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Elektrogesetz (ElektroG4): Das Elektrogesetz kompakt erklärt

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG4) ist die nationale Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie in Deutschland. Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Altgeräten. Da die WEEE-Gesetzgebung national geregelt ist, gelten die Bestimmungen des ElektroG4 exklusiv für den deutschen Markt. Die aktuelle Novelle trat am 1. Januar 2022 in Kraft und verschärfte die Anforderungen für Erstinverkehrbringer.

Elektrogesetz (ElektroG4): Das Elektrogesetz kompakt erklärt

Electronics,weee

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG4) ist die nationale Umsetzung der europäischen WEEE-Richtlinie in Deutschland. Es regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Entsorgung von Altgeräten. Da die WEEE-Gesetzgebung national geregelt ist, gelten die Bestimmungen des ElektroG4 exklusiv für den deutschen Markt. Die aktuelle Novelle trat am 1. Januar 2022 in Kraft und verschärfte die Anforderungen für Erstinverkehrbringer.

Anwendungsbereich: Welche Geräte sind betroffen?

Das Elektrogesetz umfasst alle Geräte, die für ihren Betrieb elektrische Ströme oder elektromagnetische Felder benötigen, übertragen oder messen.

  • Spannungsgrenzen: Bis max. 1.000 V (Wechselstrom) bzw. 1.500 V (Gleichstrom).
  • Klassifizierung: Die Einstufung erfolgt in B2C (Business-to-Consumer) und B2B (Business-to-Business).
  • Struktur: Geräte werden nach spezifischen Produktkategorien und Gerätearten differenziert.

Wer steht in der Pflicht?

Die Verantwortung liegt beim Erstinverkehrbringer. Dazu zählen:

  • Hersteller mit Sitz in Deutschland.
  • Importeure, die Elektrogeräte auf den deutschen Markt bringen.
  • Ausländische Anbieter, die direkt an Endkunden in Deutschland verkaufen.
  • Wichtig für ausländische Unternehmen: Wer keine Niederlassung in Deutschland hat, muss zwingend einen offiziellen Bevollmächtigten benennen, um rechtskonform agieren zu können.

Die Kernpflichten nach ElektroG4

Bevor Elektrogeräte zum Verkauf angeboten, vermietet oder verschenkt werden dürfen, müssen folgende Schritte bei der Stiftung ear (Gemeinsame Stelle) erfüllt sein:

  • WEEE-Registrierung: Anmeldung aller Marken und Gerätearten im ear-Portal.
  • Finanzielle Garantie (B2C): Jährlicher Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie zur Absicherung der Entsorgungskosten.
  • Rücknahmekonzept (B2B): Nachweis über die fachgerechte Rücknahme und Entsorgung professioneller Geräte.
  • Meldewesen: Regelmäßige (meist monatliche) Mengenmeldungen der in Verkehr gebrachten Gewichte.
  • Kennzeichnung: Korrekte Anbringung des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne sowie Informationspflichten für Verbraucher.

Risiken bei Verstößen und Non-Compliance

Die Missachtung des ElektroG4 ist kein Kavaliersdelikt und wird streng geahndet:

 

Hohe Bußgelder: Auf verwaltungsrechtlicher Ebene drohen Strafzahlungen von bis zu 100.000 EUR.

Gewinnabschöpfung: Behörden können sämtliche Umsätze und Gewinne einziehen, die durch nicht-konforme Produkte erzielt wurden.

Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen: Mitbewerber können Verstöße zivilrechtlich abmahnen, was hohe Anwalts- und Gerichtskosten verursacht.

Vertriebsverbot: Im schlimmsten Fall droht ein sofortiges Verkaufsverbot für das gesamte Sortiment, bis die Konformität vollständig nachgewiesen ist.

Unser Service

  • Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR)
  • Bereitstellung offizieller WEEE-Compliance-Zertifikate
  • Stellung der insolvenzsicheren Garantie durch eigenes, offiziell anerkanntes Kollektivsystem

  • Stellung des autorisierten Bevollmächtigten (für Hersteller außerhalb Deutschlands)
  • Terminüberwachung und regelmäßige Aktualisierungsregistrierung
  • Sämtliche monatliche und jährliche Meldepflichten
  • Überwachung aller relevanten Termine
  • Übernahme sämtlicher Kommunikation und des Schriftverkehrs mit der EAR-Stiftung
  • Erfüllung sämtlicher Archivierungs- und Nachweispflichten
  • Überwachung der Verwertungskette

  • Organisation der Entsorgung (Abholkoordination)
  • Erstellung der Entsorgungs- und Verwertungsnachweise
  • Registrierung von Wechselrichtern nach ElektroG
  • Beratung in allen Belangen des ElektroG

