🇮🇪 EPR-Compliance für WEEE in Irland |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Elektro- und Elektronikgeräte – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Irland ist ein Markt mit klaren Strukturen, zwei zugelassenen Compliance-Systemen – und einer einzigartigen Besonderheit in Europa: den vEMC (Visible Environmental Management Costs), gesetzlich vorgeschriebene, sichtbare Recyclinggebühren, die bestimmten EEE-Kategorien direkt auf der Endkundenrechnung ausgewiesen werden müssen. Wer in Irland EEE verkauft, muss nicht nur registriert sein – er muss auch verstehen, wie vEMC und RMC zusammenwirken, wann B2B-Produzenten keine Compliance-Systemmitgliedschaft brauchen, und wie die monatliche POM-Meldung über das PRLBB (PRLBlackBox) funktioniert.

Grundlage ist die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU, umgesetzt durch die European Union (Waste Electrical and Electronic Equipment) Regulations 2014 (S.I. 149/2014). Die zuständige nationale Behörde ist die EPA (Environmental Protection Agency Ireland), während die Registrierung bei der Producer Register Limited (PRL) erfolgt.

Hier sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, Pflichten und ein strukturierter Leitfaden zur WEEE-Compliance in Irland.

🇮🇪 EPR-Compliance für WEEE in Irland |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Elektro- und Elektronikgeräte – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Irland ist ein Markt mit klaren Strukturen, zwei zugelassenen Compliance-Systemen – und einer einzigartigen Besonderheit in Europa: den vEMC (Visible Environmental Management Costs), gesetzlich vorgeschriebene, sichtbare Recyclinggebühren, die bestimmten EEE-Kategorien direkt auf der Endkundenrechnung ausgewiesen werden müssen. Wer in Irland EEE verkauft, muss nicht nur registriert sein – er muss auch verstehen, wie vEMC und RMC zusammenwirken, wann B2B-Produzenten keine Compliance-Systemmitgliedschaft brauchen, und wie die monatliche POM-Meldung über das PRLBB (PRLBlackBox) funktioniert.

Grundlage ist die WEEE-Richtlinie 2012/19/EU, umgesetzt durch die European Union (Waste Electrical and Electronic Equipment) Regulations 2014 (S.I. 149/2014). Die zuständige nationale Behörde ist die EPA (Environmental Protection Agency Ireland), während die Registrierung bei der Producer Register Limited (PRL) erfolgt.

Hier sind die wichtigsten rechtlichen Grundlagen, Pflichten und ein strukturierter Leitfaden zur WEEE-Compliance in Irland.

Wer gilt als „Hersteller" (Producer) im Sinne der irischen WEEE-Regelung?

Als Producer gilt jede Person oder Organisation, die EEE erstmals in Irland auf dem Markt in Verkehr bringt:

  • In Irland ansässige Hersteller: Unternehmen, die EEE unter eigenem Markennamen herstellen und in Irland verkaufen.
  • Importeure: Unternehmen, die EEE gewerblich aus dem Ausland (EU oder Drittland) nach Irland importieren.
  • Re-brander: Unternehmen, die von Dritten hergestellte Geräte unter eigenem Namen oder eigener Marke in Irland vertreiben.
  • Fernabsatz / E-Commerce: Unternehmen mit Sitz im Ausland (EU oder Drittland), die EEE direkt an irische Haushalte per Fernabsatz verkaufen – einschließlich Online-Marktplätze.
  • Marktplatzbetreiber: Seit 2025/2026 werden Plattformen in Irland zunehmend für die Compliance ihrer Drittanbieter haftbar gemacht. Sie müssen aktiv sicherstellen, dass ihre Drittverkäufer bei der PRL registriert sind, und unterliegen eigenen Melde- und Verifikationspflichten.

