🔋Neu seit 1. Januar: Warum das Thekenmodell die Entsorgung jetzt sicherer macht

Seit dem 1. Januar 2026 gilt an allen kommunalen Recycling- und Wertstoffhöfen in Deutschland eine wesentliche Neuerung. Im Rahmen der Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG4) wird das sogenannte Thekenmodell für bestimmte Sammelgruppen verpflichtend.

Was ist das Thekenmodell?

Verbraucher dürfen Elektroaltgeräte der Sammelgruppen 2, 3 und 5 nicht mehr eigenständig in Container einwerfen. Stattdessen erfolgt die Abgabe an einer zentralen Annahmetheke. Dort übernimmt geschultes Fachpersonal die Prüfung und die fachgerechte Einsortierung der Geräte.

Betroffene Gerätegruppen (Beispiele)

Die Regelung betrifft vor allem Geräte, die häufig fest verbaute oder lose Lithium-Batterien enthalten:

  • Sammelgruppe 2 (Bildschirmgeräte): Tablets, Laptops, digitale Bilderrahmen.
  • Sammelgruppe 3 (Lampen): LED-Leuchten mit integrierten Akkus.
  • Sammelgruppe 5 (Kleingeräte): Akkuschrauber, elektrische Zahnbürsten, Smartphones, Smartwatches oder kabellose Kopfhörer (Earbuds).

Warum ist diese Maßnahme notwendig?

Die Brandgefahr in Entsorgungsanlagen und Müllfahrzeugen ist in den letzten Jahren massiv gestiegen. Ursache sind meist Lithium-Ionen-Akkus.

  • Verdeckte Gefahr: Viele moderne Produkte lassen von außen nicht erkennen, ob ein Akku fest verbaut ist (z. B. bei „smarten“ Textilien oder Spielzeugen).
  • Mechanische Belastung: Werden diese Geräte achtlos in große Container geworfen, können die Akkus gequetscht werden. Dies führt zu Kurzschlüssen und Selbstentzündungen.
  • Prävention: Ein Lithium-Akku reagiert bei Beschädigung mit einem Thermal Runaway (unkontrolliertes Abbrennen). Das bloße Hineinwerfen schwerer Geräte auf kleinere Akkugeräte im Container reicht oft schon als Auslöser für einen Brand aus.

Das Thekenmodell stellt sicher, dass potenziell gefährliche Energieträger erkannt und separat gelagert werden.

Herausforderungen für Kommunen

  • Personalbedarf: Das Modell erfordert eine permanente Präsenz an der Theke während der gesamten Öffnungszeit, was besonders kleine Wertstoffhöfe vor logistische Probleme stellt.
  • Schulung: Da ständig neue Akku-Technologien und „smarte“ Hybrid-Produkte (z. B. Einweg-Vapes, smarte Kleidung) auf den Markt kommen, ist die kontinuierliche Weiterbildung des Personals gesetzlich nun explizit gefordert.
  • Infrastruktur: Wertstoffhöfe müssen ihre Annahmebereiche baulich oder organisatorisch anpassen.

Fazit

Die Einführung des Thekenmodells ist eine notwendige Reaktion auf die technologische Entwicklung. Die Maßnahme schützt die Infrastruktur, garantiert die Sicherheit des Personals und steigert die Recyclingqualität.

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