Unser Service

  • Registrierung bei der Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR)
  • Bereitstellung offizieller WEEE-Compliance-Zertifikate
  • Stellung der insolvenzsicheren Garantie durch eigenes, offiziell anerkanntes Kollektivsystem

  • Stellung des autorisierten Bevollmächtigten (für Hersteller außerhalb Deutschlands)
  • Terminüberwachung und regelmäßige Aktualisierungsregistrierung
  • Sämtliche monatliche und jährliche Meldepflichten
  • Überwachung aller relevanten Termine
  • Übernahme sämtlicher Kommunikation und des Schriftverkehrs mit der EAR-Stiftung
  • Erfüllung sämtlicher Archivierungs- und Nachweispflichten
  • Überwachung der Verwertungskette

  • Organisation der Entsorgung (Abholkoordination)
  • Erstellung der Entsorgungs- und Verwertungsnachweise
  • Registrierung von Wechselrichtern nach ElektroG
  • Beratung in allen Belangen des ElektroG

ECOPV-EU unterstützt Sie kompetent bei der Einhaltung der Vorschriften des deutschen Rechts und übernimmt, sofern gewünscht, die komplette Umsetzung und Verwaltung des ElektroG4 in Ihrem Unternehmen.

ElektroG4-Update 2026: Gesetzliche Vorgaben und Compliance-Richtlinien für Haushaltsgroß- und Kleingeräte

ECOPV-EU unterstützt Sie kompetent bei der Einhaltung der Vorschriften des deutschen Rechts und übernimmt, sofern gewünscht, die komplette Umsetzung und Verwaltung des ElektroG4 in Ihrem Unternehmen.

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PV-PANELS

Der Photovoltaik-Boom bringt Pflichten mit sich.  

Wer Module in den Markt bringt, trägt die volle Verantwortung für deren gesamten Lebenszyklus bis hin zur fachgerechten Rücknahme. Wir unterstützen Sie dabei, Vorgaben wie BattDGElektroG4 und VerpackDG rechtssicher zu erfüllen – von der Registrierung bis zur Meldepflicht.

 

Behördliche Abholaufträge (Stiftung ear)

Die Entsorgung defekter Module ist zeitkritisch. Erhalten Sie einen Abholauftrag der Stiftung ear, muss die Abholung oft innerhalb von 72 Stunden erfolgen.

Auch diesen Auftrag können wir für Sie effizient und mit der gewünschten Leistung übernehmen.

Die passenden Leistungen können Sie direkt buchen: Elektrogeräte-Servicepakete mit Preisen.

PV-Compliance: Gesetzliche Vorgaben und EPR-Richtlinien für Solarmodule

PV-PANELS

Der Photovoltaik-Boom bringt Pflichten mit sich.  

Wer Module in den Markt bringt, trägt die volle Verantwortung für deren gesamten Lebenszyklus bis hin zur fachgerechten Rücknahme. Wir unterstützen Sie dabei, Vorgaben wie BattDGElektroG4 und VerpackDG rechtssicher zu erfüllen – von der Registrierung bis zur Meldepflicht.

 

Behördliche Abholaufträge (Stiftung ear)

Die Entsorgung defekter Module ist zeitkritisch. Erhalten Sie einen Abholauftrag der Stiftung ear, muss die Abholung oft innerhalb von 72 Stunden erfolgen.

Auch diesen Auftrag können wir für Sie effizient und mit der gewünschten Leistung übernehmen.

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Weitere Anforderungen an die Hersteller

Weitere Anforderungen an die Hersteller

Kategorie

Zu welcher Kategorie gehört Ihr Produkt? Aktuell gibt es 6 verschiedene Kategorien. Gemäß ElektroG4 müssen Hersteller bei der Registrierung ihre Elektrogeräte einer oder mehrerer Kategorien zuweisen. Für eine korrekte Registrierung und die damit verbundene Zulassung Ihres Produkts, ist die richtige Kategorisierung mit entscheidend.

Insolvenzsichere Garantie​

Haben Sie schon eine insolvenzsichere Garantie für Ihr Elektrogerät? Das ElektroG4 fordert alle Hersteller, eine insolvenzsichere Garantie für die Finanzierung der Entsorgung ihrer Produkte bereitzustellen. Sie brauchen noch eine Garantie? Und haben nicht beantwortete Fragen? Mit unserem hauseigenen Herstellergarantiesystem kein Problem!

Häufig gestellte Fragen

WEEE steht für „Waste Electrical and Electronic Equipment“ (Elektro- und Elektronikaltgeräte). Die WEEE-Registrierungsnummer ist der offizielle Nachweis der Stiftung EAR, dass ein Unternehmen seine gesetzlichen Pflichten nach dem ElektroG in Deutschland erfüllt.

