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+49 6196 5835357

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EPR-Full-Service & Compliance für ElektroG4,
BattDG & VerpackDG | ECOPV-EU

Ihr Partner für EPR-Compliance: Wir begleiten Sie rechtssicher

Ob Elektrogeräte, Batterien oder Verpackungen – wer Produkte in Deutschland oder Europa in Verkehr bringt, unterliegt komplexen gesetzlichen Anforderungen. Wir beraten Sie kompetent, individuell und vollumfänglich zu allen Aspekten der Extended Producer Responsibility (EPR).

 

Egal, ob Sie als Hersteller oder Händler an Wiederverkäufer oder Endverbraucher liefern oder Waren importieren: Wir betreuen Sie Schritt für Schritt bei der Umsetzung Ihrer Pflichten.

EPR-Full-Service & Compliance für ElektroG4,
BattDG & VerpackDG | ECOPV-EU

EPR Full Service: Rechtssichere Compliance für Verpackungen, Batterien und Elektroaltgeräte
Ihr Partner für EPR-Compliance: Wir begleiten Sie rechtssicher

Ob Elektrogeräte, Batterien oder Verpackungen – wer Produkte in Deutschland oder Europa in Verkehr bringt, unterliegt komplexen gesetzlichen Anforderungen. Wir beraten Sie kompetent, individuell und vollumfänglich zu allen Aspekten der Extended Producer Responsibility (EPR).

Egal, ob Sie als Hersteller oder Händler an Wiederverkäufer oder Endverbraucher liefern oder Waren importieren: Wir betreuen Sie Schritt für Schritt bei der Umsetzung Ihrer Pflichten.

ECOPV-EU EPR Lösungen

Batterierecht (BattDG)

ECOPV-EU unterstützt Kunden umfänglich bei der Umsetzung des neuen Batterierechts. Wir beraten Sie zur Registrierung bei der Stiftung ear sowie zur rechtssicheren Kennzeichnung.

 

Organisation für Herstellerverantwortung (OfH):

Nach dem neuen BattDG müssen Hersteller einem kollektiven System (OfH) beitreten. 

 

Als zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) übernehmen wir für Sie die vollständige operative Abwicklung sowie die rechtssichere Erfüllung Ihrer Rücknahme- und Verwertungspflichten gemäß der neuen EU-Batterieverordnung.

Verpackungsgesetz (VerpackG) & PPWR-Vorbereitung

Wir unterstützen Sie bei der Klassifizierung und Meldung im Portal LUCID. Zudem begleiten wir Sie bei der rechtssicheren Klassifizierung Ihrer Verpackungen und beraten Sie gezielt bei der Auswahl recyclingfreundlicher Materialien.

 

[NEU] PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation): 
Die neue EU-Verpackungsverordnung wird das bisherige Recht am 12. August 2026 ablösen.

Wir beraten Sie schon heute zu den kommenden Anforderungen, neuen Kennzeichnungspflichten und strengeren Recycling-Vorgaben, damit Ihre Verpackungen zukunftssicher bleiben.

Elektrogesetz & WEEE-Service

Im Bereich des ElektroG4 agiert ECOPV-EU auf Wunsch als Ihr offizieller Bevollmächtigter gegenüber der Stiftung ear. Wir sorgen für eine schnelle und sichere Abwicklung:

 

Registrierung & WEEE-Nummer: Wir führen Sie effizient durch den Anmeldeprozess.

 

Meldewesen: Wir übernehmen die zeitgemäßen Mengenmeldungen für Sie.

 

Garantie & Entsorgung: Insolvenzsichere Garantien und die Altgeräteentsorgung sind Teil unseres Full-Service-Pakets.

Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)

Seit 2024 müssen Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte (z. B. Lebensmittelbehälter, Tüten, Folienverpackungen) Abgaben in einen zentralen Fonds leisten.

 

Wir unterstützen Sie bei der Registrierung im Portal DIVID beim Umweltbundesamt.

 

Wir beraten Sie bei der korrekten Meldung der produzierten Mengen, um die gesetzliche Kostenbeteiligung für die Entsorgung im öffentlichen Raum korrekt abzuwickeln.

Unsere Leistungen auf einen Blick

Maßgeschneiderte Lösungen für Ihren Erfolg.

  • Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR)
  • Registrierung für Stromspeicher / Speichersysteme als Industriebatterien nach Batteriegesetz.
  • Organisation der Entsorgung von Speichersystemen
  • Rechtliche Vertretung für Auslandskunden: Wir agieren als Ihr bevollmächtigter Vertreter gemäß BattDG.
  • Beratung zum Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)
  • Rechtssicherheit durch Abwicklung sämtlicher Auflagen und Pflichten des BattDG
  • Rechtssichere Batterierücknahme: Direkte Erfüllung aller Rücknahmepflichten gemäß § 8 BattDG über uns als Ihre OfH (Organisation für Herstellerverantwortung)
  • Dazu gehört: Sammlung, Logistik und Verwertung von Altbatterien, Bereitstellung von Sammelbehältern und Anmeldung als Batteriesammelstelle
  • Unterstützung bei der individuellen Registrierung im LUCID-Verpackungsregister der ZSVR.
  • Meldedienst: Bearbeitung und Weiterleitung laufender Datenmeldungen an die Zentralstelle
  • Teilnahme an einem staatlich anerkannten dualen System
  • Umfassende Beratung zu Verpackungsklassifizierung, verwertbaren Verpackungen, Vollständigkeitserklärungen usw.
  • Überwachung aller relevanten Fristen für die Datenübermittlung
  • Rechtzeitige Datenübermittlung an die Behörden zur Gewährleistung der Einhaltung der Verpackungsvorschriften
  • Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR)
  • Bereitstellung offizieller WEEE-Compliance-Zertifikate
  • Stellung der insolvenzsicheren Garantie durch eigenes, offiziell anerkanntes Kollektivsystem

  • Stellung des autorisierten Bevollmächtigten (für Hersteller außerhalb Deutschlands)
  • Terminüberwachung und regelmäßige Aktualisierungsregistrierung
  • Sämtliche monatliche und jährliche Meldepflichten
  • Überwachung aller relevanten Termine
  • Übernahme sämtlicher Kommunikation und des Schriftverkehrs mit der EAR-Stiftung
  • Erfüllung sämtlicher Archivierungs- und Nachweispflichten
  • Überwachung der Verwertungskette

  • Organisation der Entsorgung (Abholkoordination)
  • Erstellung der Entsorgungs- und Verwertungsnachweise
  • Registrierung von Wechselrichtern nach ElektroG
  • Beratung in allen Belangen des ElektroG
  • Wir unterstützen Sie bei der Registrierung im Portal DIVID beim Umweltbundesamt.

  • Wir beraten Sie bei der korrekten Meldung der produzierten Mengen, um die gesetzliche Kostenbeteiligung für die Entsorgung im öffentlichen Raum korrekt abzuwickeln.

  • Umfassende Beratung zu Einwegkunststoffverpackungen
  • Überwachung aller relevanten Dateneinreichungsfristen
  • Pünktliche Datenübermittlung an Behörden

ECOPV-EU unterstützt Kunden umfänglich bei der Umsetzung des neuen Batterierechts. Wir beraten Sie zur Registrierung bei der Stiftung ear sowie zur rechtssicheren Kennzeichnung.

Organisation für Herstellerverantwortung (OfH): Nach dem neuen BattDG müssen Hersteller einem kollektiven System (OfH) beitreten. 

Als zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) übernehmen wir für Sie die vollständige operative Abwicklung sowie die rechtssichere Erfüllung Ihrer Rücknahme- und Verwertungspflichten gemäß der neuen EU-Batterieverordnung.

Unser Service

  • Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR)
  • Registrierung für Stromspeicher / Speichersysteme als Industriebatterien nach Batteriegesetz.
  • Organisation der Entsorgung von Speichersystemen
  • Rechtliche Vertretung für Auslandskunden: Wir agieren als Ihr bevollmächtigter Vertreter gemäß BattDG.
  • Beratung zum Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)
  • Rechtssicherheit durch Abwicklung sämtlicher Auflagen und Pflichten des BattDG
  • Rechtssichere Batterierücknahme: Direkte Erfüllung aller Rücknahmepflichten gemäß § 8 BattDG über uns als Ihre OfH (Organisation für Herstellerverantwortung)
  • Dazu gehört: Sammlung, Logistik und Verwertung von Altbatterien, Bereitstellung von Sammelbehältern und Anmeldung als Batteriesammelstelle

Im Bereich des ElektroG4 agiert ECOPV-EU auf Wunsch als Ihr offizieller Bevollmächtigter gegenüber der Stiftung ear. Wir sorgen für eine schnelle und sichere Abwicklung:

  • Registrierung & WEEE-Nummer: Wir führen Sie effizient durch den Anmeldeprozess.
  • Meldewesen: Wir übernehmen die zeitgemäßen Mengenmeldungen für Sie.
  • Garantie & Entsorgung: Insolvenzsichere Garantien und die Altgeräteentsorgung sind Teil unseres Full-Service-Pakets.

