner und Marktplätze kommunizieren

5. Alle Verpackungsmengen (Gewicht nach Material) strukturiert an Bevollmächtigten für halbjährliche Meldung übermitteln

6. Frist beachten: H1-Daten bis 21. August; H2-Daten bis 21. Februar

7. PPWR: Ab dem 12. August 2026 gilt für ausländische Versender eine strenge Registrierungs- und Meldepflicht ab dem ersten Gramm Verpackung gemäß PPWR

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Option A – Belieferung eines irischen B2B-Partners: Partner übernimmt Importeurspflichten; alle Materialgewichte rechtzeitig übermitteln

2. Option B – Direktversand B2C: Bevollmächtigten Vertreter in Irland benennen (zwingend); alle Schritte aus (b) abwickeln

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Irland

1. Major-Producer-Schwelle prüfen: >10 Tonnen Verpackung/Jahr und >€1 Mio. Umsatz?

2. Alle Verpackungskomponenten nach Material erfassen (inkl. Versandverpackungen)

3. Repak-Mitgliedschaft abschließen: Regular (Major Producer) oder Scheduled (Kleinproduzent)

4. Repak-Mitgliedsnummer erhalten

5. Halbjährliche Meldung: H1-Daten bis 21. August; H2-Daten bis 21. Februar

6. Eco-Contribution fristgerecht zahlen 

7. SUP-Pflichten prüfen: Littering-Beitrag für betroffene Einwegartikel

8. Daten 7 Jahre für EPA-Audits aufbewahren

9. PPWR ab 12. August 2026 im Blick behalten

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. Bevollmächtigten Vertreter in Irland bestimmen

2. Major-Producer-Schwelle prüfen (irische Verpackungsmengen inkl. Versandkartons)

3. Bevollmächtigter eröffnet Repak-Konto und schließt Mitgliedschaft ab

4. Repak-Mitgliedsnummer an irische Handelspartner und Marktplätze kommunizieren

5. Alle Verpackungsmengen (Gewicht nach Material) strukturiert an Bevollmächtigten für halbjährliche Meldung übermitteln

6. Frist beachten: H1-Daten bis 21. August; H2-Daten bis 21. Februar

7. PPWR: Ab dem 12. August 2026 gilt für ausländische Versender eine strenge Registrierungs- und Meldepflicht ab dem ersten Gramm Verpackung gemäß PPWR

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Option A – Belieferung eines irischen B2B-Partners: Partner übernimmt Importeurspflichten; alle Materialgewichte rechtzeitig übermitteln

2. Option B – Direktversand B2C: Bevollmächtigten Vertreter in Irland benennen (zwingend); alle Schritte aus (b) abwickeln

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Wir sichern Sie bei der irischen EPR-Compliance für Verpackungen ab, damit Sie rechtssicher durchstarten.

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