 

Die EU-WEEE-Richtlinie verpflichtet Hersteller dazu, für die Sammlung und das Recycling ihrer Elektrogeräte am Lebensende zu sorgen. In Deutschland setzt das ElektroG diese Vorgabe um; zuständige Behörde ist die Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register). Nach erfolgreicher Prüfung vergibt sie eine individuelle Registrierungsnummer. Ohne diese Nummer ist das Inverkehrbringen von Elektrogeräten in Deutschland untersagt. Sie dient als Nachweis gegenüber Marktplätzen, Behörden sowie im Impressum und ist öffentlich im EAR-Register einsehbar

Das ElektroG regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten. Es legt fest, welche Pflichten Hersteller, Händler und Importeure bei der Entsorgung tragen.

 

Das Gesetz definiert betroffene Geräteklassen und teilt diese in Kategorien ein. Zentrale Bausteine für Hersteller sind die Registrierungspflicht bei der Stiftung EAR, die Kennzeichnung mit der durchgestrichenen Mülltonne und die Bereitstellung einer insolvenzsicheren Garantie. Zudem regelt es die Rücknahmelogistik. Mit der ElektroG4-Novelle wurden die Rücknahmepflichten für den Handel verschärft und batteriebetriebene Einwegprodukte wie E-Zigaretten vollständig einbezogen. Da das Gesetz regelmäßig an EU-Vorgaben angepasst wird, müssen Unternehmen ihre Prozesse periodisch überprüfen

Das Anfang 2026 in Kraft getretene ElektroG4 verschärft die Rücknahmepflichten des Handels, weitet die Kennzeichnungspflichten aus und etabliert strengere Kontrollen für Online-Marktplätze. Ziel ist es, die Recyclingquoten zu erhöhen und Brandrisiken durch Lithium-Batterien zu senken

 

Mit der vierten Novelle wurden wesentliche Lücken im Online-Handel geschlossen. Betreiber von E-Commerce-Marktplätzen müssen seither strikt kontrollieren, ob Plattform-Händler eine gültige WEEE-Nummer besitzen. Seit dem 1. Juli 2026 gilt zudem eine flächendeckende, kostenlose Rücknahmepflicht für E-Zigaretten (Vapes) an allen Verkaufsstellen (wie Kiosken und Tankstellen), unabhängig von einem Neukauf. Darüber hinaus wurden zum Juli 2026 ein bundeseinheitliches Rücknahme-Logo für Geschäfte sowie erweiterte Informationspflichten für Verbraucher bezüglich enthaltener Lithium-Akkus verpflichtend

Meldepflichtig sind fast alle Geräte, die für ihren Betrieb elektrischen Strom oder elektromagnetische Felder benötigen und für maximal 1.000 Volt Wechselstrom oder 1.500 Volt Gleichstrom ausgelegt sind. Ausnahmen bestehen nur für wenige gesetzlich klar definierte Sonderfälle.
 
Das ElektroG erfasst ein breites Produktspektrum. Dazu gehören klassische Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, IT- und Kommunikationsgeräte, Leuchtmittel, elektronisches Spielzeug, Werkzeuge sowie medizinische Geräte und Photovoltaikmodule. Nicht erfasst sind hingegen militärische Ausrüstung, ortsfeste Großanlagen und Großwerkzeuge. Da die Abgrenzung im Einzelfall komplex ist, empfiehlt sich vor dem Verkaufsstart eine genaue Prüfung der EAR-Vorgaben.
Das ElektroG unterteilt Geräte in sechs gesetzlich definierte Kategorien, darunter Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte, Lampen, Großgeräte, Kleingeräte sowie kleine IT- und Telekommunikationsgeräte. Diese Einordnung bestimmt die Rücknahmegruppen und die Höhe der Finanzierungsgarantie.
 
Die Einteilung folgt den Vorgaben der EU-WEEE-Richtlinie. Jede Kategorie ist einer Sammelgruppe zugeordnet, welche die logistische Rücknahme und Verwertung an den Sammelstellen organisiert. Für Hersteller ist die korrekte Zuordnung zwingend erforderlich: Sie bildet die Berechnungsgrundlage für die Marktanteile, die Abholkoordinaten und die insolvenzsichere Garantie. Eine falsche Kategorisierung kann Bußgelder und finanzielle Nachforderungen der Stiftung EAR nach sich ziehen.
Ausnahmen von der Registrierungspflicht gibt es nur für wenige, im ElektroG explizit benannte Fälle wie militärische Ausrüstung, Weltraum-Infrastruktur oder ortsfeste Großanlagen. Für fast alle regulären Haushalts- und Gewerbegeräte gilt die Pflicht uneingeschränkt.
 
