PPWR 2030: Der Fahrplan zur Kreislaufwirtschaft – Neue Standards für die Verpackungs-Compliance

Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist am 12. Februar 2025 offiziell in Kraft getreten. Während das Jahr 2026 den administrativen Startschuss markiert, bildet das Jahr 2030 den zentralen Meilenstein für die tiefgreifendsten operativen Veränderungen. Ab diesem Zeitraum wird „Nachhaltigkeit“ von einer freiwilligen Option zu einer harten Marktzutrittsbedingung.

 

Die ECOPV-EU GmbH hat für Sie die entscheidenden Entwicklungen und die neuesten gesetzlichen Ergänzungen zusammengefasst.

 

1. Massive Abfallvermeidung in Etappen

Die EU setzt verbindliche Reduktionsziele für den Verpackungsmüll pro Kopf:

  • -5 % bis zum Jahr 2030
  • -10 % bis zum Jahr 2035
  • -15 % bis zum Jahr 2040 (im Vergleich zu 2018).

 

2. Design für Recycling: Der neue Standard ab 2030

Ab dem Jahr 2030 dürfen schrittweise nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die eine hohe Recyclingfähigkeit nachweisen können.

  • Leistungsklassen A bis C: Jede Verpackung wird bewertet. Erreicht sie weniger als 70 % Recyclingfähigkeit (Stufe D oder schlechter), ist sie ab 2030 nicht mehr marktfähig.
  • Neu: „Recycled at Scale“ (2035): Es reicht nicht mehr, dass eine Verpackung theoretisch recycelbar ist. Ab 2035 muss nachgewiesen werden, dass sie in der EU auch tatsächlich flächendeckend gesammelt und verwertet wird.

 

3. Verbindliche Rezyklat-Pflichtanteile ab 2030

Kunststoffverpackungen müssen ab dem Jahr 2030 einen Mindestanteil an Post-Consumer-Rezyklat (PCR) enthalten:

  • PET-Lebensmittelverpackungen: Start mit 30 % (50 % bis 2040).
  • Einweg-Getränkeflaschen: Start mit 30 % (65 % bis 2040).
  • Sonstige Kunststoffverpackungen: Start mit 35 % (65 % bis 2040).

Rezyklat-Granulat

4. Wiederverwendung (Re-use) & Leerraum-Stopp

Die PPWR bekämpft „Luftpackungen“ und unnötigen Einweg-Abfall:

  • Leerraum-Quote: Ab 2030 dürfen Transport- und E-Commerce-Verpackungen maximal 50 % Leerraum enthalten.
  • Transport-Mehrweg: Bis 2030 müssen 40 % der Transportverpackungen innerhalb der EU mehrwegfähig sein. Zwischen eigenen Standorten gilt oft bereits früher eine 100 %-Pflicht.
  • Gastronomie-Verbot: Einweg-Portionspackungen und Mini-Hygieneartikel in Hotels werden ab 2030 untersagt.
 

5. Sofortmaßnahmen: PFAS-Verbot

PFAS-Verbot: Das Verbot von „Ewigkeitschemikalien“ in Lebensmittelverpackungen greift bereits 18 Monate nach Inkrafttreten (ca. Ende 2026). Hersteller müssen ihre Beschichtungen umgehend prüfen.

 

6. Transparenz durch den „Digitalen Pass“

  • Harmonisierung: Ab 2028 kommen EU-weit einheitliche Piktogramme zur Mülltrennung.
  • QR-Codes: Ab 2030 müssen Daten wie Rezyklatanteil und Wiederverwendbarkeit digital abrufbar sein.
 

7. Europaweite Pfandsysteme (DRS) ab 2029

Ein entscheidender Hebel für die Recyclingquoten ist die Einführung von Pfandsystemen (Deposit Return Systems):

    •  
  • Pflicht ab 2029: Bis zum 1. Januar 2029 müssen alle Mitgliedstaaten Pfandsysteme für Einweg-Kunststoffflaschen und Einweg-Metallbehälter (bis 3 Liter) einführen.
  • Zielquote 90 %: Die Systeme müssen sicherstellen, dass mindestens 90 % dieser Verpackungen getrennt gesammelt werden.
  • Ausnahmen: Länder, die bereits 2026 eine Sammelquote von über 80 % nachweisen und einen Plan für die 90 % vorlegen, können befreit werden. Für deutsche Unternehmen bedeutet das vor allem: Der Export in EU-Nachbarländer wird durch harmonisierte Pfandsysteme deutlich komplexer in der Abwicklung.
 

Wer ist befreit?

Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter & unter 2 Mio. € Umsatz) sind von den meisten Quoten befreit, müssen sich aber dennoch registrieren.

 

Fazit: Die Vorbereitung auf 2030 beginnt jetzt

Die Umstellung von Produktionslinien und die Neugestaltung des Portfolios benötigen Jahre. Wer die Weichen nicht frühzeitig stellt, riskiert Lieferstopps und Sanktionen.

Wie die ECOPV-EU GmbH Sie unterstützt:

  • Audit & Analyse: Erfüllen Ihre Materialien die kommenden Standards?
  • EPR-Full-Service: Wir übernehmen die Registrierung und Meldung für Sie.
  • Meldewesen: Wir übernehmen das vollständige Mengen-Meldewesen für Sie.