🇪🇸 EPR-Compliance für WEEE in Spanien |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Elektro- und Elektronikgeräte – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Spanien gehört zu den EPR-Märkten in Europa, die in den letzten Jahren am stärksten in der Durchsetzung zugelegt haben.

Was Spanien besonders macht: die 17 Autonomen Gemeinschaften (Comunidades Autónomas) als parallele Regulierungsebene, die strenge Vollmachtsanforderungen für ausländische Bevollmächtigte (notarielle Beglaubigung + Haager Apostille), und eine Marktplatz-Haftungsregelung, die Plattformen wie Amazon seit 2023 aktiv zwingt, die WEEE-Compliance ihrer Drittanbieter zu überprüfen und durchzusetzen.

Was bedeutet das konkret?

Hier sind die 7 wichtigsten Schritte – inklusive Checkliste für die Praxis.

🇪🇸 EPR-Compliance für WEEE in Spanien |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Elektro- und Elektronikgeräte – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Spanien gehört zu den EPR-Märkten in Europa, die in den letzten Jahren am stärksten in der Durchsetzung zugelegt haben.

Was Spanien besonders macht: die 17 Autonomen Gemeinschaften (Comunidades Autónomas) als parallele Regulierungsebene, die strenge Vollmachtsanforderungen für ausländische Bevollmächtigte (notarielle Beglaubigung + Haager Apostille), und eine Marktplatz-Haftungsregelung, die Plattformen wie Amazon seit 2023 aktiv zwingt, die WEEE-Compliance ihrer Drittanbieter zu überprüfen und durchzusetzen.

Was bedeutet das konkret?

Hier sind die 7 wichtigsten Schritte – inklusive Checkliste für die Praxis.

Wer gilt als „Hersteller" (Productor) im Sinne der spanischen WEEE-Regelung?

Die Definition des ist an das erstmalige Inverkehrbringen in Spanien geknüpft:

  • Unternehmen mit Sitz in Spanien: Jede Einrichtung, die EEE in Spanien herstellt und unter eigenem Namen oder eigener Marke verkauft – oder EEE aus dem Ausland nach Spanien importiert.
  • Unternehmen aus anderen EU-Ländern: Verkauft EEE per Fernabsatz (E-Commerce) direkt an Endverbraucher (B2C) oder gewerbliche Endnutzer (B2B) in Spanien.
  • Unternehmen außerhalb der EU: Versendet EEE direkt nach Spanien – bei traditionellen B2B-Lieferketten geht die Hersteller-Rolle auf den ersten in Spanien ansässigen Importeur über.
  • Private-Label- / White-Label-Anbieter: Lässt EEE von Dritten herstellen, bringt diese aber unter eigenem Markennamen in Spanien in Verkehr.
  • Marktplatzbetreiber: Plattformen wie Amazon.es haften für alle EPR-Verpflichtungen ihrer Drittanbieter, wenn sie nicht sicherstellen, dass diese über eine gültige REG-RAEE-Nummer verfügen. Der Marktplatz wird dann rechtlich als Hersteller behandelt. Amazon.es, AliExpress und andere große Plattformen setzen seit 2023 aktiv REG-RAEE-Prüfungen durch.

Praxisbeispiel: Ein österreichisches Unternehmen verkauft Roboterstaubsauger über seinen Online-Shop direkt an spanische Endkunden → gilt als Productor → muss einen bevollmächtigten Vertreter in Spanien benennen (notarielle Apostille-Vollmacht) → NIF für Nichtansässige beantragen → SCRAP-Mitgliedschaft abschließen → im RII-AEE registrieren → REG-RAEE-Nummer auf allen Rechnungen und im Amazon.es-Händlerkonto hinterlegen → quartalsweise Mengenmeldung.

Die 7 wichtigsten Schritte zur EPR-Compliance in Spanien

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Für alle ausländischen Unternehmen ohne physische Präsenz in Spanien, die über E-Commerce an spanische Kunden liefern, ist die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters (Representante Autorizado) verpflichtend – für EU- und Non-EU-Unternehmen gleichermaßen.

Anforderungen an den Bevollmächtigten:

  • Eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in Spanien (spanische NIF erforderlich)
  • Übernahme der vollen zivil- und verwaltungsrechtlichen Haftung für alle Herstellerpflichten 

Formale Anforderungen an die Vollmacht:

  • Notarielle Beglaubigung der Vollmacht
  • Haager Apostille (oder gleichwertiges Legalisation-Verfahren für Länder ohne Apostille-Übereinkommen)
  • Übersetzung ins Spanische (beglaubigte Übersetzung durch vereidigten Übersetzer)
  • Eine einfache schriftliche Vereinbarung ist nicht ausreichend
  •  

NIF für Nichtansässige: Bevor der Bevollmächtigte die Registrierung im RII-AEE abschließen kann, muss eine spanische NIF (Número de Identificación Fiscal) für das ausländische Unternehmen beantragt werden – dies geschieht in der Regel durch den Bevollmächtigten selbst.

