🇳🇱 EPR-Compliance für WEEE in den Niederlanden |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Die Niederlande haben eines der am stärksten zentralisierten WEEE-Systeme in Europa: Ein einziger zugelassener Organisationsrahmen, ein nationales Register, ein Portal – Stichting OPEN ist das Herzstück der niederländischen EPR-Compliance für EEE und Lampen. Alle Hersteller und Importeure müssen sich zwingend über das digitale Portal der Stichting OPEN registrieren und dort ab dem ersten in Verkehr gebrachten Gerät ihre Mengenmeldungen abgeben.

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

Hier sind die 7 wichtigsten Schritte – inklusive Checkliste für den Einstieg.

🇳🇱 EPR-Compliance für WEEE in den Niederlanden |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Die Niederlande haben eines der am stärksten zentralisierten WEEE-Systeme in Europa: Ein einziger zugelassener Organisationsrahmen, ein nationales Register, ein Portal – Stichting OPEN ist das Herzstück der niederländischen EPR-Compliance für EEE und Lampen. Alle Hersteller und Importeure müssen sich zwingend über das digitale Portal der Stichting OPEN registrieren und dort ab dem ersten in Verkehr gebrachten Gerät ihre Mengenmeldungen abgeben.

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

Hier sind die 7 wichtigsten Schritte – inklusive Checkliste für den Einstieg.

Wer gilt als „Hersteller"?

Die niederländische Regelung orientiert sich an der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU. Als Hersteller gilt:

  • Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden: Stellt EEE im Inland her und bringt diese unter eigener Marke erstmals auf den niederländischen Markt – oder importiert EEE gewerblich aus dem Ausland (EU oder Drittland) und vertreibt sie in den Niederlanden.
  • Unternehmen aus anderen EU-Ländern: Verkauft EEE per Fernabsatz (Online-Shop) direkt an niederländische Endverbraucher (B2C) oder gewerbliche Endnutzer (B2B).
  • Unternehmen außerhalb der EU: Liefert EEE direkt per Direktversand an niederländische Endnutzer. In traditionellen B2B-Lieferketten gilt automatisch der erste in den Niederlanden ansässige Importeur (mit niederländischer KVK-/USt.-Nummer) als rechtlicher Hersteller.
  • White-Label- / Eigenmarkenhersteller: Lässt Geräte von Dritten herstellen, bringt diese aber unter eigenem Namen oder eigener Marke in den Niederlanden in Verkehr – und gilt damit als erster Inverkehrbringer.
  • Marktplatzbetreiber: Sind verpflichtet, die Compliance ihrer Drittanbieter zu überprüfen. Marktplätze wie Amazon.nl und Bol.com haften subsidiär für nicht registrierte ausländische Verkäufer und sperren Konten ohne Compliance-Nachweis.

Praxisbeispiel: Ein österreichisches Unternehmen verkauft smarte Küchengeräte über Amazon.nl direkt an niederländische Endkunden → gilt als Hersteller → muss sich bei Stichting OPEN registrieren → wird automatisch im NWR eingetragen → zahlt jährlich die Abfallentsorgungsgebühr nach Gewicht und Kategorie → meldet jährlich die in Verkehr gebrachten Mengen über myOPEN.

Die 7 wichtigsten Schritte zur EPR-Compliance in den Niederlanden

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Für Unternehmen außerhalb der EU ist die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters mit Sitz in den Niederlanden verpflichtend, wenn direkte Verkäufe an niederländische Endnutzer stattfinden. Der Bevollmächtigte übernimmt die volle zivil- und verwaltungsrechtliche Haftung für Registrierung, Mengenmeldung und Zahlung der Abfallentsorgungsgebühr.

Für Unternehmen aus anderen EU-Ländern ist die Benennung eines Bevollmächtigten in den Niederlanden nicht erforderlich. Dank des zentralisierten Systems können sich ausländische Onlinehändler bei Direktverkäufen an niederländische Endverbraucher direkt im Portal von Stichting OPEN registrieren und dort ihre EPR-Pflichten eigenständig erfüllen. 