Wichtige Unterscheidung: B2C vs. B2B Diese Unterscheidung hat in Irland fundamentale rechtliche Konsequenzen:

  • B2C-Produzenten (verkaufen an Privathaushalte): Pflichtmitgliedschaft in einem der zwei zugelassenen Compliance-Systeme (WEEE Ireland oder ERP Ireland)
  • B2B: → Selbst-Compliance-Pflicht; 3-Jahres-Abfallbewirtschaftungsplan (WMP) und jährlicher Bericht (WMR) über EPA EDEN-System

Praxisbeispiel: Ein deutsches Unternehmen verkauft Haushaltskleingeräte über seinen Online-Shop direkt an irische Endkunden → gilt als Producer (B2C, Fernabsatz) → muss einen bevollmächtigten Vertreter in Irland benennen → AR registriert den Hersteller bei PRL → AR tritt WEEE Ireland oder ERP Ireland bei → monatliche POM-Meldung über PRLBB bis zum 19. des Folgemonats → jährliche Registrierungserneuerung bis 31. Januar.

Die 7 wichtigsten Schritte zur WEEE-Compliance in Irland

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Für alle ausländischen Hersteller ohne Niederlassung in Irland, die EEE per Fernabsatz direkt an irische Haushalte verkaufen, ist die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters (Authorised Representative, AR) verpflichtend.

Anforderungen an den AR:

  • In Irland ansässige natürliche oder juristische Person
  • Schriftliche Vollmacht
  • Der AR muss bei der PRL registriert sein – erst mit dem offiziellen PRL-Registrierungszertifikat gilt der AR als rechtlich wirksam
  • Der AR übernimmt alle rechtlichen Pflichten des Herstellers in Irland (Registrierung, Meldung, Compliance-System-Mitgliedschaft, Finanzgarantien)

Schritt 2: EEE-Kategorie einordnen und B2C/B2B bestimmen

Irland verwendet die Kategorien gemäß WEEE-Richtlinie – aufgeschlüsselt in der PRL Category Listing, die im PRLBB-Portal hinterlegt und regelmäßig aktualisiert wird. Für die Praxis relevant ist vor allem die korrekte Einordnung nach:

EEE-Kategorien (EU-Standard, 6 Gruppen):

KategorieBeschreibungBesonderheit (IR)
1Wärmeüberträger (Kühlgeräte, Klimaanlagen)vEMC-pflichtig
2Bildschirme & DisplaysvEMC-pflichtig (Fernseher)
3LampenvEMC-pflichtig (bestimmte Leuchtmittel)
4Großgeräte (>50 cm)vEMC-pflichtig (Waschmaschinen etc.)
5Kleingeräte (≤50 cm)Keine vEMC; RMC-basiert
6Kleine IT- & TelekommunikationsgeräteKeine vEMC; RMC-basiert

B2C (Haushalt) vs. B2B (Gewerbe): Die Einordnung in B2C oder B2B bestimmt den gesamten Compliance-Pfad:

  • B2C: → PCS-Pflicht (WEEE Ireland oder ERP Ireland); monatliche POM-Meldung via PRLBB
  • B2B: → Selbst-Compliance-Pflicht; 3-Jahres-Abfallbewirtschaftungsplan (WMP) und jährlicher Bericht (WMR) über EPA EDEN-System

Dual Producers: Viele Unternehmen sind sowohl B2C- als auch B2B-Produzenten (dual producers). Für den B2C-Anteil gilt PCS-Mitgliedschaft; für den B2B-Anteil gilt Selbst-Compliance. Beide Ströme werden separat gemeldet.

Schritt 3: Mitgliedschaft bei einem zugelassenen Compliance-System (für B2C)

Für B2C-Produzenten ist die Mitgliedschaft bei einem der beiden genehmigten Compliance-Systeme verpflichtend. Eine Selbst-Compliance ist für B2C-Haushaltsgeräte faktisch ausgeschlossen, da ein vollständiges landesweites Sammelnetzwerk nachgewiesen werden müsste.

