BattDG

Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) trat zum 07.10.2025 in Kraft und besagt jedem Batterie-Hersteller die Teilnahme an einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH). Hintergrund ist die Regelung der Rücknahme und der umwelt­verträg­lichen Entsorgung von Batterien und Akkumu­latoren. Jedes Land der EU verfügt über seine eigene Batterie-Gesetz­gebung.

Das Produkt

Betroffen sind nicht-wiederauf­ladbare Batterien (Primär­batterien) und auflad­bare Batterien (Sekundär­batterienAkkus), unabhängig davon, ob sie in Geräten eingebaut sind oder nicht. Batterien werden in fünf Klassen eingeteilt: Gerätebatterien (gekapselte Batterien, die in der Hand gehalten werden können), Batterien für leichte Verkehrsmittel (sie sind versiegelt und wiegen weniger oder gleich 25kg), Starterbatterien (Autobatterien, Fahrzeugbatterien), Traktionsbatterien (Elektrofahrzeugbatterien), Industriebatterien (und Batterien über 5kg) 
 

Wer hat die Verpflichtung?

Als Hersteller gelten Unternehmen, welche gewerbs­mäßig in Deutsch­land erstmalig Batterien oder Akkus in Verkehr bringen (=verkaufen, verleasen, vermieten, verschenken usw.) oder zum Kauf anbieten. Dazu zählen neben der Produktion auch der Import, das Verwenden einer eigenen Marke, aber auch der vorsätz­liche oder fahr­lässige Weiter­vertrieb nicht regis­trierter Batterien.
 

Welche Verpflichtung?

Hersteller, Importeure sowie ggf. auch auslän­dische Anbieter müssen sich zunächst beim Batterie-Register der Stiftung ear für alle Batterie­marken und Batterie­klassen registrieren, bevor sie entsprechende Batterien oder Akkus in Deutsch­land erstmalig zum Kauf anbieten oder in Verkehr bringen dürfen. Für alle fünf Batterie­klassen müssen Hersteller als Erst­inverkehr­bringer die Rücknahme und ordnungs­gemäße Entsorgung entsprechender Alt­batterien von Vertreibern und End­nutzern sicher­stellen und einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) beitreten. Es reicht nicht, wenn alte Batterien und Akkus nur selbst zurück­genommen und entsorgt werden. Bei der Abgabe von Fahrzeug­­batterien müssen Wieder­verkäufer ein Pfand erheben, das bei Rückgabe einer entsprechenden Alt­batterie erstattet wird.
 

Verstoß

Hersteller, Importeure und Händler, die gegen das Batterierecht-Durchführungsgesetz verstoßen, setzen sich dem Risiko verschiedener Straf­sanktionen aus. Auf verwaltungs­rechtlicher Ebene drohen Bußgelder bis zu EUR 100.000 sowie weitere Sanktionen wie die Abschöpfung erzielter Gewinne. Privat­rechtlich drohen Abmahnungen durch Wettbewerber sowie mögliche Schadenersatz­forderungen. Generell kann ein Vertriebs­verbot drohen, bis die Konformität mit dem BattDG eingerichtet wird.

Die ECOPV-EU GmbH ist eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) für Geräte-Altbatterien

Die ECOPV GmbH ist eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) für Geräte-Altbatterien gemäß § 8 BattDG in Verbindung mit Artikel 58 der Verordnung (EU) 2023/1542 (EU-BattVO).

Als “Systembetreiber” bieten wir allen Sammel- und Rücknahmestellenbetreibern in Deutschland die unentgeltliche Abholung von Geräte-Altbatterien an. Unser Ziel ist es Kreisläufe von kostbaren Ressourcen zu schließen, eine sichere, umweltgerechte und effiziente Rücknahme sowie die hochwertige Verwertung von Geräte-Altbatterien zu gewährleisten – bundesweit, transparent und zuverlässig.

 

Wer kann teilnehmen?

  1. freiwilligen Sammelstellen gemäß Artikel 67 Verordnung (EU) 2023/1542 (Schulen, Vereine, Unternehmen);
  2. Behörden oder in ihrem Namen handelnden Dritten, die Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen durchführen, gemäß Artikel 66 Verordnung (EU) 2023/1542;
  3. Händler gemäß Artikel 62 der Verordnung (EU) 2023/1542 ;
  4. Behandlungsanlagen für Altfahrzeuge, die der Richtlinie 2000/53/EG unterliegen;

         Behandlungsanlagen für Elektro- und Elektronik-Altgeräte, die der Richtlinie 2012/19/EU unterliegen;

 

Was bietet ECOPV?

