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+49 6196 5835357

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ECOPV-EU · Allgemeine Geschäftsbedingungen

ECOPV-EU GmbH · B2B-Dienstleistungen · Stand: 30. Oktober 2026

1. Anbieter, Geltungsbereich und Kundenkreis

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Dienstleistungen der ECOPV-EU GmbH, Frankfurter Str. 70–72, 65760 Eschborn, Deutschland, im Bereich der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR), soweit sie bei Vertragsschluss vereinbart werden. Kontakt: info@ecopv-eu.com. Weitere Unternehmensangaben finden Sie im Impressum.

Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmen; dies gilt auch, wenn wir in Kenntnis solcher Bedingungen Leistungen erbringen.

Es gilt folgende Rangfolge: (1) individuell ausgehandelte Vertragsvereinbarungen, (2) das angenommene Angebot einschließlich Preis- und Leistungsanlagen, (3) diese AGB, (4) die gesetzlichen Vorschriften.

Für Bestellungen im Online-Shop gelten die im dortigen Bestellprozess einbezogenen Bedingungen. Allein der Besuch unserer Website oder das Absenden einer unverbindlichen Anfrage begründet keinen entgeltlichen Dienstleistungsvertrag.

2. Angebot, Vertragsschluss und Vertragssprache

Leistungsdarstellungen auf dieser Website dienen der Information. Auf Grundlage Ihrer Angaben erstellen wir ein Angebot, das Leistungen, Zielländer, Vergütung und Laufzeit festlegt. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung des Vertrags, durch Annahme eines verbindlichen Angebots innerhalb seiner Gültigkeitsdauer oder durch unsere Bestätigung Ihrer Beauftragung in Textform zustande. Wir sind nicht verpflichtet, Beauftragungen anzunehmen. Eine automatische Eingangsbestätigung ist keine Auftragsannahme.

Erbringen wir auf Wunsch des Kunden bereits vor Vertragsschluss Leistungen, sind diese nach den Preisen des Angebots zu vergüten.

Die Vertragssprache ist Deutsch, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wird. Englische und chinesische Übersetzungen dieser AGB dienen der Information; bei Abweichungen ist die deutsche Fassung maßgeblich.

3. Leistungsumfang, Bearbeitung und Registrierungsergebnis

Je nach Auftrag unterstützen wir bei Registrierungen, Bevollmächtigung, Mengenmeldungen, Systembeteiligung und weiteren EPR-Verfahren für Elektro- und Elektronikgeräte einschließlich Photovoltaik, Batterien, Verpackungen und bestimmte Einwegkunststoffprodukte. Nicht umfasst sind – soweit nicht ausdrücklich vereinbart – allgemeine Rechts- oder Compliance-Beratung, Produktprüfungen, Verpackungsgestaltung, Schulungen sowie Rücknahme- und Entsorgungsleistungen.

Maßgeblich sind das vereinbarte Angebot, die Leistungsbeschreibung und gegebenenfalls gesonderte Teilnahme-, Bevollmächtigungs- oder Systemverträge. Eine Beauftragung für ein Land oder einen Produktbereich umfasst nicht automatisch weitere Länder, Marken, Kategorien oder Zeiträume. Gesetzlich vom Hersteller selbst vorzunehmende Handlungen verbleiben beim Kunden.

Wir reichen Registrierungsanträge innerhalb von 10 Werktagen ein, nachdem uns die vollständigen Unterlagen, die erforderlichen Vollmachten und die vereinbarte Zahlung vorliegen. Behörden und Systeme entscheiden eigenständig über Registrierungen und Anträge. Wir schulden die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistungen, jedoch keine behördliche Zulassung oder bestimmte Bearbeitungsdauer. Verzögerungen durch behördliche Prüfungen, Nachforderungen oder Systemstörungen gehen nicht zu unseren Lasten.

Wird ein Antrag abgelehnt oder werden Unterlagen nachgefordert, gilt: (a) Beruht dies auf einem Fehler von uns, reichen wir den Antrag einmal kostenfrei neu ein; bleibt er erfolglos, erstatten wir noch nicht angefallene Behördengebühren. (b) Beruht dies auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Kunden, auf einer streitigen Marken- oder Kategoriezuordnung oder darauf, dass das Produkt nicht in den gesetzlichen Anwendungsbereich fällt, bleibt die bereits gezahlte Vergütung bestehen; eine erneute Antragstellung wird gesondert angeboten. (c) Beruht dies auf geänderten gesetzlichen Anforderungen oder Gebühren, gilt Ziffer 5.

