Wer Produkte in Europa verkauft, begegnet schnell dem Begriff EPR (Extended Producer Responsibility / Erweiterte Herstellerverantwortung). Ein zentraler Punkt wird jedoch oft übersehen: Ohne Firmensitz im Zielland ist in vielen Fällen ein Bevollmächtigter erforderlich oder wird künftig verpflichtend.
Während dies bei Elektrogeräten (WEEE) fast überall Standard ist, wird es ab 2026 durch neue EU-Verordnungen (wie die PPWR) auch für Verpackungen in allen Mitgliedstaaten zur Pflicht.
Wer braucht unter EPR einen Bevollmächtigten?
Unter EPR braucht in vielen Fällen derjenige einen Bevollmächtigten, der Produkte oder Verpackungen erstmals auf einem nationalen Markt in Verkehr bringt, wenn er im betroffenen Land keine Niederlassung hat. Das ist der rechtliche Herstellerbegriff im EPR-Kontext. Gemeint sind also nicht nur klassische Produzenten, sondern auch andere Marktakteure, die die Ware erstmals in das jeweilige Land bringen.
Das betrifft insbesondere:
- Hersteller, wenn sie selbst die Ware erstmals in einem Land in Verkehr bringen
- Importeure, die Ware aus dem Ausland in ein Land einführen.
- Online-Händler / Remote Seller, die grenzüberschreitend direkt an Endkunden verkaufen.
- Eigenmarkeninhaber, die Produkte unter eigenem Namen oder eigener Marke vertreiben.
- Versender, die durch grenzüberschreitenden Versand Verpackungen (Karton, Füllmaterial, Klebeband) erstmals in einem Land in Verkehr bringen.
Entscheidend ist also:
- nicht: Wer das Produkt physisch hergestellt hat.
- sondern: Wer es erstmals im jeweiligen Land in Verkehr bringt und dort die EPR-Verantwortung auslöst.
EPR-Bereiche
1) Elektro (WEEE): Alle Geräte mit Strom (inkl. Kabel, Stecker, Akkus)
- Wenn Sie Elektrogeräte in ein EU-Land verkaufen, in dem Sie keine Niederlassung haben, benötigen Sie einen lokalen WEEE-Bevollmächtigten.
- Beispiel: Ein deutscher Händler, der Elektrogeräte nach Italien verkauft und dort keine Niederlassung hat, muss einen italienischen Bevollmächtigten haben.
2) Batterien: Einzelbatterien und fest verbaute Akkus
- Seit dem 18. August 2025 müssen Hersteller und bestimmte Fernabsatzhändler ohne Sitz im jeweiligen Mitgliedstaat in den betroffenen Ländern einen Bevollmächtigten benennen. In Deutschland mussten bestehende Registrierungen und Zuständigkeiten bis spätestens 15. Januar 2026 auf die neuen Vorgaben umgestellt werden.
3) Verpackungen: In Umlauf gebrachte Packmittel und Versandmaterialien
- Wenn Sie im Ausland Verpackungen in Umlauf bringen, müssen Sie dort unter Umständen einen Bevollmächtigten benennen.
- Neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ersetzt die bisherige Richtlinie und gilt ab dem 12. August 2026 unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten.
- Wichtig: Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (PPWR) wird die Ernennung eines lokalen Bevollmächtigten für grenzüberschreitende Verkäufe EU-weit verpflichtend.
Welche Verpackungen sind betroffen?
Alle – ohne Ausnahme:
- Verkaufsverpackung (z. B. Produktverpackung)
- Umverpackung (z. B. Geschenk- oder Zusatzbox)
- Versandverpackung (Karton, Klebeband, Füllmaterial)
Damit die Bevollmächtigung im Verpackungsregister LUCID rechtlich greift, sind diese zwei Schritte zwingend:
- Hersteller: Benennt den Bevollmächtigten im LUCID-Dashboard (unter Angabe dessen ID).
- Bevollmächtigter: Bestätigt diese Benennung.
Erst nach dieser beidseitigen Bestätigung und der Prüfung durch die Zentrale Stelle (ZSVR) ist die Bevollmächtigung wirksam.
Was macht ein Bevollmächtigter?
Er fungiert als Ihr lokaler Compliance-Vertreter und übernimmt:
- Registrierung bei den nationalen Behörden/Registern
- Mengenmeldung (Verpackung, Elektro, Batterien)
- Abwicklung der Recyclinggebühren
- Rechtliche Haftung: Er fungiert als rechtlicher Vertreter gegenüber Behörden; die Gesamtverantwortung verbleibt jedoch beim Unternehmen.
Warum ist das so kritisch?
- Online-Marktplätze (Amazon, eBay, Kaufland) verlangen EPR-Nummern und sperren Listings ohne Nachweis.
- Zollkontrollen können Waren ohne EPR-Nachweis zurückweisen, insbesondere bei Elektrogeräten (WEEE) und Verpackungen.
- B2B-Kunden fordern zunehmend EPR-Nachweise.
- Bei Produktrückrufen ohne gültige Registrierung trägt das Unternehmen erhöhte Haftungsrisiken.
- Auch stationäre Händler und Großhändler verlangen zunehmend vertraglich EPR-Nachweise von Lieferanten. Behördliche Kontrollen (Zoll, Landesbehörden) können bei fehlender Registrierung Bußgelder, Lieferstopps oder Produktrückrufe auslösen – ohne gültige EPR-Registrierung haftet das Unternehmen dabei allein.
So finden Sie den richtigen EPR-Bevollmächtigten
Gehen Sie proaktiv vor, um Ihre Strategie zukunftssicher zu machen:
- Länderliste erstellen: Identifizieren Sie alle EU-Staaten, in die Sie verkaufen, und prüfen Sie, wo Sie Produkte erstmals auf den Markt bringen.
- Priorisieren: Starten Sie mit umsatzstarken Märkten oder Ländern mit hohem Compliance- und Sanktionsrisiko, etwa DE, FR, IT, ES oder PL.
- Partner auswählen: Nutzen Sie nationale Register, PROs und spezialisierte EPR-Dienstleister, um geeignete Bevollmächtigte zu finden oder zu koordinieren.
- Angebote prüfen: Vergleichen Sie Leistungsumfang, Vertretungsumfang, Meldefrequenz, Preise, Kündigungsfristen und formale Anforderungen.
- Vertrag und Vollmacht: Schließen Sie einen Vertrag und erteilen Sie eine schriftliche Vollmacht; prüfen Sie dabei die landesspezifischen Formvorschriften.
Umsetzungstipp
Ein Bevollmächtigter ist immer nur für ein Land zuständig. Wer europaweit verkauft, sollte auf Dienstleister setzen, die die Koordination für mehrere Länder zentral übernehmen.
Fazit
Die EPR-Anforderungen verschärfen sich europaweit. Wer grenzüberschreitend verkauft, muss die Herstellerverantwortung als festen Teil seiner Logistik- und Kostenplanung begreifen.
Der aktuelle Status auf einen Blick:
- Elektro (WEEE): Ein Bevollmächtigter ist erforderlich, wenn Sie keinen lokalen Sitz haben.
- Batterien: Seit dem 18. August 2025 ist für den Batterieversand ins EU-Ausland die Ernennung eines Bevollmächtigten erforderlich, wenn Sie keinen lokalen Sitz haben.
- Verpackungen: Aktuell noch ein Flickenteppich (Pflicht z. B. in AT, FR, ES). Ab August 2026 macht die PPWR den Bevollmächtigten in allen EU-Ländern zur Pflicht.
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