Anforderungen an den Bevollmächtigten:

  • Sitz in den Niederlanden 
  • Schriftliche Vollmachtsvereinbarung in Niederländisch oder Englisch
  • Unterzeichnet von zeichnungsberechtigten Vertretern beider Parteien
  • Eine Haager Apostille ist standardmäßig nicht erforderlich

Schritt 2: Produkt in EEE-Kategorie einordnen

Vor der Registrierung muss das Produkt der korrekten EEE-Kategorie nach der Stichting OPEN-Produkt- und Tarifliste zugeordnet werden. Diese wird jährlich aktualisiert und ist auf der Stichting OPEN-Website öffentlich abrufbar.

KategorieBeschreibungBeispiele
1WärmeüberträgerKühlschränke, Klimaanlagen, Wärmepumpen
2Bildschirme & Displays (>100 cm²)Fernseher, Monitore, Laptops
3LampenLED, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen
4Großgeräte (>50 cm)Waschmaschinen, Herde, große Haushaltsgeräte
5Kleingeräte (≤50 cm)Kaffeemaschinen, Werkzeuge, Staubsauger, Spielzeug
6Kleine IT- & Telekommunikationsgeräte (≤50 cm)Smartphones, Tablets, Router, GPS

Darüber hinaus unterscheidet Stichting OPEN bei der Beitragsberechnung zwischen B2C-Produkten (Haushaltsgeräte) und B2B-Produkten (professionelle Geräte) – beide werden separat gemeldet und unterschiedlich bepreist.

Schritt 3: Registrierung bei Stichting OPEN & automatische NWR-Eintragung

Alle Hersteller und Importeure von EEE in den Niederlanden sind verpflichtet, sich beim NWR zu registrieren – diese Registrierung erfolgt jedoch indirekt durch den Beitritt zu Stichting OPEN. Die Mitgliedschaft bei Stichting OPEN umfasst automatisch die Registrierung beim NWR.

Ablauf:

  1. Registrierung im myOPEN-Portal (online unter my.stichting-open.org)
  2. Unterzeichnung der ABBO (Afvalbeheerbijdrageovereenkomst)
  3. Stichting OPEN übermittelt Registrierungsdaten automatisch an das NWR
  4. Eintragung in die öffentliche Herstellerliste auf nationaalweeeregister.nl und stichting-open.org

Kein individuelles WEEE-Registrierungsnummer-Format: Anders als in einigen anderen europäischen Ländern vergibt das niederländische NWR keine individuelle WEEE-Registrierungsnummer. Zur Nachweisführung gegenüber Marktplätzen und Handelspartnern kann auf die öffentlichen Herstellerlisten des NWR und von Stichting OPEN verwiesen werden – oder ein offizielles Bestätigungsschreiben von Stichting OPEN angefordert werden.

Schritt 4: Finanzielle Verpflichtungen & Beitragsstruktur

Die Afvalbeheerbijdrage (Abfallbewirtschaftungsbeitrag) ist der zentrale Finanzbeitrag, den Hersteller und Importeure an Stichting OPEN zahlen. Die Tarife werden jährlich auf Basis der prognostizierten in Verkehr gebrachten Mengen und der operativen Kosten festgelegt. Sie sind fix und können aus den jährlich veröffentlichten Produkt- und Tariflisten entnommen werden.

Berechnungsbasis:

Gewicht in kg (oder Stückzahl) × Tarifsatz pro Kategorie

Differenzierungsmerkmale:

KriteriumDetails
Gerätekategorie6 EU-Kategorien, separat bepreist
B2C vs. B2BB2C: feste, lineare Sätze für Haushaltsrecycling; B2B: Häufig reduzierte Verwaltungssätze; Hersteller können für den physischen Rücklauf eigene, zertifizierte Entsorgungsnachweise erbringen.
VorschusszahlungWer jährlich mehr als 6.000 € Abfallbewirtschaftungsgebühr zahlt, leistet monatliche Vorauszahlungen.
MindestjahresbeitragAusländische Unternehmen, die direkt an Verbraucher verkaufen, zahlen einen Mindestjahresbeitrag von € 175.

Öko-Modulation: Stichting OPEN wendet im Rahmen seiner Tarifsystematik Ökodesign-Kriterien an. Geräte, die besonders reparierbar, modular aufgebaut oder recyclingfreundlich sind, können in günstigere Tarifkategorien eingestuft werden – analog zu den Systemen in Frankreich und Belgien.

Schritt 5: Meldepflichten

Als registriertes Mitglied bei Stichting OPEN melden Hersteller und Importeure jährlich ihre Put on Market (POM)-Daten über das Online-Portal myOPEN. Stichting OPEN informiert die Mitglieder automatisch per E-Mail, wenn die Meldung eingegeben werden kann.

