
Die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) ist am 12. Februar 2025 offiziell in Kraft getreten. Während das Jahr 2026 den administrativen Startschuss markiert, bildet das Jahr 2030 den zentralen Meilenstein für die tiefgreifendsten operativen Veränderungen. Ab diesem Zeitraum wird „Nachhaltigkeit“ von einer freiwilligen Option zu einer harten Marktzutrittsbedingung.
Die ECOPV-EU GmbH hat für Sie die entscheidenden Entwicklungen und die neuesten gesetzlichen Ergänzungen zusammengefasst.
Die EU setzt verbindliche Reduktionsziele für den Verpackungsmüll pro Kopf:
Ab dem Jahr 2030 dürfen schrittweise nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die eine hohe Recyclingfähigkeit nachweisen können.
Kunststoffverpackungen müssen ab dem Jahr 2030 einen Mindestanteil an Post-Consumer-Rezyklat (PCR) enthalten:
Rezyklat-Granulat
Die PPWR bekämpft „Luftpackungen“ und unnötigen Einweg-Abfall:
PFAS-Verbot: Das Verbot von „Ewigkeitschemikalien“ in Lebensmittelverpackungen greift bereits 18 Monate nach Inkrafttreten (ca. Ende 2026). Hersteller müssen ihre Beschichtungen umgehend prüfen.
Ein entscheidender Hebel für die Recyclingquoten ist die Einführung von Pfandsystemen (Deposit Return Systems):
Kleinstunternehmen (unter 10 Mitarbeiter & unter 2 Mio. € Umsatz) sind von den meisten Quoten befreit, müssen sich aber dennoch registrieren.
Die Umstellung von Produktionslinien und die Neugestaltung des Portfolios benötigen Jahre. Wer die Weichen nicht frühzeitig stellt, riskiert Lieferstopps und Sanktionen.
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