15. Mai: Die Deadline für Einwegplastik-Meldungen

Seit Inkrafttreten des EWKFondsG sind Hersteller verpflichtet, jährlich bis zum 15. Mai die im vorangegangenen Kalenderjahr auf dem Markt bereitgestellten Einwegkunststoffprodukte zu melden – nach Art und Masse in Kilogramm.

Die Meldung erfolgt digital über die DIVID-Plattform des Umweltbundesamtes.

Wer ist betroffen?

Betroffen sind alle Unternehmen, die als „Hersteller“ (inkl. Importeure und Online-Händler) folgende Einwegkunststoffprodukte gewerbsmäßig erstmals auf dem deutschen Markt bereitstellen:

  • Lebensmittelbehälter: Für Speisen zum Sofortverzehr (To-Go).
  • Tüten & Folienverpackungen: Flexible Verpackungen für Lebensmittel zum Sofortverzehr.
  • Getränkebecher & -behälter: Inkl. Verschlüsse und Deckel (bis 3 Liter Volumen).
  • Tragetüten: Leichte Kunststofftragetaschen.
  • Feuchttücher & Luftballons: Für Haushalt, Körperpflege und Dekoration.
  • Tabakprodukte: Filter oder Produkte mit Filtern.
  • Neu ab 2026: Feuerwerkskörper fallen ebenfalls unter die Meldepflicht.

Wichtig für ausländische Unternehmen: Wer direkt an private Haushalte in Deutschland verkauft (z. B. via E-Commerce), muss zwingend einen Bevollmächtigten in Deutschland benennen, um die Pflichten über DIVID zu erfüllen.

Wie hoch sind die Abgaben?

Die Abgabe wird in Euro pro Kilogramm der gemeldeten Menge berechnet:

  • Tabakprodukte (Filter): 8,972 €/kg
  • Luftballons: 4,340 €/kg
  • Leichte Kunststofftragetaschen: 3,801 €/kg
  • Getränkebecher: 1,236 €/kg
  • Tüten & Folienverpackungen: 0,876 €/kg
  • Getränkebehälter (ohne Pfand): 0,181 €/kg
  • Lebensmittelbehälter (To-Go): 0,177 €/kg
  • Feuchttücher: 0,061 €/kg

Achtung: Prüfpflicht ab 100 kg

Wer pro Produktart im Kalenderjahr 100 kg oder mehr in Verkehr gebracht hat, unterliegt der gesetzlichen Nachweispflicht.

  • Audit-Pflicht: Die Mengenmeldung muss durch einen registrierten Sachverständigen oder Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt werden.
  • Fristenwahrung: Die Bestätigung muss bis zum 15. Mai digital über das DIVID-Portal übermittelt werden.

Jetzt handeln

Der 15. Mai ist eine strikte gesetzliche Ausschlussfrist, weshalb Unternehmen ohne vorbereitete Meldung sofort reagieren sollten. Planen Sie unbedingt Pufferzeit für den Registrierungsvorlauf auf der DIVID-Plattform ein, da die manuelle Prüfung durch das Umweltbundesamt einige Tage in Anspruch nehmen kann.

Sammeln Sie daher zeitnah alle Rechnungs- und Lieferdaten des Vorjahres, um die benötigten Massen in Kilogramm präzise ermitteln und melden zu können.

Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung zu Ihren Compliance-Themen rund um Elektro- und Elektronikgeräte, Verpackungen, Batterien und PV-Panels.

 

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