Meldungsinhalt:

  • Gesamtgewicht (kg) und Stückzahl der in den Niederlanden in Verkehr gebrachten EEE
  • Aufschlüsselung nach Gerätekategorie (6 EU-Kategorien)
  • Trennung nach B2C- und B2B-Status

Schritt 6: Kennzeichnungsanforderungen

Die Niederlande folgen den EU-weiten WEEE-Kennzeichnungsstandards ohne landesspezifische Zusatzanforderungen wie das französische Triman-Logo. Zwei Elemente sind verpflichtend:

  • Durchgestrichene Mülltonne (WEEE-Symbol): Das EU-Piktogramm muss dauerhaft und gut sichtbar auf dem Gerät angebracht sein. Ist das Produkt zu klein, darf das Symbol auf der Verpackung und in der Gebrauchsanweisung erscheinen. 
  • Herstellerangabe auf dem Produkt: Der Markenname, das Logo oder der eingetragene Firmenname des Herstellers muss dauerhaft und deutlich auf dem Produkt angebracht sein – nicht nur auf der Verpackung. 

Schritt 7: Rücknahmeverpflichtungen & Sammelziele

Als Mitglied bei Stichting OPEN ist der Hersteller mittelbar an den nationalen und EU-weiten Sammel- und Recyclingzielen beteiligt. Stichting OPEN organisiert und finanziert die Sammlung über ein Netz von über 13.000 Sammelstellen in ganz den Niederlanden – darunter Containerparks, Einzelhandelsstellen und B2B-Rücknahmelösungen.

Gesetzliches Sammelziel (EU-Vorgabe):

  • 65 % der in den vorangegangenen 3 Jahren in Verkehr gebrachten EEE-Menge müssen jährlich gesammelt werden.

Wer gilt als „Hersteller"?

Die niederländische Regelung orientiert sich an der WEEE-Richtlinie 2012/19/EU. Als Hersteller gilt:

  • Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden: Stellt EEE im Inland her und bringt diese unter eigener Marke erstmals auf den niederländischen Markt – oder importiert EEE gewerblich aus dem Ausland (EU oder Drittland) und vertreibt sie in den Niederlanden.
  • Unternehmen aus anderen EU-Ländern: Verkauft EEE per Fernabsatz (Online-Shop) direkt an niederländische Endverbraucher (B2C) oder gewerbliche Endnutzer (B2B).
  • Unternehmen außerhalb der EU: Liefert EEE direkt per Direktversand an niederländische Endnutzer. In traditionellen B2B-Lieferketten gilt automatisch der erste in den Niederlanden ansässige Importeur (mit niederländischer KVK-/USt.-Nummer) als rechtlicher Hersteller.
  • White-Label- / Eigenmarkenhersteller: Lässt Geräte von Dritten herstellen, bringt diese aber unter eigenem Namen oder eigener Marke in den Niederlanden in Verkehr – und gilt damit als erster Inverkehrbringer.
  • Marktplatzbetreiber: Sind verpflichtet, die Compliance ihrer Drittanbieter zu überprüfen. Marktplätze wie Amazon.nl und Bol.com haften subsidiär für nicht registrierte ausländische Verkäufer und sperren Konten ohne Compliance-Nachweis.

Praxisbeispiel: Ein österreichisches Unternehmen verkauft smarte Küchengeräte über Amazon.nl direkt an niederländische Endkunden → gilt als Hersteller → muss sich bei Stichting OPEN registrieren → wird automatisch im NWR eingetragen → zahlt jährlich die Abfallentsorgungsgebühr nach Gewicht und Kategorie → meldet jährlich die in Verkehr gebrachten Mengen über myOPEN.

Die 7 wichtigsten Schritte zur EPR-Compliance in den Niederlanden

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Für Unternehmen außerhalb der EU ist die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters mit Sitz in den Niederlanden verpflichtend, wenn direkte Verkäufe an niederländische Endnutzer stattfinden. Der Bevollmächtigte übernimmt die volle zivil- und verwaltungsrechtliche Haftung für Registrierung, Mengenmeldung und Zahlung der Abfallentsorgungsgebühr.