Schritt 2: EEE-Kategorie nach spanischem System einordnen

Spanien verwendet für WEEE eine eigene 7-Kategorien-Systematik, die von den 6 EU-Kategorien der WEEE-Richtlinie abweicht:

Spanische KategorieBeschreibungBeispiele
Cat. 1HaushaltsgroßgeräteWaschmaschinen, Kühlschränke, Herde
Cat. 2HaushaltskleingeräteToaster, Kaffeemaschinen, Staubsauger
Cat. 3IT- und TelekommunikationsgerätePCs, Laptops, Smartphones, Router
Cat. 4Unterhaltungselektronik und PhotovoltaikFernseher, Monitore, PV-Module
Cat. 5BeleuchtungsgeräteLED, Leuchtstoffröhren, Kompaktleuchten
Cat. 6Elektrische und elektronische WerkzeugeBohrmaschinen, Sägen, Nähmaschinen
Cat. 7Spielzeug, Freizeit- und SportgeräteElektronisches Spielzeug, Spielkonsolen

Getrennte Meldung nach Haushalt und Gewerbe: Innerhalb jeder Kategorie muss zwischen B2C- (Haushalts-)Geräten und B2B-Geräten (Profesionales) unterschieden werden – beide werden separat gemeldet und unterschiedlich bepreist.

Schritt 3: Mitgliedschaft bei einem zugelassenen SCRAP

Die physische Abwicklung von Sammlung, Transport und Recycling der Altgeräte erfolgt in Spanien fast ausschließlich über staatlich zugelassene SCRAPs (Sistema Colectivo de Responsabilidad Ampliada del Productor). Durch die Mitgliedschaft in einem SCRAP ist der Hersteller gleichzeitig von der Pflicht befreit, eine individuelle Finanzgarantie zu hinterlegen – das SCRAP stellt die kollektive Garantie für alle Mitglieder.

Kosten: Einmalige Aufnahmegebühr typischerweise € 100–500 + jährliche Beiträge proportional zu den in Verkehr gebrachten Mengen.

Schritt 4: Pflichtregistrierung im RII-AEE

Die Registrierung im RII-AEE muss vor dem ersten Inverkehrbringen von EEE in Spanien erfolgen.

Portal: industria.gob.es (Sektion RAEE / RII-AEE)

Ablauf:

  1. Mitgliedschaft bei einem SCRAP abschließen (Schritt 3)
  2. Online-Antrag im RII-AEE-Portal unter Angabe der spanischen NIF 
  3. Angabe der EEE-Kategorien, Marken, Vertriebskanäle und Nachweis der SCRAP-Mitgliedschaft
  4. Entrichtung der Registrierungsgebühr 
  5. Erhalt der REG-RAEE-Nummer 

Schritt 5: Finanzielle Verpflichtungen & Beitragsstruktur

Die Eco-Beiträge werden auf Grundlage der Stückzahl, des Gewichts und der EEE-Kategorie berechnet.

Beitragsrahmen (Real Decreto 110/2015):

€ 0,01 bis € 5,00 pro Gerät, je nach Kategorie und Gewicht

Differenzierung nach B2C / B2B:

  • B2C: Feste, vom SCRAP festgelegte Sätze
  • B2B: Häufig maßgeschneiderte Verträge mit dem SCRAP möglich; Kosten fallen teilweise erst bei tatsächlicher Rückgabe des Altgeräts an

Finanzielle Garantiebefreiung durch SCRAP-Mitgliedschaft:

Ein großer Vorteil der SCRAP-Mitgliedschaft: Hersteller müssen keine eigenen Sicherheiten (wie Bankbürgschaften oder Versicherungen) für künftige Entsorgungskosten hinterlegen. Das SCRAP übernimmt diese Garantie kollektiv gegenüber dem MITECO.

