Jedes Jahr werden in Deutschland Millionen Elektrogeräte verkauft – allein 2024 kamen rund 2,8 Millionen Tonnen Neuware auf den Markt. Doch die Entsorgung alter Geräte bleibt ein massives Problem mit wachsenden rechtlichen Risiken für Unternehmen.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bewertet die aktuellen Zahlen als „katastrophal“. Mit knapp 920.000 Tonnen wurden 2024 lediglich 28,7 Prozent des Elektroschrotts offiziell gesammelt. Damit liegt Deutschland meilenweit unter der gesetzlich vorgeschriebenen Quote von 65 Prozent. Auch die Quote für die Vorbereitung zur Wiederverwendung stagniert bei nur 1,9 Prozent.
Zum Ziel: 65 % des durchschnittlichen Gewichts der in den drei Vorjahren in Verkehr gebrachten Geräte müssen jährlich gesammelt werden. Dies umfasst sämtliche Altgeräte – von der sperrigen Waschmaschine über das defekte Smartphone bis zur ausgedienten Smartwatch.
Deutschland verfehlt zum sechsten Mal in Folge diese EU-Sammelvorgabe.
Wo landet denn der Elektroschrott?
Über 95 % der offiziell erfassten Mengen werden über kommunale Recyclinghöfe abgegeben. Der Handel spielt trotz gesetzlicher Rücknahmepflichten mit einem Anteil von nur rund 4,6 % weiterhin eine untergeordnete Rolle. Besonders kritisch: Millionen kleinerer Altgeräte landen jährlich im Restmüll.
Doch wo verschwindet der Rest?
- In deutschen Schubladen („Hoarding“): Schätzungen zufolge lagern in deutschen Haushalten mittlerweile über 300 Millionenausgediente Smartphones und Laptops.
- Illegale Exporte: Ein erheblicher Teil des Elektroschrotts wird unter dem Deckmantel von „Gebrauchtwaren“ illegal nach Afrika oder Asien verschifft. Dort werden die Geräte oft unter gesundheitsgefährdenden Bedingungen ausgeschlachtet.
- Inoffizielle Sammlungen: Schrottsammler entziehen dem offiziellen System gezielt werthaltige Geräte (z. B. Waschmaschinen oder Kupferkabel), was die offiziellen Sammelquoten weiter drückt.
Warum ist die fachgerechte Sammlung von Elektroschrott so wichtig?
Die korrekte Entsorgung ist weit mehr als eine gesetzliche Pflicht – sie ist die Grundvoraussetzung für eine funktionierende Kreislaufwirtschaft und den Schutz unserer Umwelt.
- Sicherung wertvoller Rohstoffe: Elektrogeräte sind „urbane Minen“. In ihnen stecken wertvolle Edelmetalle wie Gold, Silber und Kupfer sowie seltene Erden (z. B. Lithium und Kobalt). Durch Recycling können diese Materialien zurückgewonnen werden, was den energieintensiven und umweltschädlichen Bergbau in Primärminen reduziert.
- Schutz vor Schadstoffen: Viele Altgeräte enthalten gefährliche Substanzen wie Quecksilber, Blei, Cadmium oder flammhemmende Chemikalien. Landen diese im Hausmüll oder in der Natur, vergiften sie Böden und Grundwasser.
- Klimaschutz & Energieersparnis: Die Gewinnung von Sekundärrohstoffen aus Schrott verbraucht bis zu 90 % weniger Energie als die Neugewinnung aus Erz. Das senkt den CO2-Fußabdruck massiv.
- Brandschutz: Moderne Geräte enthalten fast immer Lithium-Ionen-Akkus. Werden diese unsachgemäß im Restmüll entsorgt, führen sie durch Beschädigungen immer häufiger zu schweren Bränden in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen.
Pflichten für den Kreislauf: Wer muss was tun?
Um die Sammelquote von 65 % zu erreichen, nimmt das Elektrogesetz (ElektroG) alle Akteure in die Pflicht.
1. Hersteller (und Importeure)
Sie tragen die Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR). Das bedeutet, sie sind für den gesamten Lebenszyklus verantwortlich:
- Registrierung: Kein Verkauf ohne Registrierung bei Stiftung EAR.
- Finanzierung: Übernahme der Kosten für die Abholung und Verwertung der bei den Sammelstellen bereitgestellten Container.
- Ökodesign: Pflicht, Geräte so zu bauen, dass sie reparaturfreundlich sind und Rohstoffe leicht zurückgewonnen werden können.
- Kennzeichnung: Jedes Gerät muss mit der „durchgestrichenen Mülltonne“ markiert sein.
2. Händler (Stationär & Online)
Der Handel ist die zentrale Annahmestelle für Altgeräte:
- Rücknahmepflicht: 1:1-Rücknahme: Beim Kauf eines Neugeräts muss ein Altgerät der gleichen Kategorie kostenlos zurückgenommen werden. 0:1-Rücknahme: Kleingeräte (Kantenlänge < 25 cm) müssen immer kostenlos zurückgenommen werden – auch ohne Neukauf.
- Hinweispflicht (Neu 2026): Händler müssen Kunden aktiv und gut sichtbar über die Rückgabemöglichkeiten informieren – sowohl im Laden als auch im Checkout-Prozess online.
- Abholservice: Bei Lieferung von Großgeräten (z. B. Kühlschränke) muss der Händler das Altgerät direkt mitnehmen, sofern der Kunde dies beim Kauf angibt.
3. Endverbraucher (Privat & Gewerbe)
Auch die Nutzer haben eine gesetzliche Bringschuld:
- Entsorgungsverbot: Es ist gesetzlich verboten, Elektroaltgeräte im Restmüll zu entsorgen.
- Rückgabepflicht: Altgeräte müssen bei Sammelstellen (Recyclinghöfe) oder beim Handel abgegeben werden.
- Batterie-Trennung: Verbraucher sind verpflichtet, Altbatterien und Akkus, die nicht fest im Gerät verbaut sind, vor der Abgabe zerstörungsfrei zu entnehmen.
Fazit
Ein Systemwechsel zur vollständigen Herstellerverantwortung würde jährlich 810.000 Tonnen Rohstoffe sichern. Das entspricht einem Wert von über zwei Milliarden Euro und könnte bis zu 39.000 neue Arbeitsplätze schaffen. Die 65-Prozent-Quote ist somit kein bürokratischer Zwang, sondern eine riesige wirtschaftliche Chance.
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