Das ElektroG kennt keine Bagatellgrenzen für geringe Mengen oder kleine Umsätze; die Pflicht greift ab dem ersten verkauften Stück. Die wenigen Ausnahmen betreffen Produkte, die entweder anderen Sicherheitsbereichen unterliegen oder fest in Gebäude und Industrieanlagen integriert sind. Da die Stiftung EAR Ausnahmen sehr restriktiv auslegt, sollten Unternehmen eine vermeintliche Befreiung vorab rechtlich prüfen lassen, um Vertriebsverbote zu verhindern.
Als Neugerät gilt ein Elektro- oder Elektronikprodukt bis zur erstmaligen Abgabe an den Endverbraucher. Zum Elektroaltgerät (WEEE) wird es rechtlich in dem Moment, in dem sich der Besitzer davon trennt oder trennen will.
 
Diese Unterscheidung steuert die gesetzlichen Pflichten: Für Neugeräte gelten die Vorgaben zu Registrierung, Kennzeichnung und Garantie beim Inverkehrbringen. Sobald ein Gerät entsorgt wird, greifen die strengen Vorschriften zur getrennten Sammlung und Verwertung. Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll gelangen, sondern müssen über den Handel oder kommunale Sammelstellen entsorgt werden. Die Verantwortung der Hersteller endet somit nicht beim Verkauf, sondern erstreckt sich über den gesamten Lebenszyklus bis zum dokumentierten Recycling.
Lampen und Leuchtmittel bilden eine eigene Gerätekategorie im ElektroG. Sie unterliegen den regulären Registrierungs-, Kennzeichnungs- und Rücknahmepflichten für Hersteller und dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
 
Leuchtmittel wie LED-Lampen, Leuchtstoffröhren oder Energiesparlampen enthalten elektronische Bauteile und teils Schadstoffe wie Quecksilber. Hersteller und Importeure müssen sich dafür bei der Stiftung EAR registrieren und eine insolvenzsichere Garantie hinterlegen. Verbraucher sind verpflichtet, Altlampen bei kommunalen Sammelstellen oder im Handel abzugeben, damit die enthaltenen Rohstoffe umweltgerecht zurückgewonnen werden können.
Als Hersteller gilt, wer Elektrogeräte unter eigenem Namen oder eigener Marke erstmals in Deutschland anbietet. Auch Importeure sowie ausländische Online-Händler, die direkt an deutsche Endkunden verkaufen, fallen unter diese Definition.
 
Der Begriff ist weit gefasst, um für jedes Gerät einen Verantwortlichen zu sichern. Wer Fremdware unter eigener Marke vertreibt oder Ware aus dem Ausland importiert, gilt als Hersteller. Reine Wiederverkäufer von bereits registrierter Markenware sind davon ausgenommen. Ausländische Unternehmen ohne deutsche Niederlassung müssen zwingend einen inländischen Bevollmächtigten benennen, um ihre Pflichten zu erfüllen.

Das ElektroG unterscheidet zwischen Geräten für private Haushalte (B2C) und solchen für die rein gewerbliche Nutzung (B2B). Diese Einstufung bestimmt die Rücknahmewege, die Finanzierungsgarantie und die Entsorgungsverantwortung.

 

Geräte, die im Haushalt genutzt werden können (z. B. Laptops, Kaffeemaschinen), gelten als B2C – selbst wenn sie an Firmen verkauft werden. Für sie gilt die volle Entsorgungs- und Garantiepflicht des Herstellers über kommunale Sammelstellen. Reine B2B-Geräte nutzen ausschließlich Gewerbe (z. B. Industrieanlagen); hier sind individuelle Rücknahmevereinbarungen möglich. Bei Mischnutzung („Dual-Use“) erfolgt die Einordnung als B2C-Gerät.
Ja. Unternehmen ohne Sitz in Deutschland können sich nicht selbst registrieren. Sie müssen einen in Deutschland ansässigen Bevollmächtigten benennen, der alle gesetzlichen Pflichten rechtsverbindlich übernimmt.
 
Der Bevollmächtigte haftet für die Einhaltung des ElektroG im Inland. Er wickelt die Registrierung bei der Stiftung EAR, die monatlichen Mengenmeldungen und die Stellung der insolvenzsicheren Garantie ab. Spezialisierte EPR-Dienstleister übernehmen diese Funktion als operativen Full-Service für ausländische Marktteilnehmer.
Geräte mit Batterien oder Akkus unterliegen parallel zwei Gesetzen: Dem ElektroG für das Gerät an sich und dem Batteriedurchführungsgesetz (BattDG) für die enthaltene Batterie. Hersteller müssen für ein solches Produkt zwei separate Registrierungs- und Meldeprozesse durchlaufen.
 
