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Kommt die Plastiksteuer? 550 Euro je Tonne ab Juli 2027 geplant!

Die Pläne für eine nationale Plastiksteuer in Deutschland nehmen konkrete Formen an. Die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD haben einen Entwurf für ein neues Verbrauchsteuergesetz erarbeitet.

Das Ziel: Den Plastikverbrauch senken und den Bundeshaushalt ab 2028 um knapp 1,5 Milliarden Euro jährlich entlasten.
Auch wenn sich Details im Gesetzgebungsverfahren noch ändern können, steht das Grundgerüst des Entwurfs:

  • Steuersatz: 550 Euro pro Tonne reiner Kunststoffanteil in Verpackungen.
  • Breite Betroffenheit: Neben reinen Kunststoffverpackungen und -folien fallen auch Verbundverpackungen ab 5 % Kunststoffanteil unter die Steuer (z. B. beschichteter Karton). Besteuerungsrelevant ist das reine Kunststoffgewicht.
  • Steuerschuldner: Erhoben wird die Steuer sehr früh in der Lieferkette – direkt bei der Herstellung im Inland, dem Verbringen aus der EU oder beim Import aus Drittstaaten. Privatpersonen bleiben steuerfrei.
  • Rezyklat-Haken: Zwar kann die Steuer für Recycling-Kunststoff entfallen, doch laut Entwurf gilt diese Erstattung erst nach Erlass einer separaten Rechtsverordnung. Ein Starttermin dafür ist offen – Unternehmen können zum Start im Juli 2027 also nicht fest mit einer Entlastung kalkulieren.

Geteilte Reaktionen aus Politik und Wirtschaft

  • Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und der BUND begrüßen die Abgabe, fordern aber eine strikte Ausnahme für Mehrwegsysteme sowie eine Ausweitung auf Aluminium und Papier, um ökologische Ausweicheffekte zu verhindern.
  • Eine breite Wirtschaftsallianz (u.a. Chemie-, Lebensmittel- und Handelsverbände) kritisiert das geplante Eilverfahren über eine „Formulierungshilfe“ im Haushaltsbegleitgesetz scharf. Sie warnen vor massiver Bürokratie, doppelten Nachweissystemen parallel zur EU-Verpackungsverordnung (PPWR) und Wettbewerbsnachteilen für den Standort Deutschland.

Was bedeutet das für Ihre Compliance?

Die Steuer ersetzt bestehende Pflichten nicht, sie kommt als zusätzliche nationale Ebene obendrauf. Das Verpackungsrecht zieht parallel an:

  • Seit 12.08.2026 gilt bereits die Bevollmächtigtenpflicht für ausländische Verpackungshersteller im Rahmen der PPWR.
  • Für Ende 2026 ist der europäische Circular Economy Act (CEA) angekündigt. Dieses EU-Kreislaufwirtschaftsgesetz soll den Markt für Sekundärrohstoffe stärken und übergeordnet alle Vorgaben zur Kreislaufwirtschaft sowie zur Digitalisierung von Produktdaten (wie dem digitalen Produktpass) EU-weit harmonisieren.

Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung zu Ihren Compliance-Themen rund um Elektro- und Elektronikgeräte, Verpackungen, Batterien und PV-Panels.

 

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