BattDG Guide
Das neue Batterierecht-Durchführungsgesetz kompakt erklärt

Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) regelt seit dem 07.10.2025 die Herstellerverantwortung für Batterien und Akkumulatoren in Deutschland neu. Als nationale Umsetzung der EU-Batterieverordnung verpflichtet es Erstinverkehrbringer zur Teilnahme an einer Organisation für Herstellerverantwortung (OfH), um eine umweltgerechte Rücknahme und Entsorgung sicherzustellen.

Anwendungsbereich: Welche Batterien sind betroffen?

Das BattDG gilt für alle Batterietypen (Primärbatterien) und Akkus (Sekundärbatterien) – unabhängig davon, ob diese lose oder fest in Geräten verbaut sind. 
Die Klassifizierung erfolgt in fünf Kategorien:

  • Gerätebatterien: Gekapselte Batterien, handlich und tragbar.
  • LV-Batterien (Leichte Verkehrsmittel): Versiegelt, Gewicht bis 25 kg (z. B. E-Bikes, E-Scooter).
  • Starterbatterien: Klassische Autobatterien für das Starten, Zünden oder Beleuchten.
  • Traktionsbatterien: Antriebsbatterien für Elektrofahrzeuge (EV).
  • Industriebatterien: Batterien für industrielle Zwecke oder mit einem Gewicht über 5 kg.

Wer steht in der Pflicht?

Die gesetzliche Verpflichtung trifft den Hersteller im Sinne des BattDG. Als solcher gilt, wer gewerbsmäßig Batterien in Deutschland erstmalig bereitstellt. Dazu zählen:

  • Produzenten mit Sitz in Deutschland.

  • Importeure, die Batterien aus dem Ausland auf den deutschen Markt bringen.

  • Eigenmarken-Nutzer, die Batterien unter eigenem Namen vertreiben.

  • Online-Händler, die direkt an deutsche Endnutzer verkaufen.

Wichtig: Wer ohne Registrierung Batterien vertreibt, handelt ordnungswidrig. Auch der Weitervertrieb nicht registrierter Produkte kann sanktioniert werden.

Die Kernpflichten nach BattDG

Um rechtskonform zu agieren, müssen Unternehmen folgende Schritte umsetzen:

  1. Registrierung bei der Stiftung ear: Vor dem Verkaufsstart müssen alle Marken und Klassen im Batterie-Register angemeldet sein.

  2. Beitritt zu einer OfH: Hersteller müssen sich einer Organisation für Herstellerverantwortung anschließen, um die kollektive Rücknahme zu finanzieren.

  3. Rücknahme & Entsorgung: Sicherstellung, dass Altbatterien von Endnutzern und Vertreibern fachgerecht zurückgenommen werden.

  4. Pfandpflicht: Bei Fahrzeugbatterien (Starterbatterien) müssen Wiederverkäufer ein Pfand erheben und bei Rückgabe erstatten.

  5. Meldewesen: Regelmäßige Meldung der in Verkehr gebrachten Mengen und Gewichte.

Risiken bei Verstößen und Non-Compliance

Das BattDG sieht bei Verstößen harte Sanktionen vor, um faire Wettbewerbsbedingungen zu sichern:

  • Bußgelder: Verwaltungsrechtliche Strafen von bis zu 100.000 EUR.

  • Gewinnabschöpfung: Einziehung der Umsätze, die durch nicht-konforme Produkte erzielt wurden.

  • Vertriebsverbot: Sofortiges Verkaufsverbot, bis die Registrierung und OfH-Teilnahme nachgewiesen sind.

  • Abmahngefahr: Zivilrechtliche Klagen und kostenintensive Abmahnungen durch Wettbewerber.

ECOPV-EU: Offiziell zugelassener Partner für Altbatterien

Die ECOPV GmbH ist eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) für Geräte-Altbatterien gemäß § 8 BattDG in Verbindung mit Artikel 58 der Verordnung (EU) 2023/1542 (EU-BattVO).

Als OfH stellt die ECOPV-EU GmbH die physische Infrastruktur und Logistik bereit, die zur Erfüllung der gesetzlichen Recyclingstandards erforderlich sind. Wir bieten eine direkte, kostenlose Lösung für alle Unternehmen, die Batterien verkaufen oder handhaben.