Unser Service

  • Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR)
  • Bereitstellung offizieller WEEE-Compliance-Zertifikate
  • Stellung der insolvenzsicheren Garantie durch eigenes, offiziell anerkanntes Kollektivsystem

  • Stellung des autorisierten Bevollmächtigten (für Hersteller außerhalb Deutschlands)
  • Terminüberwachung und regelmäßige Aktualisierungsregistrierung
  • Sämtliche monatliche und jährliche Meldepflichten
  • Überwachung aller relevanten Termine
  • Übernahme sämtlicher Kommunikation und des Schriftverkehrs mit der EAR-Stiftung
  • Erfüllung sämtlicher Archivierungs- und Nachweispflichten
  • Überwachung der Verwertungskette

  • Organisation der Entsorgung (Abholkoordination)
  • Erstellung der Entsorgungs- und Verwertungsnachweise
  • Registrierung von Wechselrichtern nach ElektroG
  • Beratung in allen Belangen des ElektroG

Wir unterstützen Sie bei der Klassifizierung und Meldung im Portal LUCID. 

Zudem begleiten wir Sie bei der rechtssicheren Klassifizierung Ihrer Verpackungen und beraten Sie gezielt bei der Auswahl recyclingfreundlicher Materialien.

 

[NEU] PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation): 

Die neue EU-Verpackungsverordnung wird das bisherige Recht am 12. August 2026 ablösen. Wir beraten Sie schon heute zu den kommenden Anforderungen, neuen Kennzeichnungspflichten und strengeren Recycling-Vorgaben, damit Ihre Verpackungen zukunftssicher bleiben.

Unser Service

• Unterstützung bei der individuellen Registrierung im LUCID-Verpackungsregister der ZSVR.
• Meldedienst: Bearbeitung und Weiterleitung laufender Datenmeldungen an die Zentralstelle
• Teilnahme an einem staatlich anerkannten dualen System
• Umfassende Beratung zu Verpackungsklassifizierung, verwertbaren Verpackungen, Vollständigkeitserklärungen usw.
• Überwachung aller relevanten Fristen für die Datenübermittlung
• Rechtzeitige Datenübermittlung an die Behörden zur Gewährleistung der Einhaltung der Verpackungsvorschriften

Seit 2024 müssen Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte (z. B. Lebensmittelbehälter, Tüten, Folienverpackungen) Abgaben in einen zentralen Fonds leisten.

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  • Wir beraten Sie bei der korrekten Meldung der produzierten Mengen, um die gesetzliche Kostenbeteiligung für die Entsorgung im öffentlichen Raum korrekt abzuwickeln.

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  • Umfassende Beratung zu Einwegkunststoffverpackungen
  • Überwachung aller relevanten Dateneinreichungsfristen
  • Pünktliche Datenübermittlung an Behörden 

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Entdecken Sie unsere passenden Compliance-Pakete im Shop.

Wählen Sie Ihr passendes Paket aus und geben Sie Ihre Bestellung direkt online auf für: Garantie-Pakete der insolvenzsicheren Garantie, Batteriepakete, Einwegkunststoffabgaben, Elektrogeräte-Anmeldung, Einzelunternehmen-Gesamtpakete und mehr!

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Häufig gestellte Fragen

WEEE steht für „Waste Electrical and Electronic Equipment“ (Elektro- und Elektronikaltgeräte). Die WEEE-Registrierungsnummer ist der offizielle Nachweis der Stiftung EAR, dass ein Unternehmen seine gesetzlichen Pflichten nach dem ElektroG in Deutschland erfüllt.

 

Die EU-WEEE-Richtlinie verpflichtet Hersteller dazu, für die Sammlung und das Recycling ihrer Elektrogeräte am Lebensende zu sorgen. In Deutschland setzt das ElektroG diese Vorgabe um; zuständige Behörde ist die Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register). Nach erfolgreicher Prüfung vergibt sie eine individuelle Registrierungsnummer. Ohne diese Nummer ist das Inverkehrbringen von Elektrogeräten in Deutschland untersagt. Sie dient als Nachweis gegenüber Marktplätzen, Behörden sowie im Impressum und ist öffentlich im EAR-Register einsehbar. 