Für Unternehmen aus anderen EU-Ländern ist die Benennung eines Bevollmächtigten in den Niederlanden nicht erforderlich. Dank des zentralisierten Systems können sich ausländische Onlinehändler bei Direktverkäufen an niederländische Endverbraucher direkt im Portal von Stichting OPEN registrieren und dort ihre EPR-Pflichten eigenständig erfüllen. 

Anforderungen an den Bevollmächtigten:

  • Sitz in den Niederlanden 
  • Schriftliche Vollmachtsvereinbarung in Niederländisch oder Englisch
  • Unterzeichnet von zeichnungsberechtigten Vertretern beider Parteien
  • Eine Haager Apostille ist standardmäßig nicht erforderlich

Schritt 2: Produkt in EEE-Kategorie einordnen

Vor der Registrierung muss das Produkt der korrekten EEE-Kategorie nach der Stichting OPEN-Produkt- und Tarifliste zugeordnet werden. Diese wird jährlich aktualisiert und ist auf der Stichting OPEN-Website öffentlich abrufbar.

1. Wärmeüberträger: Kühlschränke, Klimaanlagen, Wärmepumpen

2. Bildschirme & Displays (>100 cm²): Fernseher, Monitore, Laptops

3. Lampen: LED, Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen

4. Großgeräte (>50 cm): Waschmaschinen, Herde, große Haushaltsgeräte

5. Kleingeräte (≤50 cm): Kaffeemaschinen, Werkzeuge, Staubsauger, Spielzeug

6. Kleine IT- & Telekommunikationsgeräte (≤50 cm): Smartphones, Tablets, Router, GPS

Darüber hinaus unterscheidet Stichting OPEN bei der Beitragsberechnung zwischen B2C-Produkten (Haushaltsgeräte) und B2B-Produkten (professionelle Geräte) – beide werden separat gemeldet und unterschiedlich bepreist.

Schritt 3: Registrierung bei Stichting OPEN & automatische NWR-Eintragung

Alle Hersteller und Importeure von EEE in den Niederlanden sind verpflichtet, sich beim NWR zu registrieren – diese Registrierung erfolgt jedoch indirekt durch den Beitritt zu Stichting OPEN. Die Mitgliedschaft bei Stichting OPEN umfasst automatisch die Registrierung beim NWR.

Ablauf:

  1. Registrierung im myOPEN-Portal (online unter my.stichting-open.org)
  2. Unterzeichnung der ABBO (Afvalbeheer
    bijdrageovereenkomst
    )
  3. Stichting OPEN übermittelt Registrierungsdaten automatisch an das NWR
  4. Eintragung in die öffentliche Herstellerliste auf nationaalweeeregister.nl und stichting-open.org

Kein individuelles WEEE-Registrierungsnummer-Format: Anders als in einigen anderen europäischen Ländern vergibt das niederländische NWR keine individuelle WEEE-Registrierungsnummer. Zur Nachweisführung gegenüber Marktplätzen und Handelspartnern kann auf die öffentlichen Herstellerlisten des NWR und von Stichting OPEN verwiesen werden – oder ein offizielles Bestätigungsschreiben von Stichting OPEN angefordert werden.

Schritt 4: Finanzielle Verpflichtungen & Beitragsstruktur

Die Afvalbeheerbijdrage (Abfallbewirtschaftungsbeitrag) ist der zentrale Finanzbeitrag, den Hersteller und Importeure an Stichting OPEN zahlen. Die Tarife werden jährlich auf Basis der prognostizierten in Verkehr gebrachten Mengen und der operativen Kosten festgelegt. Sie sind fix und können aus den jährlich veröffentlichten Produkt- und Tariflisten entnommen werden.

Berechnungsbasis:

Gewicht in kg (oder Stückzahl) × Tarifsatz pro Kategorie

Differenzierungsmerkmale:

Gerätekategorie: 6 EU-Kategorien, separat bepreist

B2C vs. B2B: B2C: feste, lineare Sätze für Haushaltsrecycling; B2B: Häufig reduzierte Verwaltungssätze; Hersteller können für den physischen Rücklauf eigene, zertifizierte Entsorgungsnachweise erbringen.

Vorschusszahlung: Wer jährlich mehr als 6.000 € Abfallbewirtschaftungsgebühr zahlt, leistet monatliche Vorauszahlungen.

Mindestjahresbeitrag: Ausländische Unternehmen, die direkt an Verbraucher verkaufen, zahlen einen Mindestjahresbeitrag von € 175.

