PPWR-Konformitätserklärung: Das rechtliche Fundament für Verpackungen ab August 2026

Ab dem 12. August 2026 greift die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR). Ohne eine rechtsverbindliche Konformitätserklärung (Declaration of Conformity, kurz DoC) dürfen Verpackungen nicht mehr auf dem EU-Markt bereitgestellt werden.

Was genau ist diese Erklärung?

Es handelt sich um eine schriftliche Selbsterklärung des Herstellers oder Importeurs. Mit ihr bestätigen Sie offiziell, dass eine Verpackungsart alle Nachhaltigkeits- und Verwertbarkeitsvorgaben der Artikel 5 bis 12 sowie 24 und 26 der PPWR erfüllt.

Zu den wichtigsten Kernvorgaben gehören unter anderem:

  • Schadstoffverbote: Strikte Einhaltung von Grenzwerten (z. B. für Schwermetalle und PFAS).
  • Recyclingfähigkeit: Design nach klaren Richtlinien zur Kreislaufführung („Design for Recycling“).
  • Materialminimierung: Reduzierung von Verpackungsgewicht und Leerraum auf das Minimum.
  • Rezyklate & Mehrweg: Nachweise zum Einsatz von Recyclingmaterial und zu Umlauffähigkeiten.
  • Sicherstellung der Lieferkette: Nachweispflichten für Hersteller und Importeure zur Rückverfolgbarkeit.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Wer muss handeln? In der Pflicht stehen primär Hersteller und Markeninhaber (inkl. Eigenmarken des Handels) sowie Importeure, die Verpackungen aus Nicht-EU-Ländern einführen.
  • Was ist das Fundament? Die DoC basiert zwingend auf einer lückenlosen technischen Dokumentation. Diese muss Prüfnachweise zu Materialien, Schadstoffen und der Recyclingfähigkeit enthalten.
  • Kein CE-Zeichen: Die PPWR fordert keine CE-Kennzeichnung. Der Nachweis der Konformität erfolgt rein über die DoC und die technischen Unterlagen.
  • Strenge Aufbewahrung: Alle Dokumente müssen ab dem Inverkehrbringen archiviert werden – 5 Jahre bei Einwegverpackungen und 10 Jahre bei Mehrwegsystemen.

Fragen zu PPWR?

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