VerpackDG verzögert: Was gilt ab August 2026 für Unternehmen?

Aktuelle Berichte bestätigen eine Verzögerung beim Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG). Der Grund hierfür ist eine Verlängerung der europarechtlichen Stillhaltefrist durch die EU-Kommission bis zum 17. August 2026.
Diese Entscheidung bremst das nationale Gesetzgebungsverfahren aus, sodass das Gesetz nicht mehr wie vorgesehen parallel zu den neuen EU-Vorgaben in Kraft treten kann.

Das Problem

Die europäische EU-Verpackungsverordnung (PPWR) gilt als EU-Recht trotzdem planmäßig ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten.

  • Es entsteht ein vorübergehendes „Rechtsvakuum“
  • Das alte Verpackungsgesetz (VerpackG) bleibt in Kraft, steht aber teilweise im Widerspruch zur neuen EU-Verordnung.
  • Es fehlen zunächst nationale Sanktionsmöglichkeiten für Verstöße gegen die PPWR.

Unternehmen müssen in dieser Übergangsphase besonders vorsichtig sein und beide Rechtsrahmen beobachten.
Die Pflichten der PPWR (wie neue Schwermetallgrenzwerte oder die EU-Konformitätserklärung) greifen ab August.

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