EWKFondsG: Einwegkunststofffondsgesetz & Herstellerpflichten
Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) ist ein zentrales Element zur Reduzierung von Umweltbelastungen durch Einwegplastik. Es regelt die erweiterte Herstellerverantwortung und verpflichtet Unternehmen dazu, sich an den Entsorgungskosten der öffentlichen Hand zu beteiligen. Als Ihr Partner für Compliance unterstützt die ECOPV-EU GmbH Sie bei der rechtssicheren Umsetzung.
Was fällt unter das EWKFondsG?
Der Begriff „Einwegkunststoff“ umfasst Produkte, die ganz oder teilweise aus Kunststoff bestehen und nicht für eine Mehrfachverwendung konzipiert sind. Dazu gehören:
To-go-Lebensmittelbehälter & Getränkebecher
Tüten- und Folienverpackungen
Getränkebehälter bis zu 3 Litern
Leichte Kunststofftragetaschen
Feuchttücher, Luftballons & Tabakfilter
Wer ist laut Gesetz verantwortlich?
Die Pflichten treffen Hersteller, Importeure und Fernabsatzhändler, die diese Produkte erstmals auf dem deutschen Markt bereitstellen. Auch Unternehmen, die Einwegplastik nach Deutschland einführen, müssen sicherstellen, dass sie ihre Melde- und Abgabepflichten korrekt erfüllen.
Ihre gesetzlichen Pflichten: Registrierung & Meldung
Unternehmen müssen ihre Mengenströme lückenlos dokumentieren und über das zentrale Portal des Umweltbundesamtes (UBA) verwalten:
Registrierung: Pflichtregistrierung aller betroffenen Hersteller im Portal DIVID.
Meldepflicht: Jährliche Abgabe der Mengenmeldungen (in Kilogramm) der in Verkehr gebrachten Produkte.
Abgabepflicht: Zahlung der Einwegkunststoffabgabe in den Fonds, basierend auf den gemeldeten Mengen.
Risiken bei Verstößen gegen das EWKFondsG
Fehlende Registrierungen oder falsche Mengenangaben führen zu strengen Sanktionen:
Bußgelder: Verwaltungsstrafen von bis zu 100.000 Euro.
Vertriebsverbote: Untersagung des Inverkehrbringens der betroffenen Produkte.
Reputationsverlust: Rechtliche Konsequenzen durch das Umweltbundesamt.
Unser Service
Die ECOPV-EU GmbH unterstützt Sie nicht nur dabei, die gesetzlichen Anforderungen einzuhalten, sondern legt auch besonderen Wert auf den Schutz unserer Umwelt. Eine korrekte und transparente Umsetzung ist die Grundlage für alles. Warum also nicht etwas Gutes für unsere Umwelt tun?
Konkrete Anforderungen an Hersteller gem. EWKfG

Bevollmächtigte Vertreter
Hersteller/Produzenten, die außerhalb Deutschlands ansässig sind, müssen einen in Deutschland ansässigen Bevollmächtigten benennen, um bestimmte Herstellerpflichten nach dem EWKFondsG zu erfüllen.

Registrierung
Ähnlich wie bei Verpackungen gibt es auch für Single-Use-Kunststoffe eine Registrierungspflicht, die über DIVID, die Plattform des Fonds für Single-Use-Kunststoffe des Umweltbundesamtes, abgewickelt wird.

Mengenmeldungen
Die Hersteller/Erzeuger müssen regelmäßig die von ihnen in Verkehr gebrachten Mengen melden. Dies hilft, die Menge der im Umlauf befindlichen Produkte im Auge zu behalten.
Das deutsche Einwegkunststoffgesetz (EWKFG)
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FAQs
Was ist EWKFondsG?
Das Einwegkunststofffondsgesetz dient der Umsetzung der EU-Einwegkunststoffrichtlinie (EWKRL). Die Richtlinie enthält zahlreiche Maßnahmen, um den Verbrauch von bestimmten Einwegkunststoffprodukten zu reduzieren und das achtlose Wegwerfen von Abfällen in die Umwelt zu begrenzen.
Für wen gilt das Einwegkunststoffgesetz?
Das Gesetz gilt für Unternehmen, die in Deutschland niedergelassen sind und diese Produkte gewerbsmäßig erstmals auf dem deutschen Markt bereitstellen oder verkaufen. Auch im Ausland ansässige Unternehmen, die diese Einwegkunststoffprodukte nach Deutschland verkaufen, fallen unter das Gesetz.
Was gilt als Einwegkunststoff?
Plastik zersetzt sich erst nach Jahrhunderten und kann bei unsachgemäßer Handhabung Meere, Süßwasser und Land verschmutzen. Typische Einwegkunststoffe sind Plastikbesteck, Strohhalme, Getränkebehälter und Lebensmittelbehälter.
Was müssen Hersteller für Einwegplastik Produkte ab 2025 tun?
Hersteller von Produkten aus Einwegplastik wie u.a. Zigarettenfiltern, Getränkebechern und Folienverpackungen müssen sich seit 2024 an den Kosten der Abfallbeseitigung in Parks und Straßen beteiligen. Zur Verwaltung und Abwicklung der Abgaben, die Unternehmen in den Einwegkunststofffonds zahlen müssen, hat das Umweltbundesamt (UBA) die digitale Plattform DIVID eingerichtet.
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