Öko-Modulation: Stichting OPEN wendet im Rahmen seiner Tarifsystematik Ökodesign-Kriterien an. Geräte, die besonders reparierbar, modular aufgebaut oder recyclingfreundlich sind, können in günstigere Tarifkategorien eingestuft werden – analog zu den Systemen in Frankreich und Belgien.

Schritt 5: Meldepflichten

Als registriertes Mitglied bei Stichting OPEN melden Hersteller und Importeure jährlich ihre Put on Market (POM)-Daten über das Online-Portal myOPEN. Stichting OPEN informiert die Mitglieder automatisch per E-Mail, wenn die Meldung eingegeben werden kann.

Meldungsinhalt:

  • Gesamtgewicht (kg) und Stückzahl der in den Niederlanden in Verkehr gebrachten EEE
  • Aufschlüsselung nach Gerätekategorie (6 EU-Kategorien)
  • Trennung nach B2C- und B2B-Status

Schritt 6: Kennzeichnungsanforderungen

Die Niederlande folgen den EU-weiten WEEE-Kennzeichnungsstandards ohne landesspezifische Zusatzanforderungen wie das französische Triman-Logo. Zwei Elemente sind verpflichtend:

  • Durchgestrichene Mülltonne (WEEE-Symbol): Das EU-Piktogramm muss dauerhaft und gut sichtbar auf dem Gerät angebracht sein. Ist das Produkt zu klein, darf das Symbol auf der Verpackung und in der Gebrauchsanweisung erscheinen. 
  • Herstellerangabe auf dem Produkt: Der Markenname, das Logo oder der eingetragene Firmenname des Herstellers muss dauerhaft und deutlich auf dem Produkt angebracht sein – nicht nur auf der Verpackung. 

Schritt 7: Rücknahmeverpflichtungen & Sammelziele

Als Mitglied bei Stichting OPEN ist der Hersteller mittelbar an den nationalen und EU-weiten Sammel- und Recyclingzielen beteiligt. Stichting OPEN organisiert und finanziert die Sammlung über ein Netz von über 13.000 Sammelstellen in ganz den Niederlanden – darunter Containerparks, Einzelhandelsstellen und B2B-Rücknahmelösungen.

Gesetzliches Sammelziel (EU-Vorgabe):

  • 65 % der in den vorangegangenen 3 Jahren in Verkehr gebrachten EEE-Menge müssen jährlich gesammelt werden.

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden

1. Produkte den korrekten EEE-Kategorien zuordnen (Stichting OPEN Produkt- und Tarifliste konsultieren)

2. Registrierung im myOPEN-Portal abschließen und ABBO unterzeichnen

3. Automatische NWR-Eintragung durch Stichting OPEN abwarten und Eintrag in öffentlicher Herstellerliste überprüfen

4. ERP-/Buchhaltungssystem für Mengenverfolgung nach Kategorie und B2C/B2B konfigurieren

5. Regelmäßige POM-Meldung über myOPEN einreichen (monatlich/quartalsweise/jährlich je nach Mengenschwelle)

6. Jährlichen WEEE-Bericht über myOPEN einreichen

7. Abfallbewirtschaftungsbeitrag berechnen und fristgerecht zahlen 

8. Durchgestrichene Mülltonne auf Gerät oder Verpackung anbringen

9. Herstellerangabe dauerhaft auf Gerät sicherstellen

10. Unterlagen 7 Jahre für ILT-Audits aufbewahren

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. Vertriebskanal prüfen: Direktverkauf an niederländische Endverbraucher (B2C) oder Gewerbekunden (B2B)? → Wenn ja, weiter mit Schritt 2

2. Bevollmächtigten bestimmen oder EPR-Dienstleister beauftragen (Vereinbarung auf Niederländisch oder Englisch; zeichnungsberechtigte Unterzeichner auf beiden Seiten)

3. Registrierung bei Stichting OPEN abschließen (ausländische USt.-ID angeben); Bevollmächtigter oder direkte Registrierung möglich

4. NWR-Eintragung über Stichting OPEN bestätigen

5. Compliance-Nachweis (öffentliche Herstellerliste oder Bestätigung von Stichting OPEN) bei Marktplätzen (Amazon.nl, Bol.com) hinterlegen, um Kontosperren zu vermeiden

6. Jährliche POM-Meldung und WEEE-Jahresbericht über myOPEN fristgerecht einreichen

7. Kennzeichnung prüfen: Mülltonne und Herstellerangabe auf Gerät/Verpackung

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Option A – Lieferung an niederländischen Importeur (B2B): Dem niederländischen Partner alle notwendigen Produktdaten (Gewicht, Kategorie, Stückzahl) rechtzeitig übermitteln – der Importeur wird rechtlich zum Hersteller und übernimmt die Compliance-Pflichten gegenüber Stichting OPEN und NWR.