WEEE Ireland:

  • Marktführer mit ca. 75 % Marktanteil
  • Non-profit Organisation, getragen von Branchenverbänden
  • Über 1.600 Sammelstellen (Civic Amenity Sites, Einzelhandel)
  • Deckt alle EEE-Kategorien und Batterien ab
  • Website: weeeireland.ie

ERP Ireland DAC:

  • Europaweit vernetztes System (European Recycling Platform)
  • Gut geeignet für Unternehmen mit Multi-Länder-EPR-Compliance
  • Deckt alle EEE-Kategorien und Batterien ab
  • Website: erp-recycling.org/ie/

Beide Systeme übernehmen: Sammlung an kommunalen Sammelstellen und Einzel-handels-Rücknahmestellen, Recycling, monatliche POM-Datenübermittlung an PRL und EPA.

Schritt 4: Pflichtregistrierung bei der PRL

Die Registrierung bei der Producer Register Limited (PRL) ist für alle EEE-Produzenten verpflichtend – B2C und B2B – und muss jährlich erneuert werden.

Ablauf:

  1. Compliance-System beitreten (WEEE Ireland oder ERP Ireland) – für B2C-Produzenten
  2. Online-Registrierung auf dem PRL-Portal (producerregister.ie); AR registriert für ausländische Unternehmen
  3. Erhalt der irischen Produzentennummer (IE-Nummer)
  4. Jährliche Erneuerung bis 31. Januar jedes Jahres

Nutzungspflicht der IE-Nummer: Die irische Produzentennummer (IE-Nummer) muss auf allen Rechnungen ausgewiesen werden, die der Hersteller an Einzelhändler und Handelspartner in Irland ausstellt.

B2B-Selbst-Compliance-Registrierung: B2B-Produzenten registrieren sich ebenfalls bei PRL, müssen aber zusätzlich über das EPA EDEN-System einen 3-Jahres-Abfallbewirtschaftungsplan (WMP, alle 3 Jahre fällig) und einen jährlichen Abfallbewirtschaftungsbericht (WMR, jährlich bis 31. Januar) einreichen.

Schritt 5: Finanzielle Verpflichtungen: vEMC, RMC und Compliance-Gebühren

Irland hat ein einzigartiges zweigliedriges Gebührensystem, das in dieser Form in keinem anderen EU-Land vorkommt:

1 . vEMC – Visible Environmental Management Costs (Sichtbarer Umweltmanagementkostenbeitrag)

vEMCs sind gesetzlich festgelegte Gebühren für bestimmte B2C-EEE-Kategorien – sie müssen sichtbar und separat auf der Endkundenrechnung ausgewiesen werden, wenn der Verbraucher das Produkt kauft.

vEMC-pflichtige Kategorien (Beispiele 2026):

  • Kühlschränke und Gefriergeräte (Wärmeüberträger)
  • Fernseher und Monitore
  • Waschmaschinen und Geschirrspüler
  • Bestimmte Leuchtmittel (Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen)

Wichtige Einschränkung: Für Batterien gibt es keine vEMC. Händler sind ausdrücklich verboten, für Batterien eine vEMC-ähnliche sichtbare Gebühr auszuweisen oder anzuzeigen.

Für Kleingeräte und IT-Geräte (keine vEMC): Das Compliance-System berechnet stattdessen die Gebühr auf Basis von Gewicht oder Stückzahl intern.

2. RMC – Recycling Management Costs

Zusätzlich zu den vEMCs erhebt WEEE Ireland RMCs (Recycling Management Costs) für alle gemeldeten B2C-EEE und Batterien. Diese fließen direkt an das Compliance-System zur Finanzierung von Sammlung und Behandlung. RMCs gelten auch dann, wenn für ein Produkt bereits eine vEMC erhoben wird.

Schritt 6: Meldepflichten: Monatliche POM-Meldung via PRLBB

POM-Meldung (Placed on Market) – monatlich:

  • Inhalt: Arten und Mengen der in Irland erstmals in Verkehr gebrachten EEE nach Kategorien und B2C/B2B
  • Rhythmus: Monatlich
  • Frist: Berichte für den Vormonat müssen bis zum 19. des Folgemonats eingereicht werden
  • Kanal: Ausschließlich über das PRLBB (PRLBlackBox)

PCS-Aggregatmeldung an die EPA: Die Compliance-Systeme (WEEE Ireland und ERP Ireland) übermitteln die aggregierten POM-Daten aller ihrer Mitglieder direkt an die EPA – der einzelne Hersteller erfüllt seine staatliche Meldepflicht durch korrekte monatliche Eingabe im PRLBB.

