EPR-Full-Service für Europa:
Rechtssicher in EU-Märkten verkaufen
EPR-Full-Service für Europa:
Rechtssicher in EU-Märkten verkaufen
Wer europaweit verkauft, benötigt eine gültige EPR-Registrierung (Extended Producer Responsibility). Ohne Compliance drohen teure Bußgelder und sofortige Verkaufssperren auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay.
Ob Registrierung, Mengenmeldung oder Kennzeichnungsvorgaben – unsere EPR-Experten freuen sich, Sie zu beraten und Ihr Compliance-Management zu steuern.
Maximale Rechtssicherheit: Garantierte Einhaltung aller länderspezifischen EU-Vorgaben.
Optimale Kosten: Effiziente, transparente Gebührenstrukturen in jeder Phase.
Individuelle Pakete: Maßgeschneiderte Lösungen, exakt für Ihre Zielmärkte.
Wer europaweit verkauft, benötigt eine gültige EPR-Registrierung (Extended Producer Responsibility). Ohne Compliance drohen teure Bußgelder und sofortige Verkaufssperren auf Marktplätzen wie Amazon oder eBay.
Ob Registrierung, Mengenmeldung oder Kennzeichnungsvorgaben – unsere EPR-Experten freuen sich, Sie zu beraten und Ihr Compliance-Management zu steuern.
Maximale Rechtssicherheit: Garantierte Einhaltung aller länderspezifischen EU-Vorgaben.
Optimale Kosten: Effiziente, transparente Gebührenstrukturen in jeder Phase.
Individuelle Pakete: Maßgeschneiderte Lösungen, exakt für Ihre Zielmärkte.
Wir unterstützen Sie in allen EU-Ländern und genau in den Zielmärkten, in denen Sie aktiv verkaufen. Unsere Expertise umfasst die drei Kern-EPR-Kategorien WEEE (Elektroaltgeräte), Batterien und Verpackungen.
Dabei begleiten wir Sie Schritt für Schritt:
- Behörden-Registrierung: Wir übernehmen die offizielle Anmeldung bei den jeweiligen nationalen Behörden.
- Systemanschluss: Wir binden Ihr Unternehmen rechtssicher an die passenden Rücknahmesysteme vor Ort an.
- Laufendes Meldewesen: Wir kümmern uns um die fristgerechte Abgabe Ihrer Mengenmeldungen und führen den kompletten Austausch mit den Behörden für Sie.
Wir unterstützen Sie in allen EU-Ländern und genau in den Zielmärkten, in denen Sie aktiv verkaufen. Unsere Expertise umfasst die drei Kern-EPR-Kategorien WEEE (Elektroaltgeräte), Batterien und Verpackungen.
Dabei begleiten wir Sie Schritt für Schritt:
- Behörden-Registrierung: Wir übernehmen die offizielle Anmeldung bei den jeweiligen nationalen Behörden.
- Systemanschluss: Wir binden Ihr Unternehmen rechtssicher an die passenden Rücknahmesysteme vor Ort an.
- Laufendes Meldewesen: Wir kümmern uns um die fristgerechte Abgabe Ihrer Mengenmeldungen und führen den kompletten Austausch mit den Behörden für Sie.
Auf Wachstumskurs in Europa
Von unserem Hauptquartier in Deutschland aus steuern wir ein starkes europäisches Netzwerk. Dank unserer eigenen Niederlassungen in Italien, Dänemark, Schweden, Frankreich, Belgien, Österreich und Irland bieten wir Ihnen maximale Rechtssicherheit und direkte Wege zu den lokalen Behörden.
Wir wachsen stetig weiter, um Ihnen in Ihren Zielländern immer den direktesten Zugang und die besten Möglichkeiten vor Ort zu bieten.
Auf Wachstumskurs in Europa
Von unserem Hauptquartier in Deutschland aus steuern wir ein starkes europäisches Netzwerk. Dank unserer eigenen Niederlassungen in Italien, Dänemark, Schweden, Frankreich, Belgien, Österreich und Irland bieten wir Ihnen maximale Rechtssicherheit und direkte Wege zu den lokalen Behörden.
Wir wachsen stetig weiter, um Ihnen in Ihren Zielländern immer den direktesten Zugang und die besten Möglichkeiten vor Ort zu bieten.