Meldepflichtig sind fast alle Geräte, die für ihren Betrieb elektrischen Strom oder elektromagnetische Felder benötigen und für maximal 1.000 Volt Wechselstrom oder 1.500 Volt Gleichstrom ausgelegt sind. Ausnahmen bestehen nur für wenige gesetzlich klar definierte Sonderfälle.
 
 
Das ElektroG erfasst ein breites Produktspektrum. Dazu gehören klassische Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, IT- und Kommunikationsgeräte, Leuchtmittel, elektronisches Spielzeug, Werkzeuge sowie medizinische Geräte und Photovoltaikmodule. Nicht erfasst sind hingegen militärische Ausrüstung, ortsfeste Großanlagen und Großwerkzeuge. Da die Abgrenzung im Einzelfall komplex ist, empfiehlt sich vor dem Verkaufsstart eine genaue Prüfung der EAR-Vorgaben.
Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) regelt das Inverkehrbringen, die Kennzeichnung, die Rücknahme und das Recycling von Batterien und Akkus in Deutschland. Es trat am 7. Oktober 2025 in Kraft und ersetzte das alte Batteriegesetz (BattG) vollständig. 
 
 
Als nationales Begleitgesetz setzt es die übergeordnete EU-Batterieverordnung in deutsches Recht um. Das BattDG legt die konkreten Zuständigkeiten der Stiftung EAR als Registrierungsbehörde fest, regelt die Pflichten der Marktteilnehmer und definiert Sanktionen sowie Bußgelder. Während die EU-Verordnung produktbezogene Standards vorgibt, steuert das BattDG die abfallrechtliche Vollzugsstruktur und die Überwachung der Sammelquoten im deutschen Markt. 
Das Gesetz unterteilt Batterien in die fünf Klassen: Gerätebatterien, Starterbatterien, Industriebatterien, Elektrofahrzeugbatterien und LV-Batterien (für leichte Verkehrsmittel). Jede Kategorie unterliegt spezifischen Sammel- und Kennzeichnungsregeln. 
 
Die Aufteilung trennt vor allem die moderne E-Mobilität präzise ab. Neu eingeführt wurden die LV-Batterien (Light Verkehrsmittel, z. B. für E-Bikes und E-Scooter) sowie die Elektrofahrzeugbatterien (Traktionsbatterien), die zuvor ungenau als Industrie- oder Gerätebatterien eingestuft wurden. Für Hersteller ist die fehlerfreie Zuordnung im EAR-Portal existentiell, da seit dem 18. August 2026 für Geräte- und LV-Batterien erweiterte physische Kennzeichnungen wie Kapazitätsangaben und die Kennzeichnung „nicht wiederaufladbar“ auf dem Produkt verpflichtend sind. 
Eine OfH ist ein staatlich zugelassenes, kollektives Entsorgungssystem. Über sie erfüllen Batteriehersteller ihre gesetzlichen Rücknahme- und Verwertungspflichten, ohne eine eigene Recycling-Infrastruktur aufbauen zu müssen. Seit dem Inkrafttreten des BattDG ist diese Systemanbindung für alle fünf Batteriekategorien gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
 
Die OfH übernimmt die operative Sammlungslogistik, leert Sammelboxen im Handel sowie an kommunalen Wertstoffhöfen und steuert das fachgerechte Recycling. Die Kosten werden über die Herstellergebühren finanziert. Das BattDG beendete die alte Praxis, bestimmte Batterieklassen (wie Industrie- oder Starterbatterien) ohne ein solches kollektives System in Verkehr zu bringen.
Ja. Für jede der fünf gesetzlichen Batteriekategorien, in denen Ihr Unternehmen Produkte vertreibt, muss ein aktiver Systemvertrag mit einer dafür zugelassenen OfH im EAR-Portal hinterlegt sein.
 
Da sich die Recyclingwege einer schweren E-Auto-Batterie (Elektrofahrzeugbatterie) fundamental von denen einer Knopfzelle (Gerätebatterie) unterscheiden, sind die OfH-Systeme meist kategoriespezifisch zertifiziert. Breiter aufgestellte Elektronik- oder Solaranbieter müssen daher oft Verträge mit unterschiedlichen OfH-Partnern abschließen und diese einzeln verwalten. Full-Service-Dienstleister bündeln diese Verträge, um den administrativen Aufwand für die Hersteller zu minimieren.
Geräte mit Batterien oder Akkus unterliegen parallel zwei Gesetzen: Dem ElektroG für das Gerät an sich und dem Batteriedurchführungsgesetz (BattDG) für die enthaltene Batterie. Hersteller müssen für ein solches Produkt zwei separate Registrierungs- und Meldeprozesse durchlaufen.
 
