Das ElektroG (Elektro- und Elektronikgerätegesetz) regelt seit 2005 die Entsorgung von Technikschrott. Seit dem 01.01.2026 gilt die neue Novelle ElektroG4, die den Fokus massiv auf Brandschutz und Kreislaufwirtschaft legt.
Wer muss handeln?
- Hersteller & Importeure: Pflicht zur Registrierung bei der Stiftung ear, Mengenmeldung und Finanzierung des Recyclings.
- Händler (Online & Lokal): Rücknahmepflicht für Altgeräte. Neu ab 01.07.2026: Verpflichtende Rücknahme von Einweg-Vapes an allen Verkaufsstellen.
- Konsumenten: Strenges Entsorgungsverbot über den Hausmüll.
- Kommunen: Umsetzung des neuen Thekenmodells (Annahme batteriebetriebener Geräte nur noch durch Fachpersonal).
Welche Produkte sind betroffen?
- Haushaltsgeräte: Waschmaschinen, Kaffeemaschinen, Toaster.
- IT & Unterhaltung: Smartphones, Laptops, Fernseher.
- Lichttechnik: LED-Lampen, Leuchtstoffröhren.
- Spezialprodukte: PV-Module, Einweg-Vapes, Werkzeuge.
Strafen bei Verstößen
Wer gegen das ElektroG verstößt (z. B. Verkauf ohne Registrierung oder fehlende Rücknahme), muss mit harten Konsequenzen rechnen:
- Bußgelder: Bis zu 100.000 € pro Verstoß.
- Vertriebsverbote: Sofortiger Verkaufsstopp für nicht registrierte Produkte.
- Abmahnungen: Teure wettbewerbsrechtliche Klagen durch Mitbewerber.
- Gewinnabschöpfung: Einziehung der durch unlauteren Verkauf erzielten Umsätze.
Wichtiges für 2026❗️
Mit dem Inkrafttreten des ElektroG4 wird die Rücknahme von Elektrokleingeräten für fast alle Verkaufsstellen zur Pflicht, wodurch der Handel eine noch zentralere Rolle in der Kreislaufwirtschaft einnimmt.
Seit Anfang des Jahres gilt an den Wertstoffhöfen das Thekenmodell. Was banal klingt, ist eine Reaktion auf die massiv gestiegene Brandgefahr durch falsch entsorgte Lithium-Batterien. Für Hersteller bedeutet das: Die Aufklärungspflicht gegenüber dem Endnutzer wächst. Sie müssen nun explizit über die Entnahme von Batterien und Leuchtmitteln informieren – und zwar gut sichtbar in allen Darstellungsmedien.
Der 1. Juli 2026: Ein kritischer Stichtag für den Handel
In wenigen Monaten verschärfen sich die Kennzeichnungs- und Rücknahmepflichten erneut:
- Einweg-Vapes: Tankstellen, Kioske und Smoke-Shops werden zu Rücknahmestellen. Unabhängig von der Größe und ohne Neukauf-Koppelung. Das Ziel ist klar: Die wertvollen Rohstoffe in den Akkus müssen zurück in den Kreislauf.
- Sichtbare Compliance: Das neue, zweifarbige Rücknahme-Logo wird Pflicht. Im stationären Handel muss es mindestens DIN-A4-Größe haben; im E-Commerce muss es so platziert werden, dass der Kunde es im Bestellprozess nicht übersehen kann.
Zusätzliche Verschärfungen durch das ElektroG4 und neue EU-Vorgaben:
- Rücknahme von Kleinstgeräten überall: Die Verpflichtung zur Rücknahme von Elektro-Kleinstgeräten (keine Kante länger als 25 cm) wird auf nahezu alle Letztvertreiber ausgeweitet, um die Sammelquote von 30 % massiv anzuheben. Eine Koppelung an einen Neukauf entfällt hierbei vollständig.
- Strengere Online-Marktplatz-Haftung: Betreiber von Online-Marktplätzen und Fulfillment-Dienstleister werden noch stärker in die Pflicht genommen. Sie dürfen den Verkauf von Geräten nur noch zulassen, wenn die Hersteller im EPR-Register (Extended Producer Responsibility) der Stiftung ear korrekt registriert sind. Verstöße führen zu unmittelbaren Verkaufsverboten auf der Plattform.
- Verknüpfung mit der EU-Batterieverordnung: Parallel zum ElektroG4 greifen 2026 strikte Anforderungen an die Entnehmbarkeit von Batterien. Geräte, bei denen der Akku fest verklebt ist (bsp. Einweg-e Zigaretten), werden zunehmend vom Markt gedrängt, da die Reparaturfähigkeit und das einfache Recycling nun gesetzlich priorisiert werden.
- Informationspflichten zur Kreislaufwirtschaft: Hersteller müssen zukünftig nicht nur über die Entsorgung informieren, sondern auch proaktiv Daten zur voraussichtlichen Lebensdauer und zur Verfügbarkeit von Ersatzteilen bereitstellen.
Status Quo: Alarmierende Sammelquote
Deutschland verfehlt die gesetzlichen Vorgaben massiv. Während die EU eine Sammelquote von 65 % vorschreibt, ist der Wert in Deutschland auf rund 30 % abgesunken (nach einem Höchstwert von ca. 40 %).
Die Konsequenz für Unternehmen
- Wachsender Druck: Da die Ziele seit 2019 deutlich verfehlt werden, ist mit einer weiteren Verschärfung der Gesetze und Kontrollen zu rechnen.
- Strategiewechsel: Unternehmen sollten Compliance nicht mehr als lästige Pflicht, sondern als essenziellen Teil ihres Risikomanagements und ihrer Markenstrategie sehen.
- Proaktives Handeln: Anstatt nur auf neue Regeln zu reagieren, müssen Betriebe das Thema Altgeräte-Rücknahme aktiv vorantreiben, um wettbewerbsfähig zu bleiben.
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