In welche Kategorie gehört mein Gerät?

WEEE-Kategorieneinteilung: Übersicht über die gesetzlichen Geräteklassen für Elektroaltgeräte im Handel

Wer in Deutschland Elektro- oder Elektronikgeräte in Verkehr bringt, ist nach dem ElektroG zur Registrierung bei der Stiftung EAR verpflichtet. Diese Pflicht gilt nicht nur für Hersteller, sondern auch für Importeure und Händler, die Geräte unter eigenem Markennamen vertreiben – und damit rechtlich als Hersteller gelten.

Entscheidend dabei: die korrekte Gerätekategorisierung. Jedes Gerät muss einer der sechs WEEE-Kategorien zugeordnet werden – davon hängen Rücknahmepflichten, Mengenmeldungen und Entsorgungskosten ab.

Wer ist betroffen?

Hersteller mit Sitz in Deutschland, Importeure und Bevollmächtigte ausländischer Hersteller sowie Händler, die Geräte ohne nachweislich registrierten Hersteller verkaufen.

Die sechs WEEE-Kategorien

Kat. 1 – Wärmeüberträger: Geräte mit integriertem Kreislauf (Kältemittel, Öle, Gase) zur Kühlung, Heizung oder Entfeuchtung – z. B. Kühlschränke, Klimageräte, Wärmepumpen.

WEEE-Kategorie 1: Gesetzliche Herstellerpflichten und Umweltvorgaben für Wärmeüberträger wie Kühlgeräte

Kat. 2 – Bildschirme & Displays: Geräte zur Bilddarstellung mit Displayfläche > 100 cm² – z. B. Fernseher, Monitore, Laptops.

WEEE-Kategorie 2: Richtlinien für die gesetzeskonforme Registrierung von Bildschirmen und Monitoren

Kat. 3Lampen: Leuchtmittel zur Lichterzeugung mit genormtem Sockel (E27, GU10) – auch smarte Lampen. Nicht gemeint: die Leuchte selbst.

WEEE-Kategorie 3: Gesetzliche ElektroG-Compliance und Registrierungspflichten für gewerbliche Lampen

Kat. 4 – Großgeräte (> 50 cm): Geräte, bei denen mindestens eine Abmessung 50 cm überschreitet – z. B. Waschmaschinen, große PV-Module (B2C).

WEEE-Kategorie 4: Wichtige Herstellerpflichten für elektronische Großgeräte in der Kreislaufwirtschaft

Kat. 5 – Kleingeräte (≤ 50 cm): Geräte unter 50 cm, die nicht in Kat. 1–4 oder 6 fallen – z. B. Haushaltskleingeräte, Werkzeuge, kleine PV-Module.

WEEE-Kategorie 5: Rechtssichere ElektroG-Registrierung für Haushaltskleingeräte und Verbraucherelektronik

Kat. 6 – Kleine IT- & Telekommunikationsgeräte: Geräte zur Informationserfassung, -übertragung oder -speicherung unter 50 cm – z. B. Smartphones, Tablets, Router.

WEEE-Kategorie 6: Gesetzliche Einstufung und Compliance für kleine IT- und Telekommunikationsgeräte

Ausnahmen und somit nicht erfasst sind:

  • Militärisches Gerät (Waffen, Munition, Wehrmacht)
  • Klassische Glühlampen (Wolframdraht – nicht LED, nicht Halogen)
  • Weltraumausrüstung
  • Ortsfeste industrielle Großwerkzeuge
  • Ortsfeste industrielle Großanlagen
  • Verkehrsmittel (Ausnahme: zulassungsfreie E-Zweiräder fallen doch unter das ElektroG)
  • Bewegliche Maschinen
  • Geräte ausschließlich für Forschung & Entwicklung auf zwischenbetrieblicher Ebene
  • Fest verbaute Teile in bereits ausgenommenen Geräten
  • Medizinische Geräte mit Infektionsrisiko vor Ablauf der Lebensdauer
  • Aktive implantierbare medizinische Geräte

Nicht sicher, wohin Ihr Gerät gehört?

Wir prüfen individuell, ordnen gesetzeskonform ein und übernehmen auf Wunsch die vollständige EPR-Registrierung bei der Stiftung EAR – für Deutschland und weitere EU-Märkte.

Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung zu Ihren Compliance-Themen rund um Elektro- und Elektronikgeräte, Verpackungen, Batterien und PV-Panels.

 

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