In der Praxis bedeutet dies eine WEEE-Registrierung bei der Stiftung EAR und eine zusätzliche Batterie-Registrierung. Seit Inkrafttreten der neuen EU-Batterieverordnung und des BattDG gelten zudem verschärfte Anforderungen an die Entnehmbarkeit von Akkus sowie an das Brandrisiko-Management bei Lithium-Batterien. Bei der Verwertung müssen Altgeräte so konstruiert und behandelt werden, dass Batterien zerstörungsfrei und sicher entnommen werden können.
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist eine am 12. August 2026 schrittweise wirksam gewordene EU-Verordnung. Sie vereinheitlicht das Verpackungsrecht unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und führt europaweit identische Vorgaben für Recyclingfähigkeit, Kennzeichnungen und Nachhaltigkeitsstandards ein.
 
Die Verordnung beendet die unterschiedlichen nationalen Regelungen in Europa. Die PPWR trennt rechtlich präzise zwischen dem Erzeuger (verantwortlich für das Verpackungsdesign und die Konformitätserklärung) und dem Hersteller (verantwortlich für die finanzielle Entsorgung und EPR-Meldungen). Sie verbietet schrittweise überflüssige Verpackungen, setzt strikte Grenzwerte für das Leervolumen von Versandkartons und untersagt den Einsatz gefährlicher Chemikalien wie PFAS in Lebensmittelverpackungen. Ausländische Anbieter ohne Sitz in Deutschland müssen zudem zwingend einen inländischen Bevollmächtigten benennen.
Als Hersteller (Producer) gilt jedes Unternehmen, das Verpackungen erstmals gewerbsmäßig auf dem Markt eines EU-Mitgliedstaates bereitstellt. Dies umfasst ausdrücklich auch Fernabsatzhändler, die Waren direkt an Endverbraucher in einem anderen Mitgliedstaat verkaufen, unabhängig von ihrem tatsächlichen Firmensitz.
 
Das primäre Ziel der PPWR ist die EU-weite Harmonisierung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Grenzüberschreitende Online-Händler ohne Niederlassung im EU-Zielland gelten im Land des Endverbrauchers als Hersteller und müssen dort zwingend einen lokalen Bevollmächtigten benennen. Diese Regelung schließt Schlupflöcher im internationalen E-Commerce. Parallel dazu wurden die Kontroll- und Haftungspflichten für Plattformbetreiber verschärft, die nun analog zum Elektro- und Batterierecht für nicht registrierte Verkäufer haften.
Die Registrierung erfolgt rein digital und kostenfrei über das Online-Portal der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Nach der Angabe von Firmendaten, Steuer-ID und den genutzten Markennamen wird die LUCID-Nummer sofort ausgestellt.
 
Im Vergleich zu WEEE-Anträgen ist das Verfahren unkompliziert. Wichtig ist jedoch, dass ausnahmslos alle verwendeten Markennamen exakt im Portal hinterlegt werden, da die Registrierung rechtlich nur für die dort gelisteten Brands gilt. Ausländische Fernabsatzhändler ohne deutsche Niederlassung dürfen die Anmeldung seit August 2026 nicht mehr selbst durchführen, sondern müssen dafür zwingend einen in Deutschland ansässigen Bevollmächtigten beauftragen. Nach Erhalt der Nummer muss unabhängig davon die kostenpflichtige Mengenlizenzierung beim dualen System abgeschlossen werden.
Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) verpflichtet Hersteller und Importeure bestimmter Einwegkunststoffprodukte (z. B. To-Go-Verpackungen, Getränkebecher oder Tabakfilter) zur Zahlung einer jährlichen Sonderabgabe. Die eingezogenen Gelder fließen in den staatlichen Einwegkunststofffonds, um Kommunen für die Reinigung des öffentlichen Raums zu entschädigen. 
 
Das Gesetz setzt die EU-Einwegkunststoffrichtlinie in deutsches Recht um. Über das Verursacherprinzip werden die Kosten für die Entsorgung und Beseitigung von weggeworfenem Plastikmüll in Parks und Straßen von der Allgemeinheit auf die Inverkehrbringer verlagert. Verwaltet wird der Fonds digital vom Umweltbundesamt (UBA), das die Mittel nach einem gesetzlichen Punktesystem an Städte und Gemeinden ausschüttet. Seit dem 1. Januar 2026 fallen zudem auch Feuerwerkskörper mit Kunststoffanteilen unter diese Abgabepflicht. 
Die Registrierung erfolgt rein digital über das Portal DIVID des Umweltbundesamtes (UBA). Hersteller und Importeure müssen dort ihre Unternehmensdaten, Steuer-IDs, alle genutzten Markennamen sowie die exakten Produktarten nach Anlage 1 hinterlegen.
 
