Die WEEE-Kategorie 3 umfasst elektrische Lampen und Leuchtmittel, die zur Erzeugung von Licht bestimmt sind. Dazu gehören insbesondere verschiedene Arten von elektrischen Leuchtmitteln, die in privaten Haushalten, Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen eingesetzt werden.
Bei der Einordnung ist eine wichtige Unterscheidung erforderlich: Die Lampe bzw. das Leuchtmittel ist nicht automatisch mit der Leuchte gleichzusetzen. Austauschbare Leuchtmittel können in Kategorie 3 fallen, während die Leuchte selbst einer anderen WEEE-Kategorie zugeordnet werden kann.
Welche Lampen gehören zu Kategorie 3?
Typische Beispiele sind:
Die konkrete Zuordnung hängt von der Bauart und Funktion des Produkts ab.
Lampe oder Leuchte – wo liegt der Unterschied?
Diese Unterscheidung ist für die WEEE-Kategorisierung besonders wichtig.
Ein austauschbares Leuchtmittel mit genormtem Sockel, beispielsweise eine LED-Lampe, kann der WEEE-Kategorie 3 zugeordnet werden. Eine Leuchte, in die ein Leuchtmittel eingesetzt wird, kann dagegen einer anderen Kategorie angehören (abhängig von der Größe entweder Kategorie 4 – Großgeräte; oder Kategorie 5 – Kleingeräte).
Auch Produkte mit zusätzlichen elektronischen Funktionen müssen im Einzelfall geprüft werden. Entscheidend ist, ob die Voraussetzungen für eine Einstufung als Lampe erfüllt sind oder ob das Produkt aufgrund seiner Funktion und Bauart einer anderen Kategorie zugeordnet werden muss.
WEEE-Pflichten für Lampen
Hersteller und Importeure, die Lampen in Deutschland in Verkehr bringen, müssen die Vorgaben des ElektroG und die Anforderungen der Stiftung ear beachten. Dazu gehört die korrekte WEEE-Kategorisierung und – sofern erforderlich – die Registrierung vor dem Inverkehrbringen.
Darüber hinaus müssen die gesetzlichen Anforderungen an Kennzeichnung, Rücknahme und Entsorgung berücksichtigt werden.
ECOPV-EU unterstützt Hersteller und Importeure bei der korrekten Einordnung ihrer Elektro- und Elektronikgeräte sowie bei der WEEE-Registrierung und der Umsetzung der gesetzlichen Herstellerpflichten.
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