Frankreich
- SYDEREP-Register: Zwingend erforderliche Registrierung im nationalen EPR-System der ADEME.
- Öko-Organisation: Verpflichtender Beitritt zu einem zugelassenen Rücknahmesystem für die Lizenzierung.
- Triman-Logo: Gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung direkt auf dem Produkt oder der Verpackung.
Belgien
- Spezifische Öko-Organisationen: Verpflichtender Beitritt je nach Kategorie (z. B. Fost Plus für Haushalts- oder Valipac für Industrie-Verpackungen, Bebat für Batterien und Recupel für WEEE).
- Freigrenzen: Unter 300 kg Gesamtmenge im Jahr befreit. Ab 300 kg gilt die volle Lizenzierungs- und Meldepflicht.
- Achtung: Mit der europäischen PPWR im August ändert sich diese Regelung. Dann gilt: Meldepflicht ab dem ersten Gramm.
Frankreich
- SYDEREP-Register: Zwingend erforderliche Registrierung im nationalen EPR-System der ADEME.
- Öko-Organisation: Verpflichtender Beitritt zu einem zugelassenen Rücknahmesystem für die Lizenzierung.
- Triman-Logo: Gesetzlich vorgeschriebene Kennzeichnung direkt auf dem Produkt oder der Verpackung.
Belgien
- Spezifische Öko-Organisationen: Verpflichtender Beitritt je nach Kategorie (z. B. Fost Plus für Haushalts- oder Valipac für Industrie-Verpackungen, Bebat für Batterien und Recupel für WEEE).
- Freigrenzen: Unter 300 kg Gesamtmenge im Jahr befreit. Ab 300 kg gilt die volle Lizenzierungs- und Meldepflicht.
- Achtung: Mit der europäischen PPWR im August ändert sich diese Regelung. Dann gilt: Meldepflicht ab dem ersten Gramm.
Niederlande
- Registrierung und Meldung: Zwingende digitale Anmeldung bei den zuständigen Behörden sowie jährliche Mengenmeldungen ab dem ersten in Verkehr gebrachten Produkt.
- Kennzeichnung und Entsorgung: Pflicht zur Einhaltung der EU-Vorgaben (z. B. durchgestrichene Mülltonne), wobei für Verpackungen keine landesspezifische Pflichtkennzeichnung, aber die Nutzung freiwilliger Symbole empfohlen ist.
- Kollektivsystem-Pflicht: Hersteller und Importeure müssen sich zwingend einem anerkannten kollektiven Rücknahmesystem (z. B. Verpact für Verpackungen oder Stichting OPEN für WEEE) anschließen und Recyclinggebühren entrichten.
Italien
- Registrierung und Kennzeichnung: Zwingende Eintragung in den nationalen Registern sowie Pflicht zur Umweltkennzeichnung (z. B. EU-Materialcodes auf Verpackungen, Mülltonnen-Symbol auf Elektrogeräten).
- Verbraucherhinweise: Für B2C-Produkte sind präzise Sortierhinweise zur Mülltrennung in italienischer Sprache gesetzlich vorgeschrieben.
- Kollektivsystem-Pflicht: Hersteller und Händler müssen sich verpflichtend einem zugelassenen kollektiven Rücknahmesystem (z. B. CONAI für Verpackungen) anschließen und dort Umweltbeiträge abführen.
Niederlande
- Registrierung und Meldung: Zwingende digitale Anmeldung bei den zuständigen Behörden sowie jährliche Mengenmeldungen ab dem ersten in Verkehr gebrachten Produkt.
- Kennzeichnung und Entsorgung: Pflicht zur Einhaltung der EU-Vorgaben (z. B. durchgestrichene Mülltonne), wobei für Verpackungen keine landesspezifische Pflichtkennzeichnung, aber die Nutzung freiwilliger Symbole empfohlen ist.
- Kollektivsystem-Pflicht: Hersteller und Importeure müssen sich zwingend einem anerkannten kollektiven Rücknahmesystem (z. B. Verpact für Verpackungen oder Stichting OPEN für WEEE) anschließen und Recyclinggebühren entrichten.
Italien
- Registrierung und Kennzeichnung: Zwingende Eintragung in den nationalen Registern sowie Pflicht zur Umweltkennzeichnung (z. B. EU-Materialcodes auf Verpackungen, Mülltonnen-Symbol auf Elektrogeräten).