Schritt 7: Kennzeichnungspflichten & Rücknahmepflichten 

1. Durchgestrichene Mülltonne (WEEE-Symbol): Muss dauerhaft auf dem Produkt erscheinen. Ist das Produkt zu klein, darf das Symbol in der Produktdokumentation oder auf der Verpackung erscheinen.

2. IE-Nummer auf Rechnungen: Die irische Produzentennummer (IE-Nummer) muss auf allen Rechnungen erscheinen, die der Hersteller an Einzelhändler in Irland ausstellt.

3. vEMC-Ausweis beim Endkunden (B2C): Für vEMC-pflichtige Produktkategorien muss der Händler die gesetzlich festgelegte Gebühr sichtbar und separat auf der Verbraucherrechnung oder am Verkaufspunkt anzeigen.

Wer gilt als „Hersteller" (Producer) im Sinne der irischen WEEE-Regelung?

Als Producer gilt jede Person oder Organisation, die EEE erstmals in Irland auf dem Markt in Verkehr bringt:

  • In Irland ansässige Hersteller: Unternehmen, die EEE unter eigenem Markennamen herstellen und in Irland verkaufen.
  • Importeure: Unternehmen, die EEE gewerblich aus dem Ausland (EU oder Drittland) nach Irland importieren.
  • Re-brander: Unternehmen, die von Dritten hergestellte Geräte unter eigenem Namen oder eigener Marke in Irland vertreiben.
  • Fernabsatz / E-Commerce: Unternehmen mit Sitz im Ausland (EU oder Drittland), die EEE direkt an irische Haushalte per Fernabsatz verkaufen – einschließlich Online-Marktplätze.
  • Marktplatzbetreiber: Seit 2025/2026 werden Plattformen in Irland zunehmend für die Compliance ihrer Drittanbieter haftbar gemacht. Sie müssen aktiv sicherstellen, dass ihre Drittverkäufer bei der PRL registriert sind, und unterliegen eigenen Melde- und Verifikationspflichten.

Wichtige Unterscheidung: B2C vs. B2B Diese Unterscheidung hat in Irland fundamentale rechtliche Konsequenzen:

  • B2C-Produzenten (verkaufen an Privathaushalte): Pflichtmitgliedschaft in einem der zwei zugelassenen Compliance-Systeme (WEEE Ireland oder ERP Ireland)
  • B2B: → Selbst-Compliance-Pflicht; 3-Jahres-Abfallbewirtschaftungsplan (WMP) und jährlicher Bericht (WMR) über EPA EDEN-System

Praxisbeispiel: Ein deutsches Unternehmen verkauft Haushaltskleingeräte über seinen Online-Shop direkt an irische Endkunden → gilt als Producer (B2C, Fernabsatz) → muss einen bevollmächtigten Vertreter in Irland benennen → AR registriert den Hersteller bei PRL → AR tritt WEEE Ireland oder ERP Ireland bei → monatliche POM-Meldung über PRLBB bis zum 19. des Folgemonats → jährliche Registrierungserneuerung bis 31. Januar.

Die 7 wichtigsten Schritte zur WEEE-Compliance in Irland

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Für alle ausländischen Hersteller ohne Niederlassung in Irland, die EEE per Fernabsatz direkt an irische Haushalte verkaufen, ist die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters (Authorised Representative, AR) verpflichtend.

