Ihr EPR-Dienstleister
Maßgeschneidert für Ihren Erfolg
Hersteller – Was muss ich tun?
ear-Stiftung – Was ist das?
Was sind die Pflichten als Hersteller?
Für den Import von Elektrogeräten, Batterien und Verpackungen gibt es in Deutschland gesetzliche Vorgaben, an die sich jeder Hersteller halten muss. Dabei sieht der Gesetzgeber denjenigen als Hersteller an, der sein Produkt erstmals in Deutschland in den Verkehr bringt und verkauft. In Deutschland spielen das Elektro- und Elektronikgesetz (ElektroG), das Batteriegesetz (BattG) und das Verpackungsgesetz (VerpackG) eine zentrale Rolle bei der Regelung des Inverkehrbringens. Für das ElektroG und das BattG ist die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear-Stiftung) zuständig. Dort muss jeder Hersteller und jedes einzelne Produkt aus seiner Produktpalette registriert sein, um nach Deutschland importieren bzw. verkaufen zu dürfen. Dies kann durch den Hersteller selbst geschehen, wenn es sich um einen in Deutschland ansässigen Hersteller handelt, oder durch dessen von der ear-Stiftung benannten offiziell Bevollmächtigten, wenn der Hersteller außerhalb Deutschlands ansässig ist.
ECOPV – Einfach EINER für ALLES
Als von der ear-Stiftung benannter offizieller Bevollmächtigter benötigen wir von dem Hersteller im ersten Schritt nur die Informationen des jeweiligen Produkts aus dem Bereich ElektroG, BattG und/oder VerpackG, die jährlichen Planmengen und ggf. eine Einschätzung zu welcher der vom deutschen Gesetz definierten Kategorien das Elektrogerät gehört, damit wir für Sie die Registrierung bei der ear-Stiftung vornehmen können. Egal ob es sich um die erste Registrierung, die benötigte Garantie oder die Entsorgung handelt, für uns lediglich ein paar Handgriffe – für Sie absolute, undurchsichtige Bürokratie. Wir sorgen für eine gezielte und zeitnahe Umsetzung aller Anforderungen und nehmen Ihnen durch moderne, maßgeschneiderte Prozesse die Arbeit in diesem komplexen Bereich vollständig ab.
Die Vielzahl von EPR-Dienstleistern im Bereich ElektroG, BattG und VerpackG auf dem Markt kann die Entscheidung für viele Herstellern zu einer echten Herausforderung machen. Mit verschiedenen Angeboten, Preisen und Servicequalitäten kann es schwierig sein, den richtigen Partner zu finden, der Ihren Bedürfnissen entspricht.
Bei so vielen Optionen ist es entscheidend, dass Sie einen Dienstleister wählen, dem Sie vertrauen können und der Ihnen die Sicherheit gibt, die Sie benötigen.
Also: Warum gerade ECOPV?
Es gibt so einige Argumente Sie von uns zu überzeugen. Aber genau das unterscheidet uns nicht von anderen Anbietern.
Was macht den Unterschied?
Also kontaktieren Sie uns einfach !
Was ist ElektroG, BattG und VerpackG?
ECOPV-EU bietet Ihnen den Full Service, das bedeutet die vollständige Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (ear-Stiftung) als auch die Meldung bei einem Batterierücknahmesystem für alle nach BattG verpflichteten Hersteller. Ganz einfach werden auch zukünftige Meldepflichten abgewickelt, indem jeder Hersteller seine zu meldende Menge an uns übermittelt und wir alle weiteren Unternehmungen bei der ear-Stiftung für Sie vornehmen.
Registrierungen: Ebenso wie im ElektroG gilt im BattG eine Registrierungspflicht, die bei der ear-stiftung
erfolgt. Kategorisiert wird hier nach Batterietyp und dem jeweiligen chemischen System der Batterien.
Zusätzlich: Eine weitere Anmeldung hat bei einem Eigenrücknahmesystem zu erfolgen. Dadurch wird auf Basis der Input-Menge für eine faire Kostenverteilung für die Sammlung, Sortierung und Behandlung der Altbatterien gesorgt, welche bundesweit zurückgenommen werden.
Mengenmeldungen: Abhängig von dem ausgewählten Batterierücknahmesystem und den eigenen Produkten werden monatlich, quartalsweise oder schlichtweg jährlich die in Verkehr gebrachten Mengen gefordert.
ECOPV-EU unterstützt Sie kompetent bei der Einhaltung der Vorschriften des deutschen Rechts neben dem BattG und VerpackG natürlich auch im ElektroG und übernimmt, sofern gewünscht, die komplette Umsetzung und Verwaltung in Ihrem Unternehmen. Unsere Leistung zum ElektroG umfasst alles was dazu gehört. Außer der Übermittlung der erforderlichen Mengenangaben für die ear-Stiftung an uns, können Sie sich entspannt zurücklehnen und uns für Sie arbeiten lassen.
Registrierungen: Gemäß ElektroG müssen Hersteller ihre Elektrogeräte nach Kategorie und Marke bei der ear-Stiftung registrieren lassen. Als Nachweis einer rechtskonformen Registrierung erhalten Hersteller eine sogenannte WEEE-Nummer.
Mengenmeldungen: Das ElektroG schreibt vor, dass die Hersteller Mengenmeldungen über die in Verkehr gebrachten Elektrogeräte abgeben müssen.
Jahresmeldungen: Herrtseller sind dazu verpflichtet, jährliche Meldungen über die gesammelten Altgeräte zu erstatten.
Insolvenzsichere Garantie: Das ElektroG fordert, dass Hersteller eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Entsorgung bereitstellen müssen.
ear-Abholkoordinationen: Hersteller müssen sicherstellen, dass Altgeräte bei Bedarf ordnungsgemäß abgeholt und entsorgt werden.