Allgemeine Informationen auf unserer Website ersetzen keine individuelle Rechtsberatung.

4. Mitwirkung, Meldefristen und Vollmachten

Der Kunde stellt die erforderlichen Unternehmens-, Produkt- und Mengendaten sowie Nachweise vollständig, richtig und rechtzeitig bereit. Änderungen an Firmierung, Anschrift, Vertretungsberechtigten, Marken, Produktgruppen oder Mengen sind unverzüglich mitzuteilen. Der Kunde bleibt für seine Herstellerpflichten verantwortlich, soweit diese nicht gesetzlich wirksam auf einen Bevollmächtigten übertragen werden können und übertragen wurden.

Soweit vertraglich nichts anderes vereinbart ist, übermittelt der Kunde uns: (a) für das ElektroG die in Verkehr gebrachten Mengen des Vormonats jeweils bis zum 10. des Folgemonats; (b) für das BattDG, das VerpackDG und das EWKFondsG die Jahresmengen des Vorjahres bis zum 1. Februar; (c) für andere Länder die Daten zu den von uns mitgeteilten Terminen. Den Mengenangaben sind geeignete Verkaufsnachweise beizufügen. Diese Fristen liegen bewusst vor den gesetzlichen Fristen, damit wir die Meldungen ordnungsgemäß vorbereiten können.

Der Kunde ermächtigt uns, zur Prüfung und Abstimmung der Meldedaten die hierfür erforderlichen Informationen (insbesondere Registrierungsnummern und Mengenangaben) mit Online-Marktplätzen und Fulfilment-Dienstleistern auszutauschen, über die er Produkte vertreibt.

Erforderliche Vollmachten und besondere Verträge sind in der gesetzlich oder behördlich verlangten Form zu erteilen. Wir beginnen die betroffenen Verfahrensschritte, sobald die notwendigen Unterlagen, Vollmachten und vereinbarten Zahlungen vorliegen. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verschieben vereinbarte Abläufe; gesetzliche Meldefristen verlängern sich dadurch nicht. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, sind wir berechtigt, die betroffenen Leistungen bis zur Nachholung zurückzuhalten, soweit unsere eigenen gesetzlichen Pflichten (etwa als Bevollmächtigter) nicht entgegenstehen; wir weisen den Kunden hierauf hin.

Werden gegen uns – insbesondere in unserer Eigenschaft als Bevollmächtigter – Bußgelder, Zwangsgelder oder sonstige behördliche Maßnahmen verhängt oder entstehen uns Kosten, weil der Kunde unrichtige, unvollständige oder verspätete Angaben gemacht oder Mitwirkungspflichten verletzt hat, stellt der Kunde uns hiervon einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung frei, soweit er die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Bei wiederholten oder schwerwiegenden Falschangaben können wir den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen und die betroffenen Registrierungen bzw. Bevollmächtigungen beenden.

Zusätzliche Korrekturen oder Nachmeldungen außerhalb des Auftragsumfangs werden nach Aufwand bzw. gesondertem Angebot vergütet.

5. Vergütung, Mehrmengen und Preisanpassung

Es gelten die im Angebot oder Vertrag vereinbarten Preise. Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise in Euro netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Behördengebühren, System- und OfH-Entgelte, Garantie-, Recycling- und Entsorgungskosten sowie gesetzliche Abgaben sind nur enthalten, soweit dies im Angebot ausdrücklich angegeben ist. Kosten aufgrund behördlicher Abholanordnungen (z. B. der stiftung ear) sowie tatsächliche Rücknahme- und Entsorgungskosten werden nach den Rechnungen der beteiligten Stellen weiterberechnet.

Überschreiten die gemeldeten Mengen die im Angebot enthaltenen Mengen (z. B. Garantie-, Rücknahme- oder Lizenzmengen), berechnen wir die Mehrmengen zu den im Angebot genannten Preisen zuzüglich der dort genannten Bearbeitungsgebühr je Nachkauf. Zusätzliche Marken, Kategorien, Länder oder sonstige Erweiterungen des Leistungsumfangs werden nach dem Angebot bzw. unserer jeweils gültigen Preisliste vergütet.

