Verpackungsgesetz in Deutschland – Das müssen Unternehmen über das LUCID-Register wissen

Wer in Deutschland gewerblich Waren in Verpackungen in den Umlauf bringt, trägt die Verantwortung für deren Entsorgung und Recycling. Das Verpackungsgesetz (VerpackG) schreibt hierfür strikte Regeln vor.
Die Einhaltung wird über das öffentliche Melderegister LUCID der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) kontrolliert.

Wen betrifft die Registrierungspflicht?

Die Pflicht gilt ausnahmslos für alle Erstinverkehrbringer von mit Ware befüllten Verpackungen. Unabhängig davon, ob diese beim privaten Endverbraucher (B2C) oder im Gewerbe (B2B) landen:

  • Produzenten, die ihre hergestellten Waren selbst verpacken.
  • Online-Händler, die Versandkartons, Luftpolsterfolie und Füllmaterial nutzen.
  • Importeure, die beim Grenzübertritt die rechtliche Verantwortung für die verpackte Ware tragen.

Wichtig: Es gibt keine Mindestmengen. Bereits ab der ersten gewerblich verschickten Verpackung müssen sich auch kleine Unternehmen, Start-ups und Kleingewerbe im LUCID-Register registrieren.

Wie läuft die Registrierung ab?

Die Registrierung erfolgt rein online über das LUCID-Portal.
Der Prozess umfasst vier wesentliche Schritte:

  • Stammdaten hinterlegen: Angaben zum Unternehmen, zur Anschrift und Eingabe einer nationalen Kennnummer (z. B. Handelsregisternummer oder Steuernummer).
  • Verpackungsarten angeben: Auswahl aller genutzten Verpackungskategorien, die in Umlauf gebracht werden.
  • Markennamen eintragen: Angabe sämtlicher Markennamen, unter denen die verpackten Waren vertrieben werden.
  • Systembeteiligung verknüpfen: Mit der erhaltenen LUCID-Nummer einen kostenpflichtigen Lizenzvertrag bei einem Dualen System (Recycling-Dienstleister) abschließen, um die physische Entsorgung zu sichern.

Die Mengenmeldung nicht vergessen

Neben der einmaligen Registrierung besteht eine fortlaufende Datenmeldepflicht. Unternehmen müssen ihre geplanten Mengen (Prognose) und nach Ablauf des Jahres die tatsächlich verbrauchten Mengen (Jahresabschlussmeldung bis zum 15. Mai) sowohl an ihr duales System als auch deckungsgleich an LUCID melden.

Was macht LUCID und warum ist das Register wichtig?

Das LUCID-Register wird von der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) betrieben. Es fungiert nicht als Entsorger, sondern als staatliche Kontrollinstanz.
Das System erfüllt zwei Hauptaufgaben:

  • Trittbrettfahrer verhindern: Die ZSVR gleicht die gemeldeten Verpackungsmengen mit den Daten der Dualen Systeme ab. Das stellt sicher, dass sich alle Marktteilnehmer fair an den Kosten für Sammlung und Recycling beteiligen.
  • Markttransparenz schaffen: Da die LUCID-Datenbank öffentlich einsehbar ist, können Behörden, Kunden und Mitbewerber prüfen, ob ein Unternehmen registriert ist.

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