Die WEEE-Nummer ist eine eindeutige Kennzeichnung, die im Zusammenhang mit dem ElektroG steht und wird von der ear-Stiftung vergeben. WEEE steht für „Waste Electrical and Electronic Equipment“ und dient der Identifikation und Rückverfolgbarkeit von Elektro- und Elektronikgeräten auf dem Markt. Gemäß dem ElektroG müssen Hersteller ihre Geräte mit dieser Nummer kennzeichnen, um ihre Verantwortung für die ordnungsgemäße Entsorgung zu dokumentieren. Hersteller müssen sich bei dieser Stelle registrieren lassen, um ihre WEEE-Nummer zu erhalten. Für ausländische Unternehmen ist die Benennung eines Bevollmächtigten erforderlich, der die gesetzlichen Anforderungen in Deutschland umsetzt.
Anders als im ElektroG und BattG muss die Anmeldung für VerpackG bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID) vorgenommen werden, sowie die Teilnahme an einem bundesweit zugelassenen dualen System. Selbstverständlich übernehmen wir auch das für Sie und zudem natürlich auch die dort anfallenden Mengenmeldungen.
Meldepflicht: Registrierung bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (LUCID).
Systembeteiligung: Hersteller müssen sich an einem dualen System beteiligen oder eine Vollständigkeitserklärung abgeben.
Lizenzierung: Hersteller zahlen Lizenzgebühren für ihre Verpackungen, um die Entsorgungsinfrastruktur zu finanzieren.
Mengenmeldung: Monatliche, quartalsweise oder jährliche Meldung der in Verkehr gebrachten Verpackungsmengen beim dualen System.
Recyclingfähigkeit: Verpackungen müssen Mindestanforderungen an die Recyclingfähigkeit erfüllen.
Das Thema „Solarenergie“ hat in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewonnen und die Nachfrage nach Solarmodulen bzw. ganzen Solaranlagen ebenso. Auch wir haben uns diesem wichtigen Energielieferanten gewidmet und uns mit den Rechten und Pflichten vollumfänglich befasst. Genau wie im BattG, ElektroG und VerpackG ist im PV-Bereich die Herstellerregistrierung und die Meldepflicht notwendig. Effizient und mit gewünschter Leistung können wir auch in diesem Bereich alles für Sie übernehmen.
Bleiben Sie auf dem Laufenden
Haben Sie ein eigenes Rücknahmesystem in Deutschland, haben jedoch mangelnde Kenntnisse darüber, wie Sie Ihr eigenes Rücknahmesystem genehmigen lassen können oder aber wie Sie sich einem lokalen Rücknahmeunternehmen anschließen? In Bezug auf die Erfüllung der Rücknahmeverpflichtungen gemäß dem deutschen Batteriegesetz (BattG) gilt es folgende spezifische Schritte einzuhalten: – Registrierung des Herstellers und der entsprechend kategorisierten Batterie […]
Wir wachsen! Entdecken Sie unsere brandneue hauseigene Dienstleistung! Seit dem 29.02.2024 ist es offiziell: Wir haben unsere Services erweitert und sind nun stolzer Betreiber eines hochmodernen Herstellergarantiesystems. Diese spannende Neuerung ermöglicht es uns, die Verpflichtungen gemäß §7 des ElektroG für sämtliche Hersteller abzuwickeln. Aber was bedeutet das für Sie? EINER FÜR ALLES!Wir bieten Ihnen einen […]
Die Gebührenverordnung bildet die Grundlage für die Deckung der Kosten, die durch individuell zurechenbare öffentliche Leistungen gemäß dem ElektroG entstehen. Jährlich werden die Gebührensätze durch das Ministerium BMUV aufgrund schwankender Vorgangszahlen und Gesamtkosten überprüft und für das kommende Jahr festgelegt. Die wesentlichen Änderungen betreffen das ElektroG: Preissteigerungen werden von der Stiftung ear vor allem mit […]
Wenn Sie sich mit Elektro- und Elektronikgeräten befassen, stoßen Sie möglicherweise auf den Begriff „WEEE-Nummer“. Aber was genau verbirgt sich dahinter? Die WEEE-Nummer ist eine eindeutige Kennzeichnung, die im Zusammenhang mit dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) steht. WEEE steht für „Waste Electrical and Electronic Equipment,“ zu Deutsch „Elektro- und Elektronikaltgeräte.“ Die WEEE-Nummer dient der Identifikation […]
ECOPV-EU GmbH ist bestrebt, in allen Bereichen Spitzenleistungen zu erbringen und WEEE-Herstellern in Deutschland, ganz Europa und auch darüber hinaus umfassende Unterstützung bei der Erfüllung ihrer EPR-Verpflichtungen zu bieten. Einer der Schwerpunkte liegt besonders auf der Verbesserung unserer eigenen Qualifikationen und Servicequalität liegt. Mitte 2023, aufgrund der starken Nachfrage unserer Kunden aus Asien, den USA, […]
Nicht nur in Deutschland gibte es Rechte und Pflichten bei dem Import diverser Güter. Leider aber gibt es kein Gesetz, welches weltweit oder europaweit gilt. Jedes einzelne Land hat eigene Vorschriften und Gesetze, an die es sich gilt zu halten. Sollten Sie planen Ihr Produkt in weiteren Ländern auf dem Markt zu etablieren, beraten wir […]
Werde ein Team-Mitglied
(M/W/D)
Unterstützung für Compliance Berater bei der Erstellung von Preisangeboten für Kunden
(M/W/D)
Wir freuen auf Ihre Nachricht