Die Plattform DIVID fungiert als zentrale behördliche Schnittstelle. Über sie werden neben der Erstregistrierung auch die jährlichen Datenmeldungen sowie die Abrechnung der Einwegkunststoffabgabe abgewickelt. Zudem steuert das UBA über dieses Portal die Ausschüttung der Fondsmittel an die Kommunen. Da die Registrierung die rechtliche Voraussetzung für den legalen Vertrieb ist, muss sie zwingend vor dem ersten Verkauf abgeschlossen sein. Wir übernehmen die komplette technische und inhaltliche Einrichtung Ihres Kontos im DIVID-Portal.

Häufig gestellte Fragen

WEEE steht für „Waste Electrical and Electronic Equipment“ (Elektro- und Elektronikaltgeräte). Die WEEE-Registrierungsnummer ist der offizielle Nachweis der Stiftung EAR, dass ein Unternehmen seine gesetzlichen Pflichten nach dem ElektroG in Deutschland erfüllt.

 

Die EU-WEEE-Richtlinie verpflichtet Hersteller dazu, für die Sammlung und das Recycling ihrer Elektrogeräte am Lebensende zu sorgen. In Deutschland setzt das ElektroG diese Vorgabe um; zuständige Behörde ist die Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register). Nach erfolgreicher Prüfung vergibt sie eine individuelle Registrierungsnummer. Ohne diese Nummer ist das Inverkehrbringen von Elektrogeräten in Deutschland untersagt. Sie dient als Nachweis gegenüber Marktplätzen, Behörden sowie im Impressum und ist öffentlich im EAR-Register einsehbar. 

Meldepflichtig sind fast alle Geräte, die für ihren Betrieb elektrischen Strom oder elektromagnetische Felder benötigen und für maximal 1.000 Volt Wechselstrom oder 1.500 Volt Gleichstrom ausgelegt sind. Ausnahmen bestehen nur für wenige gesetzlich klar definierte Sonderfälle.
 
 
Das ElektroG erfasst ein breites Produktspektrum. Dazu gehören klassische Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, IT- und Kommunikationsgeräte, Leuchtmittel, elektronisches Spielzeug, Werkzeuge sowie medizinische Geräte und Photovoltaikmodule. Nicht erfasst sind hingegen militärische Ausrüstung, ortsfeste Großanlagen und Großwerkzeuge. Da die Abgrenzung im Einzelfall komplex ist, empfiehlt sich vor dem Verkaufsstart eine genaue Prüfung der EAR-Vorgaben.
Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) regelt das Inverkehrbringen, die Kennzeichnung, die Rücknahme und das Recycling von Batterien und Akkus in Deutschland. Es trat am 7. Oktober 2025 in Kraft und ersetzte das alte Batteriegesetz (BattG) vollständig. 
 
 
Als nationales Begleitgesetz setzt es die übergeordnete EU-Batterieverordnung in deutsches Recht um. Das BattDG legt die konkreten Zuständigkeiten der Stiftung EAR als Registrierungsbehörde fest, regelt die Pflichten der Marktteilnehmer und definiert Sanktionen sowie Bußgelder. Während die EU-Verordnung produktbezogene Standards vorgibt, steuert das BattDG die abfallrechtliche Vollzugsstruktur und die Überwachung der Sammelquoten im deutschen Markt. 
Das Gesetz unterteilt Batterien in die fünf Klassen: Gerätebatterien, Starterbatterien, Industriebatterien, Elektrofahrzeugbatterien und LV-Batterien (für leichte Verkehrsmittel). Jede Kategorie unterliegt spezifischen Sammel- und Kennzeichnungsregeln. 
 
