Sammelstelle für Geräte-Altbatterien werden:
Anmeldung & Hinweise

Interesse?

Werden Sie offizielle Sammelstelle für Geräte-Altbatterien.

Kontakt und Anmeldung

Schicken Sie uns Ihre Daten und die unterzeichnete Einverständniserklärung einfach an info@ecopv-eu.com
oder kontaktieren Sie uns direkt über das nebenstehende Formular.

Wir beraten Sie gerne bei Bedarf zu den Details.


Hinweise zur ordnungsgemäßen Befüllung der Sammelbehälter – ECOPV-EU GmbH


1. Allgemeine Hinweise

Diese Befüllungshinweise dienen der sicheren und rechtskonformen Sammlung von Geräte-Altbatterien. Sie richten sich an alle freiwilligen Sammelstellen, die über die OfH ECOPV Altbatterien zur Abholung bereitstellen. Die Vorgaben berücksichtigen die Anforderungen aus der Verordnung (EU) 2023/1542 (EU-BattVO), dem BattDG, den ADR-Gefahrgutvorschriften und weiteren technischen Regeln. Die sachgerechte Befüllung der Behälter ist Voraussetzung für eine sichere Abholung, den Transport sowie eine ordnungsgemäße Verwertung.

2. Zulässige Batterietypen

In die vorgesehenen Sammelbehälter dürfen ausschließlich Geräte-Altbatterien gemäß Art. 3 Nr. 1 EU-BattVO eingefüllt werden.

Nicht zugelassen sind Fahrzeugbatterien, Industriebatterien, Starterbatterien, Traktionsbatterien sowie beschädigte oder kritisch defekte Batterien.

3. Bereitzustellende Sammelbehälter

Die OfH ECOPV stellt oder akzeptiert folgende Behältertypen:

– Transportfässer (z. B. 30 L/60L)

– Sammlekartons für gemischte Gerätebatterien

– Paloxen / Sammelboxen

– Rolltonnen (MGB)

– Gitterboxen

Alle Behälter müssen intakt, geschlossen und frei zugänglich sein.

4. Anforderungen an die Befüllung

4.1 Geräte-Altbatterien (Gemischte Fraktion):

– lose einfüllen, keine Plastiktüten oder Folien

– keine Fremdstoffe beilegen

– Kartons/Fässer nicht überfüllen

 

4.2 Lithiumhaltige Gerätebatterien (< 500 g):

– Pole nach Möglichkeit isolieren

– keine äußerlich beschädigten oder entgasenden Zellen

 

4.3 Lithiumbatterien > 500 g oder Monochargen:

– Pole immer abkleben

– Einfüllung ausschließlich in gekennzeichnete Fässer

– nicht leitfähiges Trennmaterial (z. B. Sand) verwenden

– Bilddokumentation verpflichtend

 

4.4 Kritisch defekte Lithiumbatterien:

– nicht in Standardbehälter einfüllen

– separate Abstimmung mit ECOPV erforderlich

5. Mindestmengen & Bereitstellung

Transportfässer: mindestens 3 Fässer für eine reguläre Abholung.

Weitere Behälter werden nach tatsächlichem Füllstand abgeholt.

Alle Behälter sind verladebereit, frei zugänglich und innerhalb der Öffnungszeiten bereitzustellen.

6. Sicherheit und Lagerung

Behälter und Batterien sind trocken und gut belüftet zu lagern. Keine Lagerung in der Nähe von Wärmequellen. Brennbare Stoffe fernhalten. Ein geeigneter Feuerlöscher ist bereitzuhalten.

7. Dokumentationspflichten der Sammelstelle

Bei jeder Abholung sind folgende Informationen zu übermitteln:

– Kontaktdaten der Sammelstelle

– Öffnungszeiten

– Anzahl und Art der bereitgestellten Behälter

– geschätzter Anteil an Lithiumbatterien

– Bildmaterial bei Monochargen oder großen Lithiumakkus

8. Folgen einer fehlerhaften Befüllung

Fehlerhafte Befüllungen können verursachen:

– zusätzliche Sortierkosten

– Leerfahrten oder Nachtermine

– Ablehnung der Abholung

– gebührenpflichtige Spezialentsorgung

Die entstehenden Kosten trägt die Sammelstelle bzw. der Auftraggeber.

9. Kontakt

ECOPV – Rücknahmeservice

E-Mail: info@ecopv-eu.com

Telefon: +49 6196 5835357

ECOPV-EU


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