– Kostenlose Bereitstellung von geeigneten, ADR-konformen Sammelbehältern;
– Unentgeltliche Abholung der gesammelten Gerät-Altbatterien durch zertifizierte Logistikpartner;
– Sicherer Transport, Erfüllung der Verwertungsanforderungen nach Artikel 70 und 71 der Verordnung (EU) 2023/1542  und Entsorgung gemäß den     gesetzlichen Anforderungen nach BattDG (§§ 11, 23) und ADR;
– Bereitstellung von Informations- und Sicherheitsmaterialien für alle teilnehmenden Sammelstellen.

 

Sicherheit und Umwelt

Alle Transporte erfolgen gemäß den Vorgaben des ADR-Regelwerks. Gesammelte Gerät-Altbatterien werden nach chemischen Systemen getrennt, fachgerecht recycelt und in den Stoffkreislauf zurückgeführt. So stellen wir sicher, dass wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen und Umweltbelastungen minimiert werden – ganz im Sinne der Ziele aus § 13 BattDG zur Erhöhung der Sammelquote und Ressourcenschonung.

 

Wie funktioniert die Teilnahme?

Interessierte Sammel- oder Rücknahmestellen können sich einfach und kostenlos registrieren:
👉 https://www.ecopv-eu.com/sammelstellen-anmeldung

Nach der Registrierung erhalten Sie eine Teilnahmebestätigung, die passenden Sammelbehälter sowie alle relevanten Sicherheitsinformationen.

Kontakt: info@ecopv-eu.com | www.ecopv-eu.com

Unser Service

ECOPV-EU unterstützt Sie kompetent bei der Einhaltung der Vorschriften des deutschen Rechts und übernimmt, sofern gewünscht, die komplette Umsetzung und Registrierung der von Ihnen auf den Markt zu bringenden Batterien. Unsere Leistung zum BattG umfasst alles was dazu gehört. Außer der Übermittlung der erforderlichen Mengenangaben an ECOPV-EU, können Sie sich entspannt zurücklehnen und uns für Sie arbeiten lassen.

Konkrete Anforderungen an Hersteller gem. BattG

Registrierungen

Ebenso wie bei den Elektrogeräten gilt bei den Batterien eine Registrierungspflicht, die bei der Stiftung ear erfolgt. Kategorisiert wird hier nach Batterietyp und dem jeweiligen chemischen System der Batterien.

Zusätzlich

Eine weitere Anmeldung hat bei einem Eigenrücknahmesystem zu erfolgen. Dadurch wird auf Basis der Input-Menge für eine faire Kostenverteilung für die Sammlung, Sortierung und Behandlung der Altbatterien gesorgt, welche bundesweit zurückgenommen werden.

Mengenmeldungen

Abhängig von dem ausgewählten Batterierücknahmesystem und den eigenen Produkten werden monatlich, quartalsweise oder schlichtweg jährlich die in Verkehr gebrachten Mengen gefordert.

Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)

Einfach

Schnell

Sicher

FAQs

Für wen gilt das Batterierecht-Durchführungsgesetz?

 In Deutschland gilt bis zum Inkrafttreten der neuen EU-Batterieverordnung das Batteriegesetz für sämtliche Akteure, die Batterien in Verkehr bringen.

Wo muss man den Verkauf von Batterien melden?

Bevor ein Hersteller oder sein Bevollmächtigter Batterien als eigenständiges Produkt oder als Teil eines anderen Produkts in Verkehr bringt, muss er sich bei der Stiftung ear registrieren.

Sind Händler in Deutschland dazu verpflichtet ausgediente Batterien oder Akkus im Geschäft zu entsorgen anzunehmen?

Vertreiber (Händler) von Batterien sind verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich vom Endnutzer zurückzunehmen. Auf der anderen Seite sind Endnutzer gesetzlich verpflichtet, alle anfallenden Altbatterien bei den Vertreibern von Batterien oder den Sammelstellen der kommunalen Wertstoffhöfe/ Schadstoffmobile abzugeben.

Warum dürfen Batterien nicht in den Hausmüll geworfen werden?

In den Müllpressen werden die Batterien oft beschädigt und entzünden sich explosionsartig. Statistiken, wie oft das passiert, gibt es nicht. In der Branche geht man von einer zweistelligen Zahl an Bränden pro Tag aus.

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht

info@ecopv-eu.com

+49 6196 5835357

Frankfurter Str. 70-72
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