WEEE-Kategorisierung

In welche Kategorie gehört mein Elektrogerät?

 

Die korrekte Einordnung Ihrer Produkte in die gesetzlichen WEEE-Kategorien ist die Basis für eine rechtskonforme Registrierung bei der Stiftung ear. Seit der Einführung des „Open Scope“ werden Elektrogeräte in sechs Hauptkategorien unterteilt.

Hier finden Sie eine Übersicht zur Bestimmung Ihrer Geräteart:

      1) Wärmeüberträger

      In diese Kategorie fallen Elektrogeräte jeglicher Größe mit integrierten Kreisläufen. Hierbei werden andere Substanzen als Wasser (z. B. Gase, Öle, Kühl- und Kältemittel) zur Kühlung, Heizung oder Entfeuchtung genutzt.

      • Beispiele: Kühlschränke, Klimageräte, Wärmepumpen.

      2. Bildschirme, Monitore und Geräte mit großen Displays

      Hierzu zählen alle Geräte zur Darstellung von Bildern und Informationen auf einem elektronischen Bildschirm (unabhängig von der Gesamtgröße des Geräts).

      • Wichtig: Enthält ein Gerät einen Bildschirm mit einer Oberfläche von mehr als 100 cm², fällt es in diese Kategorie, sofern der Hauptzweck die Bilddarstellung ist

      3. Lampen

      Lampen sind Einrichtungen zur Erzeugung von Licht. Gemeint sind hier spezifisch die Leuchtmittel (austauschbare Komponenten), nicht die Leuchte selbst.

      • Merkmale: Meist aus Glas, Metall oder Keramik mit genormtem Sockel (z. B. E27, GU10) zum werkzeuglosen Austausch.

      • Special: Auch Lampen mit Zusatzfunktionen (z. B. integrierte Lautsprecher oder Kameras) fallen hierunter.

      4. Großgeräte (Abmessung > 50 cm)

      Elektrogeräte, bei denen mindestens eine äußere Abmessung mehr als 50 Zentimeter beträgt und die nicht bereits durch die spezielleren Kategorien 1 bis 3 abgedeckt sind.

      • Photovoltaik-Hinweis: Große PV-Module, die typischerweise in privaten Haushalten (B2C) genutzt werden, fallen in diese Gruppe.

      5. Kleingeräte (Abmessung ≤ 50 cm)

      Geräte, deren größte äußere Abmessung maximal 50 Zentimeter beträgt und die nicht unter die Kategorien 1 bis 4 oder 6 fallen.

      • Photovoltaik-Hinweis: Auch kleine PV-Module für den privaten Gebrauch werden hier eingeordnet.

      6. Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte

      Diese Kategorie umfasst Geräte zum Sammeln, Übertragen, Speichern und Darstellen von Informationen sowie zur elektronischen Übertragung von Signalen (Sprache, Video, Daten), sofern keine äußere Abmessung 50 Zentimeter überschreitet.

      • Beispiele: Smartphones, Router, kleine Laptops oder GPS-Geräte.

     

    Warum ist die richtige Kategorie so wichtig?

    Die Wahl der Kategorie entscheidet über die Höhe der Gebühren, die Art der zu hinterlegenden Garantie und die logistischen Anforderungen bei der Abholung. Eine Fehlregistrierung kann zu Sanktionen durch die Stiftung ear oder zu Wettbewerbsabmahnungen führen.

     

    Sind Sie unsicher bei der Zuordnung Ihrer Produkte? Die ECOPV-EU GmbH unterstützt Sie bei der präzisen Klassifizierung Ihrer Gerätearten, um eine rechtssichere WEEE-Registrierung zu gewährleisten.

     

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