Ändern sich Gebühren, Entgelte oder Abgaben von Behörden, Systemen, Organisationen für Herstellerverantwortung oder sonstigen Dritten oder werden neue gesetzlich veranlasste Kosten eingeführt (z. B. OfH-Entgelte nach dem BattDG), sind wir berechtigt, diese ab ihrem Wirksamwerden in der tatsächlich anfallenden Höhe weiterzuberechnen. Senkungen geben wir entsprechend weiter. Auf Verlangen weisen wir die Änderung nach.

Unsere eigene Dienstleistungsvergütung können wir mit Wirkung für einen Verlängerungszeitraum angemessen anpassen, insbesondere zur Berücksichtigung gestiegener Personal-, IT- und Beschaffungskosten. Wir teilen die neuen Preise mindestens 30 Tage vor Beginn des Verlängerungszeitraums in Textform mit; die Anpassung gilt nur für Leistungs- und Meldezeiträume nach Ablauf dieser Frist. Übersteigt die Erhöhung 5 % der bisherigen Dienstleistungsvergütung, kann der Kunde den Vertrag innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Mitteilung zum Beginn des Verlängerungszeitraums kündigen; hierauf weisen wir in der Mitteilung hin.

6. Zahlung, Verzug und Aufrechnung

Rechnungen sind innerhalb von 15 Werktagen nach Zugang ohne Abzug in Euro zu zahlen, soweit nicht anders vereinbart. Bankgebühren, insbesondere für Auslandsüberweisungen, trägt der Kunde. Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 5 Werktagen nach Zugang in Textform zu erheben; der unstreitige Teil bleibt fällig.

Bei Zahlungsverzug schuldet der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz sowie die Verzugspauschale von 40 Euro (§ 288 Abs. 2 und 5 BGB). Die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere angemessener Kosten der Rechtsverfolgung, bleibt vorbehalten.

Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder mit unserer Forderung im Gegenseitigkeitsverhältnis stehenden Gegenforderungen aufrechnen. Gleiches gilt für Zurückbehaltungsrechte.

Befindet sich der Kunde in Zahlungsverzug und zahlt er auch nach einer Mahnung mit einer Frist von mindestens 5 Werktagen nicht, können wir unsere Leistungen (insbesondere neue Registrierungen und Meldungen) bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückhalten, soweit unsere eigenen gesetzlichen Pflichten nicht entgegenstehen. Zahlt der Kunde auch innerhalb einer weiteren Frist von mindestens 10 Tagen nach schriftlicher Androhung nicht, können wir den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen, Bevollmächtigungen und Systembeteiligungen beenden und die betroffenen Registrierungen abmelden. Die daraus folgenden Abmeldegebühren und Rechtsfolgen trägt der Kunde.

7. Zahlungen an Behörden und Systeme

Der Kunde beauftragt uns, die im Rahmen des Auftrags anfallenden Registrierungs-, Garantie-, System-, Rücknahme- und sonstigen Drittkosten für seine Rechnung an Behörden, Systeme und Dritte zu zahlen, soweit dies zur Leistungserbringung erforderlich ist. Wir handeln dabei ausschließlich als Zahlungsbeauftragter; die gesetzliche Herstellerverantwortung des Kunden gegenüber Dritten geht dadurch nicht auf uns über.

Wir sind nicht verpflichtet, Drittkosten aus eigenen Mitteln vorzustrecken. Schäden, die auf unrichtigen Angaben des Kunden, nicht rechtzeitiger oder unzureichender Vorauszahlung oder auf Umständen im Verantwortungsbereich der Drittstelle beruhen, trägt der Kunde. Im Übrigen gilt Ziffer 12. Der Kunde kann diesen Zahlungsauftrag in Textform widerrufen; bereits ausgelöste Zahlungen bleiben unberührt.

8. Steuern

Erbringen wir Leistungen an Unternehmer mit Sitz außerhalb Deutschlands, liegt der Leistungsort in der Regel am Sitz des Kunden (§ 3a Abs. 2 UStG); gegebenenfalls schuldet der Kunde die Umsatzsteuer (Reverse-Charge-Verfahren). Der Kunde weist seine Unternehmereigenschaft nach, insbesondere durch eine gültige USt-IdNr. oder – bei Unternehmen außerhalb der EU – durch eine geeignete Bescheinigung. Liegt kein ausreichender Nachweis vor, sind wir berechtigt, die deutsche Umsatzsteuer zu berechnen.