Anforderungen an den AR:

  • In Irland ansässige natürliche oder juristische Person
  • Schriftliche Vollmacht
  • Der AR muss bei der PRL registriert sein – erst mit dem offiziellen PRL-Registrierungszertifikat gilt der AR als rechtlich wirksam
  • Der AR übernimmt alle rechtlichen Pflichten des Herstellers in Irland (Registrierung, Meldung, Compliance-System-Mitgliedschaft, Finanzgarantien)

Schritt 2: EEE-Kategorie einordnen und B2C/B2B bestimmen

Irland verwendet die Kategorien gemäß WEEE-Richtlinie – aufgeschlüsselt in der PRL Category Listing, die im PRLBB-Portal hinterlegt und regelmäßig aktualisiert wird. Für die Praxis relevant ist vor allem die korrekte Einordnung nach:

EEE-Kategorien (EU-Standard, 6 Gruppen):

  1. Wärmeüberträger (Kühlgeräte, Klimaanlagen): vEMC-pflichtig
  2. Bildschirme & Displays: vEMC-pflichtig (Fernseher)
  3. Lampen: vEMC-pflichtig (bestimmte Leuchtmittel)
  4. Großgeräte (>50 cm): vEMC-pflichtig (Waschmaschinen etc.)
  5. Kleingeräte (≤50 cm): Keine vEMC; RMC-basiert
  6. Kleine IT- & Telekommunikationsgeräte: Keine vEMC; RMC-basiert

B2C (Haushalt) vs. B2B (Gewerbe): Die Einordnung in B2C oder B2B bestimmt den gesamten Compliance-Pfad:

  • B2C: → PCS-Pflicht (WEEE Ireland oder ERP Ireland); monatliche POM-Meldung via PRLBB
  • B2B: → Selbst-Compliance-Pflicht; 3-Jahres-Abfallbewirtschaftungsplan (WMP) und jährlicher Bericht (WMR) über EPA EDEN-System

Dual Producers: Viele Unternehmen sind sowohl B2C- als auch B2B-Produzenten (dual producers). Für den B2C-Anteil gilt PCS-Mitgliedschaft; für den B2B-Anteil gilt Selbst-Compliance. Beide Ströme werden separat gemeldet.

Schritt 3: Mitgliedschaft bei einem zugelassenen Compliance-System (für B2C)

Für B2C-Produzenten ist die Mitgliedschaft bei einem der beiden genehmigten Compliance-Systeme verpflichtend. Eine Selbst-Compliance ist für B2C-Haushaltsgeräte faktisch ausgeschlossen, da ein vollständiges landesweites Sammelnetzwerk nachgewiesen werden müsste.

WEEE Ireland:

  • Marktführer mit ca. 75 % Marktanteil
  • Non-profit Organisation, getragen von Branchenverbänden
  • Über 1.600 Sammelstellen (Civic Amenity Sites, Einzelhandel)
  • Deckt alle EEE-Kategorien und Batterien ab
  • Website: weeeireland.ie

ERP Ireland DAC:

  • Europaweit vernetztes System (European Recycling Platform)
  • Gut geeignet für Unternehmen mit Multi-Länder-EPR-Compliance
  • Deckt alle EEE-Kategorien und Batterien ab
  • Website: erp-recycling.org/ie/

Beide Systeme übernehmen: Sammlung an kommunalen Sammelstellen und Einzel-handels-Rücknahmestellen, Recycling, monatliche POM-Datenübermittlung an PRL und EPA.

Schritt 4: Pflichtregistrierung bei der PRL

Die Registrierung bei der Producer Register Limited (PRL) ist für alle EEE-Produzenten verpflichtend – B2C und B2B – und muss jährlich erneuert werden.

Ablauf:

  1. Compliance-System beitreten (WEEE Ireland oder ERP Ireland) – für B2C-Produzenten
  2. Online-Registrierung auf dem PRL-Portal (producerregister.ie); AR registriert für ausländische Unternehmen
  3. Erhalt der irischen Produzentennummer (IE-Nummer)
  4. Jährliche Erneuerung bis 31. Januar jedes Jahres

Nutzungspflicht der IE-Nummer: Die irische Produzentennummer (IE-Nummer) muss auf allen Rechnungen ausgewiesen werden, die der Hersteller an Einzelhändler und Handelspartner in Irland ausstellt.