Die Aufteilung trennt vor allem die moderne E-Mobilität präzise ab. Neu eingeführt wurden die LV-Batterien (Light Verkehrsmittel, z. B. für E-Bikes und E-Scooter) sowie die Elektrofahrzeugbatterien (Traktionsbatterien), die zuvor ungenau als Industrie- oder Gerätebatterien eingestuft wurden. Für Hersteller ist die fehlerfreie Zuordnung im EAR-Portal existentiell, da seit dem 18. August 2026 für Geräte- und LV-Batterien erweiterte physische Kennzeichnungen wie Kapazitätsangaben und die Kennzeichnung „nicht wiederaufladbar“ auf dem Produkt verpflichtend sind. 
Eine OfH ist ein staatlich zugelassenes, kollektives Entsorgungssystem. Über sie erfüllen Batteriehersteller ihre gesetzlichen Rücknahme- und Verwertungspflichten, ohne eine eigene Recycling-Infrastruktur aufbauen zu müssen. Seit dem Inkrafttreten des BattDG ist diese Systemanbindung für alle fünf Batteriekategorien gesetzlich zwingend vorgeschrieben.
 
Die OfH übernimmt die operative Sammlungslogistik, leert Sammelboxen im Handel sowie an kommunalen Wertstoffhöfen und steuert das fachgerechte Recycling. Die Kosten werden über die Herstellergebühren finanziert. Das BattDG beendete die alte Praxis, bestimmte Batterieklassen (wie Industrie- oder Starterbatterien) ohne ein solches kollektives System in Verkehr zu bringen.
Ja. Für jede der fünf gesetzlichen Batteriekategorien, in denen Ihr Unternehmen Produkte vertreibt, muss ein aktiver Systemvertrag mit einer dafür zugelassenen OfH im EAR-Portal hinterlegt sein.
 
Da sich die Recyclingwege einer schweren E-Auto-Batterie (Elektrofahrzeugbatterie) fundamental von denen einer Knopfzelle (Gerätebatterie) unterscheiden, sind die OfH-Systeme meist kategoriespezifisch zertifiziert. Breiter aufgestellte Elektronik- oder Solaranbieter müssen daher oft Verträge mit unterschiedlichen OfH-Partnern abschließen und diese einzeln verwalten. Full-Service-Dienstleister bündeln diese Verträge, um den administrativen Aufwand für die Hersteller zu minimieren.
Geräte mit Batterien oder Akkus unterliegen parallel zwei Gesetzen: Dem ElektroG für das Gerät an sich und dem Batteriedurchführungsgesetz (BattDG) für die enthaltene Batterie. Hersteller müssen für ein solches Produkt zwei separate Registrierungs- und Meldeprozesse durchlaufen.
 
In der Praxis bedeutet dies eine WEEE-Registrierung bei der Stiftung EAR und eine zusätzliche Batterie-Registrierung. Seit Inkrafttreten der neuen EU-Batterieverordnung und des BattDG gelten zudem verschärfte Anforderungen an die Entnehmbarkeit von Akkus sowie an das Brandrisiko-Management bei Lithium-Batterien. Bei der Verwertung müssen Altgeräte so konstruiert und behandelt werden, dass Batterien zerstörungsfrei und sicher entnommen werden können.
Die PPWR (Packaging and Packaging Waste Regulation) ist eine am 12. August 2026 schrittweise wirksam gewordene EU-Verordnung. Sie vereinheitlicht das Verpackungsrecht unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und führt europaweit identische Vorgaben für Recyclingfähigkeit, Kennzeichnungen und Nachhaltigkeitsstandards ein.
 
Die Verordnung beendet die unterschiedlichen nationalen Regelungen in Europa. Die PPWR trennt rechtlich präzise zwischen dem Erzeuger (verantwortlich für das Verpackungsdesign und die Konformitätserklärung) und dem Hersteller (verantwortlich für die finanzielle Entsorgung und EPR-Meldungen). Sie verbietet schrittweise überflüssige Verpackungen, setzt strikte Grenzwerte für das Leervolumen von Versandkartons und untersagt den Einsatz gefährlicher Chemikalien wie PFAS in Lebensmittelverpackungen. Ausländische Anbieter ohne Sitz in Deutschland müssen zudem zwingend einen inländischen Bevollmächtigten benennen.
Als Hersteller (Producer) gilt jedes Unternehmen, das Verpackungen erstmals gewerbsmäßig auf dem Markt eines EU-Mitgliedstaates bereitstellt. Dies umfasst ausdrücklich auch Fernabsatzhändler, die Waren direkt an Endverbraucher in einem anderen Mitgliedstaat verkaufen, unabhängig von ihrem tatsächlichen Firmensitz.
 
