Seit Januar 2026 ist die jüngste Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG4) in Kraft. Ein zentraler Baustein dieser Reform ist das verpflichtende Thekenmodell an den Übergabestellen der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE).
Das Ziel dieser Maßnahme ist es, Fehlbefüllungen, Beschädigungen und die akute Brandgefahr durch beschädigte Lithium-Ionen-Akkus spürbar zu minimieren.
Für die Teams vor Ort bedeutete dies in der Praxis eine spürbare Umstellung.
Die Zwischenbilanz zeigt jedoch: Der Aufwand lohnt sich. Jeder kontrollierte Handgriff sorgt für maximale Sicherheit an den Sammelstellen sowie in den Recyclinganlagen und sichert wertvolle Rohstoffe für die Kreislaufwirtschaft.
Die zwei Kernregeln im kompakten Überblick:
- Ausschließliche Befüllung durch das Personal (Gruppe 2, 3 und 5): Behältnisse für Bildschirme, Lampen sowie Kleingeräte und IT-/Telekommunikationszubehör dürfen ausnahmslos nur durch das Fachpersonal der örE befüllt werden. Bürger dürfen diese nicht mehr selbst einwerfen.
- Befüllung unter Aufsicht (Gruppe 1, 4 und 6): Großgeräte, Wärmeüberträger und PV-Module dürfen von Bürgern selbst angeliefert und einsortiert werden – jedoch stets unter direkter Aufsicht des Personals.
Vapes & Fest-Akkus: Wohin damit?
Einweg-E-Zigaretten (Vapes) sowie alle Geräte mit fest verbauten Akkus (z. B. elektrische Zahnbürsten, Bluetooth-Boxen oder smarte Textilien) fallen rechtlich unter die Sammelgruppe 5 (Kleingeräte).
Für sie gilt:
- Abgabe nur beim Fachpersonal: Diese Geräte dürfen nicht selbstständig in Container geworfen werden.
- Brandrisiko minimieren: Da die Lithium-Ionen-Akkus fest integriert sind, ist die Gefahr von Kurzschlüssen bei unsachgemäßem Einwurf extrem hoch.
Was ist noch zu beachten?
Um Wartezeiten an den Sammelstellen zu verkürzen und die Sicherheit zu erhöhen, sollten Bürger folgende Punkte beachten:
- Akkus entnehmen (wenn möglich): Ist die Batterie oder der Akku nicht fest im Gerät verbaut, muss er vor dem Einwurf entnommen und separat in die Batteriesammelbox gelegt werden.
- Pole abkleben: Bei losen Lithium-Batterien und -Akkus sollten die Pole vorab mit Klebeband isoliert werden, um Funkenflug zu verhindern.
- Achtung bei Defekten: Beschädigte oder aufgeblähte Akkus müssen dem Personal gemeldet werden. Sie gehören in spezielle Sicherheitsbehälter.
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