- Verbraucherhinweise: Für B2C-Produkte sind präzise Sortierhinweise zur Mülltrennung in italienischer Sprache gesetzlich vorgeschrieben.
- Kollektivsystem-Pflicht: Hersteller und Händler müssen sich verpflichtend einem zugelassenen kollektiven Rücknahmesystem (z. B. CONAI für Verpackungen) anschließen und dort Umweltbeiträge abführen.
Spanien
- Registrierung und Kennzeichnung: Zwingende Eintragung in das nationale Herstellerregister des spanischen Umweltministeriums (MITECO) unter Angabe einer spanischen Steuernummer (NIF). Für ausländische Händler ist zudem die Bestellung eines lokalen Bevollmächtigten (Authorized Representative) verpflichtend. Es gilt eine strenge Kennzeichnungspflicht für Haushaltsverpackungen (B2C). Die Verpackungsgebühren können zudem auf Rechnungen ausgewiesen werden.
- Verbraucherhinweise: Für B2C-Produkte sind eindeutige Sortier- und Entsorgungshinweise (z. B. Angabe des richtigen Abfallbehälters) vorgeschrieben. Die Verwendung von irreführenden Begriffen wie „umweltfreundlich“ ist strikt verboten.
- Kollektivsystem-Pflicht: Hersteller und Händler müssen sich verpflichtend einem zugelassenen kollektiven Rücknahmesystem anschließen.
Schweden
- Registrierung und Beauftragung: Zwingende Eintragung bei der schwedischen Umweltschutzbehörde (Naturvårdsverket). Für ausländische Händler ohne schwedische Niederlassung ist zudem die Bestellung eines lokalen Bevollmächtigten (Authorized Representative) gesetzlich vorgeschrieben.
- Kollektivsystem-Pflicht: Hersteller und Händler müssen sich verpflichtend einem zugelassenen kollektiven Rücknahmesystem anschließen. Dieses System übernimmt die physische Sammlung und das Recycling der in Umlauf gebrachten Materialien.
- Meldepflicht und Gebühren: Regelmäßige Berichterstattung über die genauen Mengen der auf den Markt gebrachten Produkte und Verpackungen. Basierend auf diesen Daten werden die entsprechenden Recyclinggebühren an das Kollektivsystem abgeführt.
Spanien
- Registrierung und Kennzeichnung: Zwingende Eintragung in das nationale Herstellerregister des spanischen Umweltministeriums (MITECO) unter Angabe einer spanischen Steuernummer (NIF). Für ausländische Händler ist zudem die Bestellung eines lokalen Bevollmächtigten (Authorized Representative) verpflichtend. Es gilt eine strenge Kennzeichnungspflicht für Haushaltsverpackungen (B2C). Die Verpackungsgebühren können zudem auf Rechnungen ausgewiesen werden.
- Verbraucherhinweise: Für B2C-Produkte sind eindeutige Sortier- und Entsorgungshinweise (z. B. Angabe des richtigen Abfallbehälters) vorgeschrieben. Die Verwendung von irreführenden Begriffen wie „umweltfreundlich“ ist strikt verboten.
- Kollektivsystem-Pflicht: Hersteller und Händler müssen sich verpflichtend einem zugelassenen kollektiven Rücknahmesystem anschließen.
Schweden
- Registrierung und Beauftragung: Zwingende Eintragung bei der schwedischen Umweltschutzbehörde (Naturvårdsverket). Für ausländische Händler ohne schwedische Niederlassung ist zudem die Bestellung eines lokalen Bevollmächtigten (Authorized Representative) gesetzlich vorgeschrieben.
- Kollektivsystem-Pflicht: Hersteller und Händler müssen sich verpflichtend einem zugelassenen kollektiven Rücknahmesystem anschließen. Dieses System übernimmt die physische Sammlung und das Recycling der in Umlauf gebrachten Materialien.
- Meldepflicht und Gebühren: Regelmäßige Berichterstattung über die genauen Mengen der auf den Markt gebrachten Produkte und Verpackungen. Basierend auf diesen Daten werden die entsprechenden Recyclinggebühren an das Kollektivsystem abgeführt.