Das primäre Ziel der PPWR ist die EU-weite Harmonisierung der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR). Grenzüberschreitende Online-Händler ohne Niederlassung im EU-Zielland gelten im Land des Endverbrauchers als Hersteller und müssen dort zwingend einen lokalen Bevollmächtigten benennen. Diese Regelung schließt Schlupflöcher im internationalen E-Commerce. Parallel dazu wurden die Kontroll- und Haftungspflichten für Plattformbetreiber verschärft, die nun analog zum Elektro- und Batterierecht für nicht registrierte Verkäufer haften.
Die Registrierung erfolgt rein digital und kostenfrei über das Online-Portal der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Nach der Angabe von Firmendaten, Steuer-ID und den genutzten Markennamen wird die LUCID-Nummer sofort ausgestellt.
 
Im Vergleich zu WEEE-Anträgen ist das Verfahren unkompliziert. Wichtig ist jedoch, dass ausnahmslos alle verwendeten Markennamen exakt im Portal hinterlegt werden, da die Registrierung rechtlich nur für die dort gelisteten Brands gilt. Ausländische Fernabsatzhändler ohne deutsche Niederlassung dürfen die Anmeldung seit August 2026 nicht mehr selbst durchführen, sondern müssen dafür zwingend einen in Deutschland ansässigen Bevollmächtigten beauftragen. Nach Erhalt der Nummer muss unabhängig davon die kostenpflichtige Mengenlizenzierung beim dualen System abgeschlossen werden.
Das Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) verpflichtet Hersteller und Importeure bestimmter Einwegkunststoffprodukte (z. B. To-Go-Verpackungen, Getränkebecher oder Tabakfilter) zur Zahlung einer jährlichen Sonderabgabe. Die eingezogenen Gelder fließen in den staatlichen Einwegkunststofffonds, um Kommunen für die Reinigung des öffentlichen Raums zu entschädigen. 
 
Das Gesetz setzt die EU-Einwegkunststoffrichtlinie in deutsches Recht um. Über das Verursacherprinzip werden die Kosten für die Entsorgung und Beseitigung von weggeworfenem Plastikmüll in Parks und Straßen von der Allgemeinheit auf die Inverkehrbringer verlagert. Verwaltet wird der Fonds digital vom Umweltbundesamt (UBA), das die Mittel nach einem gesetzlichen Punktesystem an Städte und Gemeinden ausschüttet. Seit dem 1. Januar 2026 fallen zudem auch Feuerwerkskörper mit Kunststoffanteilen unter diese Abgabepflicht. 
Die Registrierung erfolgt rein digital über das Portal DIVID des Umweltbundesamtes (UBA). Hersteller und Importeure müssen dort ihre Unternehmensdaten, Steuer-IDs, alle genutzten Markennamen sowie die exakten Produktarten nach Anlage 1 hinterlegen.
 
Die Plattform DIVID fungiert als zentrale behördliche Schnittstelle. Über sie werden neben der Erstregistrierung auch die jährlichen Datenmeldungen sowie die Abrechnung der Einwegkunststoffabgabe abgewickelt. Zudem steuert das UBA über dieses Portal die Ausschüttung der Fondsmittel an die Kommunen. Da die Registrierung die rechtliche Voraussetzung für den legalen Vertrieb ist, muss sie zwingend vor dem ersten Verkauf abgeschlossen sein. Wir übernehmen die komplette technische und inhaltliche Einrichtung Ihres Kontos im DIVID-Portal.

EU-weiter Rollout & Internationaler Vertrieb

Sie planen, Ihre Produkte über die deutschen Grenzen hinaus in andere EU-Länder zu verkaufen? Wir stehen Ihnen zur Seite und erläutern die länderspezifischen Vorschriften, damit Ihr Vertrieb rechtlich auf sicheren Beinen steht.

 

Warum ECOPV-EU?

  • Compliance leicht gemacht: Wir steuern alle administrativen Prozesse und beraten Sie fachkundig.

  • Fokus aufs Wesentliche: Während wir die Regulatorik klären, konzentrieren Sie sich voll und ganz auf Ihr Kerngeschäft.

Alle Servicepakete sind im Shop mit Preisen hinterlegt: Alle Preise offen einsehbar.

EPR-Full-Service: Internationale Compliance und Logistik für ElektroG, BattG und das VerpackG

EU-weiter Rollout & Internationaler Vertrieb

Sie planen, Ihre Produkte über die deutschen Grenzen hinaus in andere EU-Länder zu verkaufen? Wir stehen Ihnen zur Seite und erläutern die länderspezifischen Vorschriften, damit Ihr Vertrieb rechtlich auf sicheren Beinen steht.

 

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