BattG vs. EU-Batterieverordnung: Was sich ändert und wie es Hersteller betrifft

Das deutsche Batteriegesetz (BattG) regelt seit langem, wie Batterien auf den deutschen Markt gebracht werden, mit Schwerpunkt auf Registrierungs-, Rücknahme- und Recyclingverpflichtungen. Die neue EU-Batterieverordnung führt jedoch einen breiteren, anspruchsvolleren Compliance-Rahmen in allen EU-Mitgliedstaaten ein. Das Verständnis der Unterschiede und der anstehenden Anforderungen ist für Hersteller, die grenzüberschreitenden Vertrieb planen, unerlässlich.

Überblick über beide Vorschriften

BattG nationaler Geltungsbereich

Das BattG gilt für Batterien, die auf den deutschen Markt gebracht werden, und verpflichtet Hersteller, Importeure und Händler, ihre Produkte zu registrieren, zu kennzeichnen und an zugelassenen Recyclingsystemen teilzunehmen.

EU-Batterieverordnung regionaler Geltungsbereich

Die EU-Batterieverordnung schafft einen harmonisierten Compliance-Standard in allen EU-Ländern, reduziert fragmentierte nationale Vorschriften und unterstützt die Ziele der Kreislaufwirtschaft.

Die wichtigsten Unterschiede

Erklärungen zum CO₂-Fußabdruck

Nach den EU-Vorschriften müssen bestimmte Batterien den CO₂-Fußabdruck über ihren Lebenszyklus offenlegen. Dies wird zu einem Benchmark für Nachhaltigkeit und ermöglicht einen fairen Marktvergleich.

Sorgfaltspflichten in der Lieferkette

Hersteller müssen Umwelt- und Menschenrechtsrisiken in ihrer Lieferkette identifizieren und mindern – insbesondere in Bezug auf die Beschaffung von Rohmaterialien.

Neue Anforderungen nach der EU-Batterieverordnung

QR-Code-Kennzeichnung

Produkte benötigen einen scannbaren QR-Code, der mit detaillierten Batterieinformationen verlinkt, wie z.B. Chemie, Kapazität und Recyclinganleitungen.

Dokumentationstransparenz

Umfassende digitale Dokumentation standardisiert den Datenaustausch zwischen den Beteiligten und verbessert die Rückverfolgbarkeit und das End-of-Life-Management.

Umsetzungszeitplan

Übergangsphasen

Die Verordnung wird schrittweise über mehrere Jahre eingeführt, mit frühen Fristen für die Kennzeichnung und längeren Zeitplänen für die Lieferkettenprüfung und die CO₂-Berichterstattung.

Auswirkungen auf Hersteller

Änderungen bei Design und Beschaffung

Hersteller müssen Batterien möglicherweise neu gestalten, um die Recyclingfähigkeit zu verbessern, nachhaltigere Materialien auswählen und Lieferanten unter strengeren Maßstäben bewerten.

So bereiten Sie sich vor

Compliance-Fahrplan

Unternehmen sollten ihre Lieferketten abbilden, Kennzeichnungsprozesse aktualisieren, digitale Dokumentationssysteme einrichten und externe Compliance-Partner in Betracht ziehen. Sie können uns auch kontaktieren, um eine vollständige EPR-Compliance-Lösung für Ihr Unternehmen zu individualisieren.

FAQ

Bleiben die BattG-Verpflichtungen bestehen?

Ja – das BattG gilt weiterhin national, parallel zur EU-Verordnung.

Ist eine Registrierung weiterhin erforderlich?

Die Registrierung bleibt in jedem relevanten Markt verpflichtend.

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Unsicher über Ihren Compliance-Weg? Unsere Experten bieten maßgeschneiderte regulatorische Beratung, Lieferkettenbewertungen und Umsetzungsunterstützung, um Ihnen einen reibungslosen Übergang unter sowohl dem BattG als auch der EU-Batterieverordnung zu ermöglichen. Kontaktieren Sie uns für einen individuellen Fahrplan.

 

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