Ab dem 1. Juli 2026 greifen erweiterte Regeln für den Handel mit Einweg-Vapes. Alle Verkaufsstellen müssen ausgediente Geräte ab sofort zurücknehmen.
Was ändert sich konkret?
- Für alle Verkaufsstellen: Die Pflicht gilt ab sofort für jede Verkaufsstelle, die E-Zigaretten oder elektronische Tabakerhitzer im Sortiment führt – unabhängig von der Größe der Ladenfläche. Betroffen sind somit auch Kioske, Tankstellen, Tabakläden und Online-Shops.
- Erweitertes Produktspektrum: Die Pflicht beschränkt sich nicht nur auf Einweg-Vapes, sondern umfasst alle E-Zigaretten (inklusive Mehrweg-Systemen, Akkuträgern, Pods mit Akkuanschluss) sowie elektronische Tabakerhitzer.
- Kein Kaufzwang, kein Beleg: Verbraucher können Altgeräte komplett kostenlos abgeben. Ein Kassenbon ist nicht erforderlich und die Abgabe ist nicht an den Neukauf eines Produktes gebunden.
- Pflicht zur Kennzeichnung: Verkaufsstellen müssen ab sofort im Laden (z. B. im Eingangsbereich oder an der Kasse) durch ein einheitliches Rücknahmelogo gut sichtbar über die Rückgabemöglichkeit informieren.
Bisherige Regelung:
Bislang war die kostenlose Rückgabe im Handel stark an die Größe der Verkaufsfläche gekoppelt. Verbraucher mussten für die Entsorgung meist auf Wertstoffhöfe, kommunale Sammelstellen oder größere Super- und Drogeriemärkte ausweichen. Kleinere Händler blieben außen vor.
Hintergrund der gesetzlichen Regelung sind gravierende Brandgefahren in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen, die durch falsch im Hausmüll entsorgte Lithium-Ionen-Akkus entstehen.
Um diese Risiken konsequent zu minimieren, vereinfacht die neue Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) die Rückgabe für Verbraucher spürbar.
Dies sorgt nicht nur für mehr Sicherheit im Entsorgungssektor, sondern erhöht gleichzeitig die Sammelquote, reduziert die Umweltbelastung und führt wertvolle Rohstoffe sicher in den Kreislauf zurück.
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