Ist der Kunde nach dem Recht seines Sitzstaates verpflichtet, Quellen- oder ähnliche Steuern von Zahlungen an uns einzubehalten, erhöht sich der Zahlungsbetrag so, dass wir den vollen Rechnungsbetrag netto erhalten.

9. Laufzeit, Verlängerung und Beendigung

Leistungsbeginn und Leistungszeitraum ergeben sich aus dem jeweiligen Vertrag. Sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart ist, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf des vereinbarten Leistungszeitraums automatisch um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer Partei mit einer Frist von 60 Tagen zum Ende des jeweiligen Leistungszeitraums schriftlich (E-Mail genügt) gekündigt wird.

Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt und dies nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung abstellt, in den Fällen der Ziffern 4 und 6 sowie bei Verstößen gegen Ziffer 16.

Bei Beendigung sind die bis dahin erbrachten Leistungen, angefallenen Behördengebühren und Drittkosten innerhalb von 30 Tagen zu bezahlen. Die Parteien stimmen erforderliche Übergaben und Mitteilungen ab. Die Beendigung von Vollmachten, Garantien und Systembeteiligungen richtet sich nach den gesetzlichen Anforderungen und gesonderten Verträgen. Eine Vertragsbeendigung bedeutet nicht automatisch, dass eine Registrierung erlischt oder der Kunde von bestehenden Herstellerpflichten befreit wird.

10. Änderungen, Stornierung und Abmeldung

Wünsche zur Änderung oder Stornierung sind möglichst frühzeitig in Textform mitzuteilen. Ein gesetzliches Verbraucherwiderrufsrecht besteht bei Verträgen mit Unternehmern nicht.

Wird nach Zahlung eine Stornierung oder die Abmeldung einer Registrierung, Bevollmächtigung oder Systembeteiligung veranlasst, werden bereits angefallene Behördengebühren, Drittkosten und von uns bereits erbrachte Leistungen nicht erstattet. Für die Abmeldung berechnen wir die im Angebot bzw. in unserer jeweils gültigen Preisliste ausgewiesene Abmeldegebühr. Vorauszahlungen für noch nicht erbrachte Leistungen erstatten wir. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass uns für die Abmeldung kein oder ein wesentlich geringerer Aufwand entstanden ist.

11. Partner und Stellung als unabhängiger Dienstleister

Wir können geeignete Unternehmen der ECOPV-Gruppe oder sorgfältig ausgewählte Partner zur Leistungserbringung einsetzen. Bei einem Vertrag mit der ECOPV-EU GmbH bleibt diese Ihr Vertragspartner. Wird eine eigenständige Vereinbarung mit einer anderen Gesellschaft benötigt, werden deren Identität, Aufgaben und Bedingungen vor Abschluss mitgeteilt.

Wir sind unabhängiger Dienstleister und weder Handelsvertreter, Arbeitnehmer noch Gesellschafter des Kunden. Ansprüche nach den Vorschriften über Handelsvertreter, insbesondere ein Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB, bestehen nicht. Vertretungsmacht besteht nur im Umfang ausdrücklich erteilter Vollmachten.

12. Haftung

Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, nach dem Produkthaftungsgesetz und in sonstigen Fällen zwingender gesetzlicher Haftung sowie im Umfang ausdrücklich übernommener Garantien.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt, höchstens jedoch auf die vom Kunden in den 12 Monaten vor dem schadensauslösenden Ereignis gezahlte Dienstleistungsvergütung. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

Wir haften nicht für Entscheidungen, Bearbeitungszeiten oder Systemausfälle von Behörden, Systemen und Registern (z. B. stiftung ear, LUCID) sowie für Folgen unrichtiger oder verspäteter Angaben des Kunden, soweit diese nicht auf einer Pflichtverletzung durch uns beruhen.

Die vorstehenden Regelungen gelten auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Ein Mitverschulden des Kunden wird nach den gesetzlichen Vorschriften berücksichtigt. Schadensersatzansprüche gegen uns verjähren – außer in den Fällen des Absatzes 1 – in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

13. Höhere Gewalt

Wir sind von der Leistungspflicht befreit, solange und soweit wir durch höhere Gewalt an der Leistung gehindert sind. Hierzu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, Pandemien, behördliche Maßnahmen, Sanktionen, Ausfälle behördlicher oder systemseitiger IT-Systeme sowie sonstige Ereignisse außerhalb unseres Einflussbereichs. Wir informieren den Kunden unverzüglich und ergreifen zumutbare Maßnahmen zur Schadensminderung.