 

Was wir bieten:

  • Kostenlose Sammelbehälter: Wir liefern Ihnen geeignete, ADR-konforme Sammelbehälter kostenlos direkt zu Ihrem Standort.
  • Kostenloser Abholservice: Sobald Ihre Behälter voll sind, holen unsere zertifizierten Logistikpartner sie kostenlos ab.
  • Sichere und legale Entsorgung: Wir garantieren ein professionelles Recycling nach den höchsten Umwelt- und Rechtsstandards (BattDG & EU-Verordnung).

Wer kann teilnehmen?

1. freiwillige Sammelstellen gemäß Artikel 67 Verordnung (EU) 2023/1542 (Schulen, Vereine, Unternehmen)

2. Behörden oder in ihrem Namen handelnden Dritten, die Abfallbewirtschaftungsmaßnahmen durchführen, gemäß Artikel 66 Verordnung (EU) 2023/1542;

3. Händler gemäß Artikel 62 der Verordnung (EU) 2023/1542 

4. Behandlungsanlagen für Altfahrzeuge, die der Richtlinie 2000/53/EG unterliegen;

3 Schritte, um eine Sammelstelle zu werden

01.

Schritt 1: Kostenlos registrieren

Sammel- oder Rücknahmestelle einfach und kostenlos registrieren:

02.

Schritt 2: Bestätigung & Ausstattung erhalten

Nach der Registrierung erhalten Sie Ihre Teilnahmebestätigung, passende Sammelbehälter und alle Sicherheitsinformationen.

03.

Schritt 3: Abholung auf Abruf

Wir kümmern uns um die kostenlose Abholung und die fachgerechte Verwertung Ihrer Altbatterien.

Unser Service

ECOPV-EU unterstützt Sie kompetent bei der Einhaltung der Vorschriften des deutschen Rechts und übernimmt, sofern gewünscht, die komplette Umsetzung und Registrierung der von Ihnen auf den Markt zu bringenden Batterien. 

 

Außer der Übermittlung der erforderlichen Mengenangaben an ECOPV-EU, können Sie sich entspannt zurücklehnen und uns für Sie arbeiten lassen.

Konkrete Anforderungen an die Hersteller

Registrierungen

Ebenso wie bei den Elektrogeräten gilt bei den Batterien eine Registrierungspflicht, die bei der Stiftung ear erfolgt. Kategorisiert wird hier nach Batterietyp und dem jeweiligen chemischen System der Batterien.

Zusätzlich

Eine weitere Anmeldung hat bei einem Eigenrücknahmesystem zu erfolgen. Dadurch wird auf Basis der Input-Menge für eine faire Kostenverteilung für die Sammlung, Sortierung und Behandlung der Altbatterien gesorgt, welche bundesweit zurückgenommen werden.

Mengenmeldungen

Abhängig von dem ausgewählten Batterierücknahmesystem und den eigenen Produkten werden monatlich, quartalsweise oder schlichtweg jährlich die in Verkehr gebrachten Mengen gefordert.

Häufig gestellte Fragen

In Deutschland gilt bis zum Inkrafttreten der neuen EU-Batterieverordnung das Batteriegesetz für sämtliche Akteure, die Batterien in Verkehr bringen.

Vertreiber (Händler) von Batterien sind verpflichtet, Altbatterien unentgeltlich vom Endnutzer zurückzunehmen. Auf der anderen Seite sind Endnutzer gesetzlich verpflichtet, alle anfallenden Altbatterien bei den Vertreibern von Batterien oder den Sammelstellen der kommunalen Wertstoffhöfe/ Schadstoffmobile abzugeben.

Bevor ein Hersteller oder sein Bevollmächtigter Batterien als eigenständiges Produkt oder als Teil eines anderen Produkts in Verkehr bringt, muss er sich bei der Stiftung ear registrieren.

In den Müllpressen werden die Batterien oft beschädigt und entzünden sich explosionsartig. Statistiken, wie oft das passiert, gibt es nicht. In der Branche geht man von einer zweistelligen Zahl an Bränden pro Tag aus.

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Das Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG)

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