In der Praxis bedeutet dies eine WEEE-Registrierung bei der Stiftung EAR und eine zusätzliche Batterie-Registrierung. Seit Inkrafttreten der neuen EU-Batterieverordnung und des BattDG gelten zudem verschärfte Anforderungen an die Entnehmbarkeit von Akkus sowie an das Brandrisiko-Management bei Lithium-Batterien. Bei der Verwertung müssen Altgeräte so konstruiert und behandelt werden, dass Batterien zerstörungsfrei und sicher entnommen werden können.
Ja. Jedes Unternehmen, das Elektro- oder Elektronikgeräte erstmals in Deutschland in Verkehr bringt, muss vorab bei der Stiftung EAR registriert sein. Ohne gültige WEEE-Nummer ist der Verkauf in Deutschland gesetzlich verboten.
 
Diese Pflicht greift ab dem ersten Produkt und gilt unabhängig von Unternehmensgröße, Umsatz oder Absatzmenge. Sie betrifft Hersteller, Importeure sowie Händler, die Ware unter eigenem Namen vertreiben. Verstöße führen zu harten Sanktionen durch die Marktüberwachungsbehörden, wie etwa Vertriebsverboten und empfindlichen Bußgeldern. Erst nach Erhalt der Nummer ist der Vertrieb legal; zudem muss die WEEE-Nummer im Geschäftsverkehr (z. B. auf Rechnungen oder im Online-Impressum) angegeben werden.
Die Registrierung erfolgt rein digital über das Herstellerportal der Stiftung EAR. Nach der Registrierung des Unternehmens, der Zuordnung der Gerätekategorien und dem Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie stellt die EAR die WEEE-Nummer aus.
 
Der Prozess startet mit der Einrichtung eines Kontos im EAR-Portal, in dem Firmendaten und die geplanten Geräteklassen hinterlegt werden. Für B2C-Kategorien muss zwingend eine anerkannte Garantieform nachgewiesen werden, beispielsweise über eine Bürgschaft oder ein kollektives Garantiesystem. Die Stiftung EAR prüft den Antrag detailliert auf Plausibilität und Vollständigkeit. Da Fehler im Ablauf zu wochenlangen Verzögerungen führen können, nutzen viele Marktteilnehmer spezialisierte EPR-Dienstleister für die Abwicklung.
Seit dem 1. Juli 2026 müssen alle rücknahmepflichtigen Geschäfte und Online-Shops zwingend ein bundeseinheitliches Rücknahme-Logo gut sichtbar platzieren. Es informiert Verbraucher einheitlich darüber, dass sie dort ihre Elektroaltgeräte kostenlos abgeben können.
 
Das farbige Logo (mindestens im Format DIN A4 im stationären Handel oder gut sichtbar im Online-Bestellprozess) zeigt Verbrauchern auf einen Blick, wo offizielle Sammelstellen eingerichtet sind. Die Pflicht zur Nutzung dieses Logos wurde mit dem ElektroG4 eingeführt, um die Transparenz zu erhöhen und die Sammelquoten zu steigern. Händler, die dieses gesetzlich vorgeschriebene Logo nicht oder falsch platzieren, verletzen ihre Informationspflichten und riskieren Abmahnungen.
Die insolvenzsichere Garantie stellt sicher, dass die Entsorgung von B2C-Elektroaltgeräten finanziell abgesichert ist, falls der Hersteller zahlungsunfähig wird. Sie ist eine zwingende Voraussetzung für die WEEE-Registrierung bei der Stiftung EAR.
 
Diese Regelung verhindert, dass Entsorgungskosten im Insolvenzfall auf die Allgemeinheit oder verbleibende Marktteilnehmer abgewälzt werden. Der Nachweis muss jährlich erbracht werden und kann über eine Bankbürgschaft, eine Versicherungspolice oder die Teilnahme an einem von der Stiftung EAR anerkannten kollektiven Garantiesystem erfolgen. Ohne diesen gültigen Nachweis wird keine WEEE-Registrierungsnummer erteilt oder eine bestehende Registrierung kann widerrufen werden. Für die meisten Unternehmen ist der Beitritt zu einem etablierten Garantiesystem eines EPR-Dienstleisters der schnellste und unkomplizierteste Weg.

Häufig gestellte Fragen

WEEE steht für „Waste Electrical and Electronic Equipment“ (Elektro- und Elektronikaltgeräte). Die WEEE-Registrierungsnummer ist der offizielle Nachweis der Stiftung EAR, dass ein Unternehmen seine gesetzlichen Pflichten nach dem ElektroG in Deutschland erfüllt.

