Wer in Deutschland Elektro- oder Elektronikgeräte in Verkehr bringt, ist nach dem ElektroG zur Registrierung bei der Stiftung EAR verpflichtet. Diese Pflicht gilt nicht nur für Hersteller, sondern auch für Importeure und Händler, die Geräte unter eigenem Markennamen vertreiben – und damit rechtlich als Hersteller gelten.
Entscheidend dabei: die korrekte Gerätekategorisierung. Jedes Gerät muss einer der sechs WEEE-Kategorien zugeordnet werden – davon hängen Rücknahmepflichten, Mengenmeldungen und Entsorgungskosten ab.
Wer ist betroffen?
Hersteller mit Sitz in Deutschland, Importeure und Bevollmächtigte ausländischer Hersteller sowie Händler, die Geräte ohne nachweislich registrierten Hersteller verkaufen.
Die sechs WEEE-Kategorien
Kat. 1 – Wärmeüberträger: Geräte mit integriertem Kreislauf (Kältemittel, Öle, Gase) zur Kühlung, Heizung oder Entfeuchtung – z. B. Kühlschränke, Klimageräte, Wärmepumpen.
Kat. 2 – Bildschirme & Displays: Geräte zur Bilddarstellung mit Displayfläche > 100 cm² – z. B. Fernseher, Monitore, Laptops.
Kat. 3 – Lampen: Leuchtmittel zur Lichterzeugung mit genormtem Sockel (E27, GU10) – auch smarte Lampen. Nicht gemeint: die Leuchte selbst.
Kat. 4 – Großgeräte (> 50 cm): Geräte, bei denen mindestens eine Abmessung 50 cm überschreitet – z. B. Waschmaschinen, große PV-Module (B2C).
Kat. 5 – Kleingeräte (≤ 50 cm): Geräte unter 50 cm, die nicht in Kat. 1–4 oder 6 fallen – z. B. Haushaltskleingeräte, Werkzeuge, kleine PV-Module.
Kat. 6 – Kleine IT- & Telekommunikationsgeräte: Geräte zur Informationserfassung, -übertragung oder -speicherung unter 50 cm – z. B. Smartphones, Tablets, Router.
Ausnahmen und somit nicht erfasst sind:
- Militärisches Gerät (Waffen, Munition, Wehrmacht)
- Klassische Glühlampen (Wolframdraht – nicht LED, nicht Halogen)
- Weltraumausrüstung
- Ortsfeste industrielle Großwerkzeuge
- Ortsfeste industrielle Großanlagen
- Verkehrsmittel (Ausnahme: zulassungsfreie E-Zweiräder fallen doch unter das ElektroG)
- Bewegliche Maschinen
- Geräte ausschließlich für Forschung & Entwicklung auf zwischenbetrieblicher Ebene
- Fest verbaute Teile in bereits ausgenommenen Geräten
- Medizinische Geräte mit Infektionsrisiko vor Ablauf der Lebensdauer
- Aktive implantierbare medizinische Geräte
Nicht sicher, wohin Ihr Gerät gehört?
Wir prüfen individuell, ordnen gesetzeskonform ein und übernehmen auf Wunsch die vollständige EPR-Registrierung bei der Stiftung EAR – für Deutschland und weitere EU-Märkte.
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