Schritt 6: Meldepflichten: Quartalsweise + Jahreskonsolidierung

Quartalsberichte (primäre Anforderung)

  • Inhalt: Genaue Mengen (Stück + Kilogramm) der in Spanien in Verkehr gebrachten EEE, aufgeschlüsselt nach spanischen Kategorien und B2C/B2B
  • Rhythmus: Quartalsweise, im Monat nach Ablauf jedes Quartals:
    • Q1 (Jan–Mrz) → Meldung bis Ende April
    • Q2 (Apr–Jun) → Meldung bis Ende Juli
    • Q3 (Jul–Sep) → Meldung bis Ende Oktober
    • Q4 (Okt–Dez) → Meldung bis Ende Januar

Konsolidierter Jahresbericht

  • Einreichung bis 31. Januar des Folgejahres
  • Enthält alle vier Quartalsmeldungen sowie eine Gesamtübersicht der Sammelquoten-Erfüllung

Schritt 7: Kennzeichnungspflichten 

1. Durchgestrichene Mülltonne: Muss dauerhaft auf dem Gerät oder – wenn das Gerät zu klein ist – auf der Verpackung angebracht sein 

2. Herstellerangabe auf dem Produkt: Der Name des Herstellers oder sein eingetragenes Warenzeichen muss deutlich auf dem Gerät erkennbar sein (Rückverfolgbarkeit).

Wer gilt als „Hersteller" (Productor) im Sinne der spanischen WEEE-Regelung?

Die Definition des ist an das erstmalige Inverkehrbringen in Spanien geknüpft:

  • Unternehmen mit Sitz in Spanien: Jede Einrichtung, die EEE in Spanien herstellt und unter eigenem Namen oder eigener Marke verkauft – oder EEE aus dem Ausland nach Spanien importiert.
  • Unternehmen aus anderen EU-Ländern: Verkauft EEE per Fernabsatz (E-Commerce) direkt an Endverbraucher (B2C) oder gewerbliche Endnutzer (B2B) in Spanien.
  • Unternehmen außerhalb der EU: Versendet EEE direkt nach Spanien – bei traditionellen B2B-Lieferketten geht die Hersteller-Rolle auf den ersten in Spanien ansässigen Importeur über.
  • Private-Label- / White-Label-Anbieter: Lässt EEE von Dritten herstellen, bringt diese aber unter eigenem Markennamen in Spanien in Verkehr.
  • Marktplatzbetreiber: Plattformen wie Amazon.es haften für alle EPR-Verpflichtungen ihrer Drittanbieter, wenn sie nicht sicherstellen, dass diese über eine gültige REG-RAEE-Nummer verfügen. Der Marktplatz wird dann rechtlich als Hersteller behandelt. Amazon.es, AliExpress und andere große Plattformen setzen seit 2023 aktiv REG-RAEE-Prüfungen durch.

Praxisbeispiel: Ein österreichisches Unternehmen verkauft Roboterstaubsauger über seinen Online-Shop direkt an spanische Endkunden → gilt als Productor → muss einen bevollmächtigten Vertreter in Spanien benennen (notarielle Apostille-Vollmacht) → NIF für Nichtansässige beantragen → SCRAP-Mitgliedschaft abschließen → im RII-AEE registrieren → REG-RAEE-Nummer auf allen Rechnungen und im Amazon.es-Händlerkonto hinterlegen → quartalsweise Mengenmeldung.

Die 7 wichtigsten Schritte zur EPR-Compliance in Spanien

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Für alle ausländischen Unternehmen ohne physische Präsenz in Spanien, die über E-Commerce an spanische Kunden liefern, ist die Benennung eines bevollmächtigten Vertreters (Representante Autorizado) verpflichtend – für EU- und Non-EU-Unternehmen gleichermaßen.

Anforderungen an den Bevollmächtigten:

  • Eine natürliche oder juristische Person mit Sitz in Spanien (spanische NIF erforderlich)
  • Übernahme der vollen zivil- und verwaltungsrechtlichen Haftung für alle Herstellerpflichten 

Formale Anforderungen an die Vollmacht:

  • Notarielle Beglaubigung der Vollmacht
  • Haager Apostille (oder gleichwertiges Legalisation-Verfahren für Länder ohne Apostille-Übereinkommen)
  • Übersetzung ins Spanische (beglaubigte Übersetzung durch vereidigten Übersetzer)
  • Eine einfache schriftliche Vereinbarung ist nicht ausreichend
  •  

NIF für Nichtansässige: Bevor der Bevollmächtigte die Registrierung im RII-AEE abschließen kann, muss eine spanische NIF (Número de Identificación Fiscal) für das ausländische Unternehmen beantragt werden – dies geschieht in der Regel durch den Bevollmächtigten selbst.