 

Die EU-WEEE-Richtlinie verpflichtet Hersteller dazu, für die Sammlung und das Recycling ihrer Elektrogeräte am Lebensende zu sorgen. In Deutschland setzt das ElektroG diese Vorgabe um; zuständige Behörde ist die Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register). Nach erfolgreicher Prüfung vergibt sie eine individuelle Registrierungsnummer. Ohne diese Nummer ist das Inverkehrbringen von Elektrogeräten in Deutschland untersagt. Sie dient als Nachweis gegenüber Marktplätzen, Behörden sowie im Impressum und ist öffentlich im EAR-Register einsehbar

Das ElektroG regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltgerechte Verwertung von Elektro- und Elektronikgeräten. Es legt fest, welche Pflichten Hersteller, Händler und Importeure bei der Entsorgung tragen.

 

Das Gesetz definiert betroffene Geräteklassen und teilt diese in Kategorien ein. Zentrale Bausteine für Hersteller sind die Registrierungspflicht bei der Stiftung EAR, die Kennzeichnung mit der durchgestrichenen Mülltonne und die Bereitstellung einer insolvenzsicheren Garantie. Zudem regelt es die Rücknahmelogistik. Mit der ElektroG4-Novelle wurden die Rücknahmepflichten für den Handel verschärft und batteriebetriebene Einwegprodukte wie E-Zigaretten vollständig einbezogen. Da das Gesetz regelmäßig an EU-Vorgaben angepasst wird, müssen Unternehmen ihre Prozesse periodisch überprüfen

Das Anfang 2026 in Kraft getretene ElektroG4 verschärft die Rücknahmepflichten des Handels, weitet die Kennzeichnungspflichten aus und etabliert strengere Kontrollen für Online-Marktplätze. Ziel ist es, die Recyclingquoten zu erhöhen und Brandrisiken durch Lithium-Batterien zu senken

 

Mit der vierten Novelle wurden wesentliche Lücken im Online-Handel geschlossen. Betreiber von E-Commerce-Marktplätzen müssen seither strikt kontrollieren, ob Plattform-Händler eine gültige WEEE-Nummer besitzen. Seit dem 1. Juli 2026 gilt zudem eine flächendeckende, kostenlose Rücknahmepflicht für E-Zigaretten (Vapes) an allen Verkaufsstellen (wie Kiosken und Tankstellen), unabhängig von einem Neukauf. Darüber hinaus wurden zum Juli 2026 ein bundeseinheitliches Rücknahme-Logo für Geschäfte sowie erweiterte Informationspflichten für Verbraucher bezüglich enthaltener Lithium-Akkus verpflichtend

Meldepflichtig sind fast alle Geräte, die für ihren Betrieb elektrischen Strom oder elektromagnetische Felder benötigen und für maximal 1.000 Volt Wechselstrom oder 1.500 Volt Gleichstrom ausgelegt sind. Ausnahmen bestehen nur für wenige gesetzlich klar definierte Sonderfälle.
 
Das ElektroG erfasst ein breites Produktspektrum. Dazu gehören klassische Haushaltsgeräte, Unterhaltungselektronik, IT- und Kommunikationsgeräte, Leuchtmittel, elektronisches Spielzeug, Werkzeuge sowie medizinische Geräte und Photovoltaikmodule. Nicht erfasst sind hingegen militärische Ausrüstung, ortsfeste Großanlagen und Großwerkzeuge. Da die Abgrenzung im Einzelfall komplex ist, empfiehlt sich vor dem Verkaufsstart eine genaue Prüfung der EAR-Vorgaben.
Das ElektroG unterteilt Geräte in sechs gesetzlich definierte Kategorien, darunter Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte, Lampen, Großgeräte, Kleingeräte sowie kleine IT- und Telekommunikationsgeräte. Diese Einordnung bestimmt die Rücknahmegruppen und die Höhe der Finanzierungsgarantie.
 
Die Einteilung folgt den Vorgaben der EU-WEEE-Richtlinie. Jede Kategorie ist einer Sammelgruppe zugeordnet, welche die logistische Rücknahme und Verwertung an den Sammelstellen organisiert. Für Hersteller ist die korrekte Zuordnung zwingend erforderlich: Sie bildet die Berechnungsgrundlage für die Marktanteile, die Abholkoordinaten und die insolvenzsichere Garantie. Eine falsche Kategorisierung kann Bußgelder und finanzielle Nachforderungen der Stiftung EAR nach sich ziehen.
Ausnahmen von der Registrierungspflicht gibt es nur für wenige, im ElektroG explizit benannte Fälle wie militärische Ausrüstung, Weltraum-Infrastruktur oder ortsfeste Großanlagen. Für fast alle regulären Haushalts- und Gewerbegeräte gilt die Pflicht uneingeschränkt.
 