Polen
- Registrierung und Kennzeichnung: Zwingende Eintragung in das nationale BDO-Register unter Angabe der polnischen Steuernummer (NIP) oder der Firmen-Identifikationsnummer. Für ausländische Händler (insb. im Bereich Elektrogeräte/WEEE und bei fehlender polnischer Niederlassung) ist zudem die Bestellung eines lokalen bevollmächtigten Vertreters verpflichtend. Die zugeteilte BDO-Nummer muss zwingend auf allen Geschäfts- und Transportdokumenten sowie Rechnungen gut sichtbar ausgewiesen werden.
- Verbraucherhinweise: Verpackungen und Produkte müssen konform mit den europäischen und nationalen Vorgaben deklariert werden.
- Kollektivsystem-Pflicht: Hersteller und Vertreiber müssen ihre Recycling- und Verwertungsquoten erfüllen. Dazu müssen sie sich verpflichtend einer zugelassenen Produktverantwortungsorganisation anschließen, die die kollektive Rücknahme und das Reporting organisiert.
Irland
- Registrierung und Kennzeichnung: Es besteht eine gesetzliche Registrierungspflicht für Marktteilnehmer. Während die Anmeldung für Elektrogeräte und Batterien zentral über das Register der Producer Register Limited (PRL) erfolgt, müssen sich Verpackungsinverkehrbringer direkt bei der Organisation Repak registrieren. Für ausländische Online-Händler und Unternehmen ohne irische Niederlassung ist zudem die Bestellung eines lokalen, in Irland ansässigen bevollmächtigten Vertreters (Authorised Representative) verpflichtend.
- Verbraucherhinweise: Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien müssen konform mit den europäischen und nationalen irischen Vorgaben deklariert werden (z. B. durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bei Elektronik).
- Kollektivsystem-Pflicht: Hersteller und Vertreiber müssen ihre Recycling- und Verwertungsquoten erfüllen. Dazu ist der Anschluss an ein zugelassenes Rücknahmesystem (Compliance Scheme) zwingend vorgeschrieben. Diese Kollektivsysteme übernehmen die physische Rücknahme, die Verwertung und das gesetzliche Daten-Reporting.
Polen
- Registrierung und Kennzeichnung: Zwingende Eintragung in das nationale BDO-Register unter Angabe der polnischen Steuernummer (NIP) oder der Firmen-Identifikationsnummer. Für ausländische Händler (insb. im Bereich Elektrogeräte/WEEE und bei fehlender polnischer Niederlassung) ist zudem die Bestellung eines lokalen bevollmächtigten Vertreters verpflichtend. Die zugeteilte BDO-Nummer muss zwingend auf allen Geschäfts- und Transportdokumenten sowie Rechnungen gut sichtbar ausgewiesen werden.
- Verbraucherhinweise: Verpackungen und Produkte müssen konform mit den europäischen und nationalen Vorgaben deklariert werden.
- Kollektivsystem-Pflicht: Hersteller und Vertreiber müssen ihre Recycling- und Verwertungsquoten erfüllen. Dazu müssen sie sich verpflichtend einer zugelassenen Produktverantwortungsorganisation anschließen, die die kollektive Rücknahme und das Reporting organisiert.
Irland
- Registrierung und Kennzeichnung: Es besteht eine gesetzliche Registrierungspflicht für Marktteilnehmer. Während die Anmeldung für Elektrogeräte und Batterien zentral über das Register der Producer Register Limited (PRL) erfolgt, müssen sich Verpackungsinverkehrbringer direkt bei der Organisation Repak registrieren. Für ausländische Online-Händler und Unternehmen ohne irische Niederlassung ist zudem die Bestellung eines lokalen, in Irland ansässigen bevollmächtigten Vertreters (Authorised Representative) verpflichtend.
- Verbraucherhinweise: Verpackungen, Elektrogeräte und Batterien müssen konform mit den europäischen und nationalen irischen Vorgaben deklariert werden (z. B. durch das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne bei Elektronik).
- Kollektivsystem-Pflicht: Hersteller und Vertreiber müssen ihre Recycling- und Verwertungsquoten erfüllen. Dazu ist der Anschluss an ein zugelassenes Rücknahmesystem (Compliance Scheme) zwingend vorgeschrieben. Diese Kollektivsysteme übernehmen die physische Rücknahme, die Verwertung und das gesetzliche Daten-Reporting.
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