Schritt 2: EEE-Kategorie nach spanischem System einordnen

Spanien verwendet für WEEE eine eigene 7-Kategorien-Systematik, die von den 6 EU-Kategorien der WEEE-Richtlinie abweicht:

Cat. 1 – Haushaltsgroßgeräte: Waschmaschinen, Kühlschränke, Herde

Cat. 2 – Haushaltskleingeräte: Toaster, Kaffeemaschinen, Staubsauger

Cat. 3 – IT- und Telekommunikationsgeräte: PCs, Laptops, Smartphones, Router

Cat. 4 – Unterhaltungselektronik und Photovoltaik: Fernseher, Monitore, PV-Module

Cat. 5 – Beleuchtungsgeräte: LED, Leuchtstoffröhren, Kompaktleuchten

Cat. 6 – Elektrische und elektronische Werkzeuge: Bohrmaschinen, Sägen, Nähmaschinen

Cat. 7 – Spielzeug, Freizeit- und Sportgeräte: Elektronisches Spielzeug, Spielkonsolen

Getrennte Meldung nach Haushalt und Gewerbe: Innerhalb jeder Kategorie muss zwischen B2C- (Haushalts-)Geräten und B2B-Geräten (Profesionales) unterschieden werden – beide werden separat gemeldet und unterschiedlich bepreist.

Schritt 3: Mitgliedschaft bei einem zugelassenen SCRAP

Die physische Abwicklung von Sammlung, Transport und Recycling der Altgeräte erfolgt in Spanien fast ausschließlich über staatlich zugelassene SCRAPs (Sistema Colectivo de Responsabilidad Ampliada del Productor). Durch die Mitgliedschaft in einem SCRAP ist der Hersteller gleichzeitig von der Pflicht befreit, eine individuelle Finanzgarantie zu hinterlegen – das SCRAP stellt die kollektive Garantie für alle Mitglieder.

Kosten: Einmalige Aufnahmegebühr typischerweise € 100–500 + jährliche Beiträge proportional zu den in Verkehr gebrachten Mengen.

Schritt 4: Pflichtregistrierung im RII-AEE

Die Registrierung im RII-AEE muss vor dem ersten Inverkehrbringen von EEE in Spanien erfolgen.

Portal: industria.gob.es (Sektion RAEE / RII-AEE)

Ablauf:

  1. Mitgliedschaft bei einem SCRAP abschließen (Schritt 3)
  2. Online-Antrag im RII-AEE-Portal unter Angabe der spanischen NIF 
  3. Angabe der EEE-Kategorien, Marken, Vertriebskanäle und Nachweis der SCRAP-Mitgliedschaft
  4. Entrichtung der Registrierungsgebühr 
  5. Erhalt der REG-RAEE-Nummer 

Schritt 5: Finanzielle Verpflichtungen & Beitragsstruktur

Die Eco-Beiträge werden auf Grundlage der Stückzahl, des Gewichts und der EEE-Kategorie berechnet.

Beitragsrahmen (Real Decreto 110/2015):

€ 0,01 bis € 5,00 pro Gerät, je nach Kategorie und Gewicht

Differenzierung nach B2C / B2B:

  • B2C: Feste, vom SCRAP festgelegte Sätze
  • B2B: Häufig maßgeschneiderte Verträge mit dem SCRAP möglich; Kosten fallen teilweise erst bei tatsächlicher Rückgabe des Altgeräts an

Finanzielle Garantiebefreiung durch SCRAP-Mitgliedschaft:

Ein großer Vorteil der SCRAP-Mitgliedschaft: Hersteller müssen keine eigenen Sicherheiten (wie Bankbürgschaften oder Versicherungen) für künftige Entsorgungskosten hinterlegen. Das SCRAP übernimmt diese Garantie kollektiv gegenüber dem MITECO.

Schritt 6: Meldepflichten: Quartalsweise + Jahreskonsolidierung

Quartalsberichte (primäre Anforderung)

  • Inhalt: Genaue Mengen (Stück + Kilogramm) der in Spanien in Verkehr gebrachten EEE, aufgeschlüsselt nach spanischen Kategorien und B2C/B2B
  • Rhythmus: Quartalsweise, im Monat nach Ablauf jedes Quartals:
    • Q1 (Jan–Mrz) → Meldung bis Ende April
    • Q2 (Apr–Jun) → Meldung bis Ende Juli
    • Q3 (Jul–Sep) → Meldung bis Ende Oktober
    • Q4 (Okt–Dez) → Meldung bis Ende Januar

Konsolidierter Jahresbericht

  • Einreichung bis 31. Januar des Folgejahres
  • Enthält alle vier Quartalsmeldungen sowie eine Gesamtübersicht der Sammelquoten-Erfüllung

Schritt 7: Kennzeichnungspflichten 

1. Durchgestrichene Mülltonne: Muss dauerhaft auf dem Gerät oder – wenn das Gerät zu klein ist – auf der Verpackung angebracht sein 

2. Herstellerangabe auf dem Produkt: Der Name des Herstellers oder sein eingetragenes Warenzeichen muss deutlich auf dem Gerät erkennbar sein (Rückverfolgbarkeit).