Das ElektroG kennt keine Bagatellgrenzen für geringe Mengen oder kleine Umsätze; die Pflicht greift ab dem ersten verkauften Stück. Die wenigen Ausnahmen betreffen Produkte, die entweder anderen Sicherheitsbereichen unterliegen oder fest in Gebäude und Industrieanlagen integriert sind. Da die Stiftung EAR Ausnahmen sehr restriktiv auslegt, sollten Unternehmen eine vermeintliche Befreiung vorab rechtlich prüfen lassen, um Vertriebsverbote zu verhindern.
Als Neugerät gilt ein Elektro- oder Elektronikprodukt bis zur erstmaligen Abgabe an den Endverbraucher. Zum Elektroaltgerät (WEEE) wird es rechtlich in dem Moment, in dem sich der Besitzer davon trennt oder trennen will.
 
Diese Unterscheidung steuert die gesetzlichen Pflichten: Für Neugeräte gelten die Vorgaben zu Registrierung, Kennzeichnung und Garantie beim Inverkehrbringen. Sobald ein Gerät entsorgt wird, greifen die strengen Vorschriften zur getrennten Sammlung und Verwertung. Altgeräte dürfen nicht in den Hausmüll gelangen, sondern müssen über den Handel oder kommunale Sammelstellen entsorgt werden. Die Verantwortung der Hersteller endet somit nicht beim Verkauf, sondern erstreckt sich über den gesamten Lebenszyklus bis zum dokumentierten Recycling.
Lampen und Leuchtmittel bilden eine eigene Gerätekategorie im ElektroG. Sie unterliegen den regulären Registrierungs-, Kennzeichnungs- und Rücknahmepflichten für Hersteller und dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden.
 
Leuchtmittel wie LED-Lampen, Leuchtstoffröhren oder Energiesparlampen enthalten elektronische Bauteile und teils Schadstoffe wie Quecksilber. Hersteller und Importeure müssen sich dafür bei der Stiftung EAR registrieren und eine insolvenzsichere Garantie hinterlegen. Verbraucher sind verpflichtet, Altlampen bei kommunalen Sammelstellen oder im Handel abzugeben, damit die enthaltenen Rohstoffe umweltgerecht zurückgewonnen werden können.
Als Hersteller gilt, wer Elektrogeräte unter eigenem Namen oder eigener Marke erstmals in Deutschland anbietet. Auch Importeure sowie ausländische Online-Händler, die direkt an deutsche Endkunden verkaufen, fallen unter diese Definition.
 
Der Begriff ist weit gefasst, um für jedes Gerät einen Verantwortlichen zu sichern. Wer Fremdware unter eigener Marke vertreibt oder Ware aus dem Ausland importiert, gilt als Hersteller. Reine Wiederverkäufer von bereits registrierter Markenware sind davon ausgenommen. Ausländische Unternehmen ohne deutsche Niederlassung müssen zwingend einen inländischen Bevollmächtigten benennen, um ihre Pflichten zu erfüllen.

Das ElektroG unterscheidet zwischen Geräten für private Haushalte (B2C) und solchen für die rein gewerbliche Nutzung (B2B). Diese Einstufung bestimmt die Rücknahmewege, die Finanzierungsgarantie und die Entsorgungsverantwortung.

 

Geräte, die im Haushalt genutzt werden können (z. B. Laptops, Kaffeemaschinen), gelten als B2C – selbst wenn sie an Firmen verkauft werden. Für sie gilt die volle Entsorgungs- und Garantiepflicht des Herstellers über kommunale Sammelstellen. Reine B2B-Geräte nutzen ausschließlich Gewerbe (z. B. Industrieanlagen); hier sind individuelle Rücknahmevereinbarungen möglich. Bei Mischnutzung („Dual-Use“) erfolgt die Einordnung als B2C-Gerät.
Ja. Unternehmen ohne Sitz in Deutschland können sich nicht selbst registrieren. Sie müssen einen in Deutschland ansässigen Bevollmächtigten benennen, der alle gesetzlichen Pflichten rechtsverbindlich übernimmt.
 