Dauert die Behinderung länger als 60 Tage, kann jede Partei den betroffenen Leistungsteil in Textform kündigen. Die Vergütung für bereits erbrachte Leistungen und angefallene Drittkosten bleibt geschuldet.

14. Datenschutz

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten enthält unsere Datenschutzerklärung. Soweit wir personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, schließen die Parteien eine Vereinbarung nach Art. 28 DSGVO. Soweit wir Meldungen und Pflichten im eigenen Namen erfüllen (etwa als Bevollmächtigter), sind wir insoweit eigenständig Verantwortlicher.

Erforderliche Übermittlungen an Behörden, Systeme, Online-Marktplätze und beauftragte Partner erfolgen im Rahmen der anwendbaren Datenschutzvorschriften; Übermittlungen in Drittländer erfolgen nur unter den Voraussetzungen des Kapitels V DSGVO.

15. Vertraulichkeit und geistiges Eigentum

Die Parteien behandeln nicht öffentliche Geschäftsinformationen der jeweils anderen Partei vertraulich. Ausgenommen sind Offenlegungen, die zur Vertragserfüllung (einschließlich gegenüber Behörden, Systemen, Online-Marktplätzen und Partnern) erforderlich oder gesetzlich bzw. behördlich vorgeschrieben sind. Die Pflicht gilt bis 5 Jahre nach Vertragsende fort, für Geschäftsgeheimnisse so lange, wie diese geheim sind.

Unsere Vorlagen, Angebote, Preise, Methoden, Systeme und Kundenlisten bleiben unser geistiges Eigentum bzw. Geschäftsgeheimnis. Der Kunde darf sie nur im Rahmen dieses Vertrags nicht ausschließlich und nicht übertragbar nutzen.

Für jeden schuldhaften Verstoß des Kunden gegen diese Ziffer kann eine Vertragsstrafe verlangt werden, deren Höhe wir nach billigem Ermessen bestimmen und die im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten; die Vertragsstrafe wird hierauf angerechnet.

16. Compliance und Sanktionen

Die Parteien halten die anwendbaren Vorschriften zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung, Geldwäsche sowie Sanktions- und Exportkontrollvorschriften (insbesondere der EU und Deutschlands) ein. Unsere Leistungen dürfen nicht zugunsten sanktionierter Personen, Länder oder Zwecke genutzt werden.

Wir sind berechtigt, den Kunden und seine wirtschaftlich Berechtigten einer angemessenen Compliance-Prüfung zu unterziehen. Bei Verstößen gegen diese Ziffer können wir den Vertrag fristlos kündigen und Schadensersatz verlangen.

17. Mitteilungen, Übertragung und Änderungen

Mitteilungen erfolgen in Textform (E-Mail genügt) an die zuletzt mitgeteilten Kontaktdaten. Der Kunde teilt Änderungen seiner Kontaktdaten unverzüglich mit; unterlässt er dies, muss er sich Mitteilungen an die zuletzt bekannte Adresse zurechnen lassen.

Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus dem Vertrag nur mit unserer vorherigen Zustimmung in Textform auf Dritte übertragen; § 354a HGB bleibt unberührt. Wir dürfen den Vertrag im Rahmen einer Umwandlung oder Umstrukturierung auf ein mit uns verbundenes Unternehmen übertragen, wenn wir dies mindestens 30 Tage vorher mitteilen und der Übernehmer alle Pflichten übernimmt; der Kunde kann in diesem Fall zum Übertragungszeitpunkt kündigen.

Maßgeblich ist die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung dieser AGB; eine spätere Veröffentlichung ändert bestehende Verträge nicht automatisch. Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform; Vorrang individueller Abreden (§ 305b BGB) bleibt unberührt. Vertriebs- und Servicemitarbeiter sind nicht bevollmächtigt, von Vertrag oder AGB abweichende Zusagen zu machen; Rechnungen, Bestellbestätigungen und Korrespondenz ändern den Vertrag nicht.

Unterlassen wir die Ausübung eines Rechts oder üben wir es verspätet aus, liegt darin kein Verzicht.

18. Recht, Gerichtsstand und Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts; zwingend anwendbare Vorschriften bleiben unberührt.

Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Sitz in Eschborn. Wir sind auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen. Haben die Parteien individuell eine Schiedsvereinbarung getroffen, geht diese vor.

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen wirksam; an die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.