B2B-Selbst-Compliance-Registrierung: B2B-Produzenten registrieren sich ebenfalls bei PRL, müssen aber zusätzlich über das EPA EDEN-System einen 3-Jahres-Abfallbewirtschaftungsplan (WMP, alle 3 Jahre fällig) und einen jährlichen Abfallbewirtschaftungsbericht (WMR, jährlich bis 31. Januar) einreichen.

Schritt 5: Finanzielle Verpflichtungen: vEMC, RMC und Compliance-Gebühren

Irland hat ein einzigartiges zweigliedriges Gebührensystem, das in dieser Form in keinem anderen EU-Land vorkommt:

1 . vEMC – Visible Environmental Management Costs (Sichtbarer Umweltmanagementkostenbeitrag)

vEMCs sind gesetzlich festgelegte Gebühren für bestimmte B2C-EEE-Kategorien – sie müssen sichtbar und separat auf der Endkundenrechnung ausgewiesen werden, wenn der Verbraucher das Produkt kauft.

vEMC-pflichtige Kategorien (Beispiele 2026):

  • Kühlschränke und Gefriergeräte (Wärmeüberträger)
  • Fernseher und Monitore
  • Waschmaschinen und Geschirrspüler
  • Bestimmte Leuchtmittel (Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen)

Wichtige Einschränkung: Für Batterien gibt es keine vEMC. Händler sind ausdrücklich verboten, für Batterien eine vEMC-ähnliche sichtbare Gebühr auszuweisen oder anzuzeigen.

Für Kleingeräte und IT-Geräte (keine vEMC): Das Compliance-System berechnet stattdessen die Gebühr auf Basis von Gewicht oder Stückzahl intern.

2. RMC – Recycling Management Costs

Zusätzlich zu den vEMCs erhebt WEEE Ireland RMCs (Recycling Management Costs) für alle gemeldeten B2C-EEE und Batterien. Diese fließen direkt an das Compliance-System zur Finanzierung von Sammlung und Behandlung. RMCs gelten auch dann, wenn für ein Produkt bereits eine vEMC erhoben wird.

Schritt 6: Meldepflichten: Monatliche POM-Meldung via PRLBB

POM-Meldung (Placed on Market) – monatlich:

  • Inhalt: Arten und Mengen der in Irland erstmals in Verkehr gebrachten EEE nach Kategorien und B2C/B2B
  • Rhythmus: Monatlich
  • Frist: Berichte für den Vormonat müssen bis zum 19. des Folgemonats eingereicht werden
  • Kanal: Ausschließlich über das PRLBB (PRLBlackBox)

PCS-Aggregatmeldung an die EPA: Die Compliance-Systeme (WEEE Ireland und ERP Ireland) übermitteln die aggregierten POM-Daten aller ihrer Mitglieder direkt an die EPA – der einzelne Hersteller erfüllt seine staatliche Meldepflicht durch korrekte monatliche Eingabe im PRLBB.

Schritt 7: Kennzeichnungspflichten & Rücknahmepflichten 

1. Durchgestrichene Mülltonne (WEEE-Symbol): Muss dauerhaft auf dem Produkt erscheinen. Ist das Produkt zu klein, darf das Symbol in der Produktdokumentation oder auf der Verpackung erscheinen.

2. IE-Nummer auf Rechnungen: Die irische Produzentennummer (IE-Nummer) muss auf allen Rechnungen erscheinen, die der Hersteller an Einzelhändler in Irland ausstellt.

3. vEMC-Ausweis beim Endkunden (B2C): Für vEMC-pflichtige Produktkategorien muss der Händler die gesetzlich festgelegte Gebühr sichtbar und separat auf der Verbraucherrechnung oder am Verkaufspunkt anzeigen.