Der Bevollmächtigte haftet für die Einhaltung des ElektroG im Inland. Er wickelt die Registrierung bei der Stiftung EAR, die monatlichen Mengenmeldungen und die Stellung der insolvenzsicheren Garantie ab. Spezialisierte EPR-Dienstleister übernehmen diese Funktion als operativen Full-Service für ausländische Marktteilnehmer.
Geräte mit Batterien oder Akkus unterliegen parallel zwei Gesetzen: Dem ElektroG für das Gerät an sich und dem Batteriedurchführungsgesetz (BattDG) für die enthaltene Batterie. Hersteller müssen für ein solches Produkt zwei separate Registrierungs- und Meldeprozesse durchlaufen.
 
In der Praxis bedeutet dies eine WEEE-Registrierung bei der Stiftung EAR und eine zusätzliche Batterie-Registrierung. Seit Inkrafttreten der neuen EU-Batterieverordnung und des BattDG gelten zudem verschärfte Anforderungen an die Entnehmbarkeit von Akkus sowie an das Brandrisiko-Management bei Lithium-Batterien. Bei der Verwertung müssen Altgeräte so konstruiert und behandelt werden, dass Batterien zerstörungsfrei und sicher entnommen werden können.
Ja. Jedes Unternehmen, das Elektro- oder Elektronikgeräte erstmals in Deutschland in Verkehr bringt, muss vorab bei der Stiftung EAR registriert sein. Ohne gültige WEEE-Nummer ist der Verkauf in Deutschland gesetzlich verboten.
 
Diese Pflicht greift ab dem ersten Produkt und gilt unabhängig von Unternehmensgröße, Umsatz oder Absatzmenge. Sie betrifft Hersteller, Importeure sowie Händler, die Ware unter eigenem Namen vertreiben. Verstöße führen zu harten Sanktionen durch die Marktüberwachungsbehörden, wie etwa Vertriebsverboten und empfindlichen Bußgeldern. Erst nach Erhalt der Nummer ist der Vertrieb legal; zudem muss die WEEE-Nummer im Geschäftsverkehr (z. B. auf Rechnungen oder im Online-Impressum) angegeben werden.
Die Registrierung erfolgt rein digital über das Herstellerportal der Stiftung EAR. Nach der Registrierung des Unternehmens, der Zuordnung der Gerätekategorien und dem Nachweis einer insolvenzsicheren Garantie stellt die EAR die WEEE-Nummer aus.
 
Der Prozess startet mit der Einrichtung eines Kontos im EAR-Portal, in dem Firmendaten und die geplanten Geräteklassen hinterlegt werden. Für B2C-Kategorien muss zwingend eine anerkannte Garantieform nachgewiesen werden, beispielsweise über eine Bürgschaft oder ein kollektives Garantiesystem. Die Stiftung EAR prüft den Antrag detailliert auf Plausibilität und Vollständigkeit. Da Fehler im Ablauf zu wochenlangen Verzögerungen führen können, nutzen viele Marktteilnehmer spezialisierte EPR-Dienstleister für die Abwicklung.
Seit dem 1. Juli 2026 müssen alle rücknahmepflichtigen Geschäfte und Online-Shops zwingend ein bundeseinheitliches Rücknahme-Logo gut sichtbar platzieren. Es informiert Verbraucher einheitlich darüber, dass sie dort ihre Elektroaltgeräte kostenlos abgeben können.
 
Das farbige Logo (mindestens im Format DIN A4 im stationären Handel oder gut sichtbar im Online-Bestellprozess) zeigt Verbrauchern auf einen Blick, wo offizielle Sammelstellen eingerichtet sind. Die Pflicht zur Nutzung dieses Logos wurde mit dem ElektroG4 eingeführt, um die Transparenz zu erhöhen und die Sammelquoten zu steigern. Händler, die dieses gesetzlich vorgeschriebene Logo nicht oder falsch platzieren, verletzen ihre Informationspflichten und riskieren Abmahnungen.
Die insolvenzsichere Garantie stellt sicher, dass die Entsorgung von B2C-Elektroaltgeräten finanziell abgesichert ist, falls der Hersteller zahlungsunfähig wird. Sie ist eine zwingende Voraussetzung für die WEEE-Registrierung bei der Stiftung EAR.
 
Diese Regelung verhindert, dass Entsorgungskosten im Insolvenzfall auf die Allgemeinheit oder verbleibende Marktteilnehmer abgewälzt werden. Der Nachweis muss jährlich erbracht werden und kann über eine Bankbürgschaft, eine Versicherungspolice oder die Teilnahme an einem von der Stiftung EAR anerkannten kollektiven Garantiesystem erfolgen. Ohne diesen gültigen Nachweis wird keine WEEE-Registrierungsnummer erteilt oder eine bestehende Registrierung kann widerrufen werden. Für die meisten Unternehmen ist der Beitritt zu einem etablierten Garantiesystem eines EPR-Dienstleisters der schnellste und unkomplizierteste Weg.
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