In der Europäischen Union ist die Einhaltung der Vorschriften für Batterien und Akkumulatoren entscheidend für Unternehmen, die Batterien auf den Markt bringen. Die EU hat strenge Regelungen eingeführt, um die Umwelt zu schützen und die nachhaltige Nutzung von Ressourcen zu fördern. Diese Anforderungen sind in der EU-Richtlinie 2006/66/EG sowie in weiteren Vorschriften zur Handhabung von Batterien und Akkumulatoren festgelegt.
Die zentralen Punkte der Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) in der neuen EU-Batterieverordnung (EU) 2023/1542 umfassen: Registrierung, Meldepflichten, Rücknahme- und Recyclinganforderungen sowie die Einhaltung von Umweltstandards.
Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Batterien ordnungsgemäß gekennzeichnet sind, einschließlich der relevanten Symbole und Informationen zu gefährlichen Stoffen. Außerdem sind sie verpflichtet, Batterien umweltgerecht zu entsorgen und Recyclingmaßnahmen zu organisieren, um den Ressourcenschutz zu unterstützen.
Ein weiterer entscheidender Punkt ist die Dokumentation
Unternehmen müssen Nachweise über ihre Rücknahme- und Recyclingmaßnahmen führen und regelmäßig Berichte an die zuständigen Behörden übermitteln. Diese Berichte dienen der Überwachung der gesetzlichen Einhaltung und der Gewährleistung von Markttransparenz.
Häufige Fehler im Compliance-Prozess
1.Verkauf von Batterien in EU-Zielländer ohne Registrierung gemäß Batteriegesetz
Da die neue EU-Batterieverordnung grenzüberschreitende Verkäufer nun rechtlich bindet, stellt der Verkauf von Batterien in ein EU-Land ohne ordnungsgemäße Registrierung in diesem Land einen Verstoß dar. Wird dies von nationalen Behörden festgestellt, können nachträgliche Meldepflichten oder erhebliche Geldbußen drohen.
2. Falsche Angaben
Verkäufer, die nach der EU-Batterieverordnung registriert sind, jedoch ihre tatsächlichen Verkaufsvolumina nicht korrekt angeben, können zur nachträglichen Berichterstattung verpflichtet oder mit offiziellen Strafen belegt werden.
3. Fehlende Anbringung des Symbols für getrennte Sammlung auf Batterieprodukten
Die neue EU-Batterieverordnung schreibt ausdrücklich vor, dass ab dem August 2025alle Batterien mit dem Symbol für die getrennte Sammlung gekennzeichnet sein müssen (siehe Abbildung unten).

Unterstützung zur Einhaltung der Vorschriften
Als spezialisierter Dienstleister bietet ECOPV-EU Unterstützung bei der Registrierung, der Erstellung von Berichten und der Organisation von Rücknahmesystemen. Zudem helfen wir bei der Schulung von Mitarbeitern und der Entwicklung nachhaltiger Entsorgungsstrategien – so können Unternehmen sicherstellen, dass sie im Einklang mit den Umweltvorschriften handeln und mögliche Strafen oder Sanktionen vermeiden.
Es ist empfehlenswert, dass sich Unternehmen frühzeitig mit den geltenden Vorschriften vertraut machen und eine Compliance-Strategie entwickeln. Dazu gehört die Auswahl geeigneter Recyclingpartner, die Implementierung eines transparenten Rücknahmesystems sowie die genaue Beobachtung regulatorischer Änderungen.
Wenn Sie Batterien in der EU herstellen oder vertreiben, ist es unerlässlich, die gesetzlichen Anforderungen proaktiv anzugehen.
Durch sorgfältige Planung und Umsetzung von Compliance-Maßnahmen leisten Sie einen aktiven Beitrag zum Umweltschutz, stärken das Vertrauen Ihrer Kunden und sichern den langfristigen Erfolg Ihres Unternehmens.
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