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Spanien

1. EEE den 7 spanischen RAEE-Kategorien zuordnen; B2C/B2B-Aufteilung klären

2. SCRAP auswählen und Mitgliedschaft abschließen

3. Im RII-AEE-Portal registrieren; REG-RAEE-Nummer erhalten 

4. REG-RAEE-Nummer auf allen Rechnungen, der Website und in Marktplatz-Profilen hinterlegen

5. Durchgestrichene Mülltonne + Herstellerangabe auf Geräten/Verpackungen anbringen

6. Vierteljährliche Mengenmeldung über RII-AEE-Portal einreichen

7. Jahreskonsolidierten Bericht bis 31. Januar einreichen

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. Bevollmächtigten Vertreter in Spanien bestimmen 

2. Spanische NIF (Número de Identificación Fiscal) für Nichtansässige über den Bevollmächtigten beantragen

3. Bevollmächtigter schließt SCRAP-Mitgliedschaft im Namen des ausländischen Herstellers ab

4. Bevollmächtigter schließt Registrierung im RII-AEE ab und erhält REG-RAEE-Nummer

5. REG-RAEE-Nummer an Amazon.es und andere Marktplätze kommunizieren, um Kontosperren zu vermeiden

6. Strukturierte Datenlage sicherstellen: Stückzahl + Gewicht nach Kategorie + B2C/B2B für quartalsweise Meldungen

7. Kennzeichnung prüfen: Mülltonne + Herstellerangabe auf Geräten/Verpackungen für den spanischen Markt

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Prüfen, ob ein spanischer Importeur als rechtlicher Hersteller auftritt (B2B-Lieferkette) – wenn ja: Lieferkettendaten (Gewicht, Kategorie) dem Partner rechtzeitig übermitteln

2. Bei Direktversand B2C: Bevollmächtigten in Spanien benennen 

3. Alle Schritte aus Checkliste (b) vollständig über den Bevollmächtigten abwickeln

4. Zollkonformität: REG-RAEE-Nummer korrekt in Zollanmeldungen hinterlegen, um Einfuhrsperren zu vermeiden

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Spanien

1. EEE den 7 spanischen RAEE-Kategorien zuordnen; B2C/B2B-Aufteilung klären

2. SCRAP auswählen und Mitgliedschaft abschließen

3. Im RII-AEE-Portal registrieren; REG-RAEE-Nummer erhalten 

4. REG-RAEE-Nummer auf allen Rechnungen, der Website und in Marktplatz-Profilen hinterlegen

5. Durchgestrichene Mülltonne + Herstellerangabe auf Geräten/Verpackungen anbringen

6. Vierteljährliche Mengenmeldung über RII-AEE-Portal einreichen

7. Jahreskonsolidierten Bericht bis 31. Januar einreichen

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. Bevollmächtigten Vertreter in Spanien bestimmen 

2. Spanische NIF (Número de Identificación Fiscal) für Nichtansässige über den Bevollmächtigten beantragen

3. Bevollmächtigter schließt SCRAP-Mitgliedschaft im Namen des ausländischen Herstellers ab

4. Bevollmächtigter schließt Registrierung im RII-AEE ab und erhält REG-RAEE-Nummer

5. REG-RAEE-Nummer an Amazon.es und andere Marktplätze kommunizieren, um Kontosperren zu vermeiden

6. Strukturierte Datenlage sicherstellen: Stückzahl + Gewicht nach Kategorie + B2C/B2B für quartalsweise Meldungen

7. Kennzeichnung prüfen: Mülltonne + Herstellerangabe auf Geräten/Verpackungen für den spanischen Markt

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Prüfen, ob ein spanischer Importeur als rechtlicher Hersteller auftritt (B2B-Lieferkette) – wenn ja: Lieferkettendaten (Gewicht, Kategorie) dem Partner rechtzeitig übermitteln

2. Bei Direktversand B2C: Bevollmächtigten in Spanien benennen 

3. Alle Schritte aus Checkliste (b) vollständig über den Bevollmächtigten abwickeln

4. Zollkonformität: REG-RAEE-Nummer korrekt in Zollanmeldungen hinterlegen, um Einfuhrsperren zu vermeiden

Sie planen, Ihre Produkte in Spanien zu verkaufen?

Wir sichern Sie bei der spanischen EPR-Compliance für WEEE ab, damit Sie rechtssicher durchstarten.

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