Die Zellen kommen aus Asien, die Packs werden in einem EU-Staat montiert und der Fahrzeughersteller verbaut das Batteriemanagementsystem (BMS).
Wer trägt die Verantwortung für den digitalen Batteriepass?
Knapp vier Monate vor dem offiziellen Start am 18. Februar 2027 hat die EU-Kommission die Zuständigkeiten bei komplexen Lieferketten schriftlich klargestellt.
Die Regel hier: Verantwortung trägt, wer die Batterie vollendet!
Entscheidend ist der Ort, an dem die Batterie funktionsfähig gemacht wird. Bei Traktions- und Industriebatterien ist das in der Regel dort, wo das BMS integriert wird:
• Der Batteriehersteller liefert ein komplett fertiges System? Dann stellt er den Pass aus.
• Der Fahrzeughersteller verbaut das BMS selbst? Dann wandert die Verantwortung für den Pass zu ihm.
• Importfertige Produkte: Wird ein Fahrzeug oder ein Pack inklusive BMS direkt aus einem Drittland in die EU eingeführt, liegt die Pflicht beim Importeur.
• Zellen und Module benötigen auf dem Transportweg meist noch keinen eigenen Pass.
Delegation ja, Haftungsverschiebung nein!
- Zulieferer können per schriftlicher Bevollmächtigung mit der technischen Erstellung und Pflege des Passes beauftragt werden. Die rechtliche Letztverantwortung verbleibt jedoch unverrückbar beim Inverkehrbringer in der EU.
Was gilt ab Tag 1 (Februar 2027)?
• Dynamische Daten: Angaben zum Batteriezustand müssen ab dem Startdatum verfügbar sein (Aktualisierung erfolgt bei Statusänderungen, nicht in Echtzeit).
• Register-Identität: Die Verifizierung im EU-DPP-Register läuft über ein eIDAS-konformes elektronisches Siegel und gilt für maximal 3 Jahre.
• Daten-Schonfrist: Der detaillierte Carbon Footprint, verifizierte Sorgfaltspflichtberichte und der exakte Rezyklatanteil müssen im Februar 2027 noch nicht zwingend befüllt sein. Der Pflichtbericht zur Sorgfaltspflicht greift erst im August 2027.
Die Pflicht zur Erstellung eines digitalen Passes betrifft dabei drei spezifische Batteriekategorien: Elektrofahrzeugbatterien (EV), Batterien für leichte Verkehrsmittel (LMT) wie E-Bikes oder E-Scooter sowie Industriebatterien mit einer Kapazität von mehr als 2 kWh (z. B. stationäre Energiespeicher).
Unser Compliance-Tipp:
Der Countdown läuft. Analysieren Sie produktweise Ihre Fertigungsschritte und Schnittstellen. Klären Sie Datenklauseln mit Zulieferern frühzeitig ab und schließen Sie die Registerverifizierung vor dem 18. Februar 2027 ab.
Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung zu Ihren Compliance-Themen rund um Elektro- und Elektronikgeräte, Verpackungen, Batterien und PV-Panels.
www.ecopv-eu.com/kontakt |
E-Mail: info@ecopv-eu.com
⭐ Über 20.000 Kunden bei der EPR-Compliance unterstützt
⭐ Bewertet mit 5,0 auf Google
Kontakt
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!