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Irland

1. Produkte den EEE-Kategorien zuordnen; B2C- und B2B-Anteil klar trennen

2. B2C: Compliance-System beitreten 

B2B: 3-Jahres-Abfallbewirtschaftungsplan (WMP) bei EPA EDEN einreichen (alle 3 Jahre fällig)

4. Bei PRL registrieren; IE-Nummer erhalten

5. Jährliche PRL-Registrierungserneuerung bis 31. Januar jedes Jahres

6. Monatliche POM-Meldung über PRLBB bis 19. des Folgemonats

7. B2B: Jährlichen WMR bis 31. Januar bei EPA einreichen

8. IE-Nummer auf alle Rechnungen an irische Händler aufnehmen

9. vEMC-Beträge: Sicherstellen, dass bei vEMC-pflichtigen B2C-Waren die Recyclinggebühr am Point of Sale (Ladengeschäft/Webshop) und auf der Endkundenrechnung transparent und separat ausgewiesen wird.

10. Durchgestrichene Mülltonne auf Geräten/Verpackungen anbringen

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. Bevollmächtigten Vertreter in Irland bestimmen – schriftliche Vollmacht; AR muss bei PRL registriert sein

2. AR tritt dem Compliance-System im Namen des Herstellers bei

3. AR schließt die PRL-Registrierung ab; IE-Nummer erhalten

4. IE-Nummer an alle irischen Handelspartner und Marktplätze kommunizieren

5. Monatliche POM-Daten strukturiert an AR übermitteln; AR reicht via PRLBB ein

6. Jährliche PRL-Erneuerung bis 31. Januar sicherstellen

7. vEMC-Ausweis im irischen Online-Shop für vEMC-pflichtige Produkte korrekt einrichten

8. Kennzeichnung prüfen: WEEE-Symbol auf Geräten; IE-Nummer auf Rechnungen

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Bevollmächtigten Vertreter in Irland benennen (zwingend); alle Schritte aus (b) über diesen abwickeln

2. Sicherstellen, dass AR bei PRL offiziell registriert und mit PRL-Zertifikat ausgestattet ist

3. Compliance-Nachweis bei Online-Marktplätzen hinterlegen

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Irland

1. Produkte den EEE-Kategorien zuordnen; B2C- und B2B-Anteil klar trennen

2. B2C: Compliance-System beitreten 

B2B: 3-Jahres-Abfallbewirtschaftungsplan (WMP) bei EPA EDEN einreichen (alle 3 Jahre fällig)

4. Bei PRL registrieren; IE-Nummer erhalten

5. Jährliche PRL-Registrierungserneuerung bis 31. Januar jedes Jahres

6. Monatliche POM-Meldung über PRLBB bis 19. des Folgemonats

7. B2B: Jährlichen WMR bis 31. Januar bei EPA einreichen

8. IE-Nummer auf alle Rechnungen an irische Händler aufnehmen

9. vEMC-Beträge: Sicherstellen, dass bei vEMC-pflichtigen B2C-Waren die Recyclinggebühr am Point of Sale (Ladengeschäft/Webshop) und auf der Endkundenrechnung transparent und separat ausgewiesen wird.

10. Durchgestrichene Mülltonne auf Geräten/Verpackungen anbringen

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. Bevollmächtigten Vertreter in Irland bestimmen – schriftliche Vollmacht; AR muss bei PRL registriert sein

2. AR tritt dem Compliance-System im Namen des Herstellers bei

3. AR schließt die PRL-Registrierung ab; IE-Nummer erhalten

4. IE-Nummer an alle irischen Handelspartner und Marktplätze kommunizieren

5. Monatliche POM-Daten strukturiert an AR übermitteln; AR reicht via PRLBB ein

6. Jährliche PRL-Erneuerung bis 31. Januar sicherstellen

7. vEMC-Ausweis im irischen Online-Shop für vEMC-pflichtige Produkte korrekt einrichten

8. Kennzeichnung prüfen: WEEE-Symbol auf Geräten; IE-Nummer auf Rechnungen

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Bevollmächtigten Vertreter in Irland benennen (zwingend); alle Schritte aus (b) über diesen abwickeln

2. Sicherstellen, dass AR bei PRL offiziell registriert und mit PRL-Zertifikat ausgestattet ist

3. Compliance-Nachweis bei Online-Marktplätzen hinterlegen

Sie planen, Ihre Produkte in Irland zu verkaufen?

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