2. Option B – Direktverkauf B2C ohne niederländischen Zwischenhändler: Bevollmächtigten Vertreter in den Niederlanden benennen (zwingend erforderlich); alle Schritte aus Checkliste (b) über diesen Vertreter abwickeln.

3. In beiden Fällen: Compliance-Nachweis bei niederländischen Marktplätzen sicherstellen.

4. Zollanmeldung: Sicherstellen, dass Produktdaten (Gewicht, Kategorie) korrekt dem Stichting OPEN-Mitgliedskonto des Herstellers oder Importeurs zugeordnet sind.

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden

1. Produkte den korrekten EEE-Kategorien zuordnen (Stichting OPEN Produkt- und Tarifliste konsultieren)

2. Registrierung im myOPEN-Portal abschließen und ABBO unterzeichnen

3. Automatische NWR-Eintragung durch Stichting OPEN abwarten und Eintrag in öffentlicher Herstellerliste überprüfen

4. ERP-/Buchhaltungssystem für Mengenverfolgung nach Kategorie und B2C/B2B konfigurieren

5. Regelmäßige POM-Meldung über myOPEN einreichen (monatlich/quartalsweise/jährlich je nach Mengenschwelle)

6. Jährlichen WEEE-Bericht über myOPEN einreichen

7. Abfallbewirtschaftungsbeitrag berechnen und fristgerecht zahlen 

8. Durchgestrichene Mülltonne auf Gerät oder Verpackung anbringen

9. Herstellerangabe dauerhaft auf Gerät sicherstellen

10. Unterlagen 7 Jahre für ILT-Audits aufbewahren

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. Vertriebskanal prüfen: Direktverkauf an niederländische Endverbraucher (B2C) oder Gewerbekunden (B2B)? → Wenn ja, weiter mit Schritt 2

2. Bevollmächtigten bestimmen oder EPR-Dienstleister beauftragen (Vereinbarung auf Niederländisch oder Englisch; zeichnungsberechtigte Unterzeichner auf beiden Seiten)

3. Registrierung bei Stichting OPEN abschließen (ausländische USt.-ID angeben); Bevollmächtigter oder direkte Registrierung möglich

4. NWR-Eintragung über Stichting OPEN bestätigen

5. Compliance-Nachweis (öffentliche Herstellerliste oder Bestätigung von Stichting OPEN) bei Marktplätzen (Amazon.nl, Bol.com) hinterlegen, um Kontosperren zu vermeiden

6. Jährliche POM-Meldung und WEEE-Jahresbericht über myOPEN fristgerecht einreichen

7. Kennzeichnung prüfen: Mülltonne und Herstellerangabe auf Gerät/Verpackung

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Option A – Lieferung an niederländischen Importeur (B2B): Dem niederländischen Partner alle notwendigen Produktdaten (Gewicht, Kategorie, Stückzahl) rechtzeitig übermitteln – der Importeur wird rechtlich zum Hersteller und übernimmt die Compliance-Pflichten gegenüber Stichting OPEN und NWR.

2. Option B – Direktverkauf B2C ohne niederländischen Zwischenhändler: Bevollmächtigten Vertreter in den Niederlanden benennen (zwingend erforderlich); alle Schritte aus Checkliste (b) über diesen Vertreter abwickeln.

3. In beiden Fällen: Compliance-Nachweis bei niederländischen Marktplätzen sicherstellen.

4. Zollanmeldung: Sicherstellen, dass Produktdaten (Gewicht, Kategorie) korrekt dem Stichting OPEN-Mitgliedskonto des Herstellers oder Importeurs zugeordnet sind.

Sie planen, Ihre Produkte in den Niederlanden zu verkaufen?

Wir sichern Sie bei der niederländischen EPR-Compliance für WEEE ab, damit Sie rechtssicher durchstarten.

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+49 6196 5835357

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