🇧🇪 EPR-Compliance für Batterien in Belgien |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Batterien – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Wer Batterien oder batteriebetriebene Geräte in Belgien verkauft, steht in der Pflicht: Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) macht Unternehmen für das Lebensende ihrer Batterien mitverantwortlich. Belgien betreibt ein konsolidiertes, landesweites System unter einem einzigen anerkannten Rücknahmesystem – mit drei regionalen Aufsichtsbehörden und zunehmend strengeren Anforderungen durch die neue EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542).

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

Hier sind die 7 wichtigsten Schritte – inklusive Checkliste für den Einstieg.

🇧🇪 EPR-Compliance für Batterien in Belgien |
Leitfaden und Checkliste 2026

Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) für Batterien – 7 Schritte zur Compliance + Step-by-Step-Checkliste

Wer Batterien oder batteriebetriebene Geräte in Belgien verkauft, steht in der Pflicht: Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) macht Unternehmen für das Lebensende ihrer Batterien mitverantwortlich. Belgien betreibt ein konsolidiertes, landesweites System unter einem einzigen anerkannten Rücknahmesystem – mit drei regionalen Aufsichtsbehörden und zunehmend strengeren Anforderungen durch die neue EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542).

Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

Hier sind die 7 wichtigsten Schritte – inklusive Checkliste für den Einstieg.

Wer gilt als „Batteriehersteller"?

Im Sinne der belgischen Batterievorschriften gilt als Hersteller jedes Unternehmen, das Batterien erstmals auf dem belgischen Markt in Verkehr bringt – unabhängig davon, wo der Firmensitz liegt.

Das betrifft konkret:

  • Inländische Produzenten – wer Batterien im Inland herstellt und unter eigenem Namen oder eigener Marke in Belgien verkauft
  • Importeure – wer Batterien oder batteriebetriebene Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) aus der EU oder aus Drittländern gewerblich nach Belgien einführt
  • EU-Auslandsunternehmen im Fernabsatz – wer über einen Online-Shop Batterien oder batteriebetriebene Waren direkt an belgische Endverbraucher liefert (B2C oder B2B)
  • Nicht-EU-Unternehmen – wer per E-Commerce direkt an belgische Endkunden versendet; in klassischen B2B-Lieferketten gehen die Verpflichtungen automatisch auf den ersten im Land ansässigen Importeur über
  • White-Label / Eigenmarken – wer Geräte mit fest eingebauten oder beiliegenden Batterien unter eigenem Markennamen in Belgien vermarktet, gilt als erster Vertreiber der enthaltenen Batterien

Praxisbeispiel: Ein österreichisches Unternehmen verkauft Bluetooth-Lautsprecher mit integriertem Akku über seinen Online-Shop direkt an belgische Endkunden → gilt als Batteriehersteller im Sinne der EPR-Regelung → muss einen in Belgien ansässigen Bevollmächtigten benennen → benötigt eine Bebat-Mitgliedschaft → muss monatlich Mengen und Gewichte melden und Bebat-Gebühren abführen → muss den Bebat-Nachweis auf Marktplätzen (z. B. Amazon.be, Bol.com) hinterlegen, um Kontosperrungen zu vermeiden.

Die 7 wichtigsten Schritte zur EPR-Compliance in Belgien

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Unternehmen ohne Hauptsitz in Belgien, die über den Fernabsatz direkt an belgische Endverbraucher (B2C oder B2B) verkaufen, sind gesetzlich verpflichtet, einen in Belgien ansässigen Bevollmächtigten zu benennen.

Der Bevollmächtigte übernimmt die vollständige, gesamtschuldnerische finanzielle und administrative Haftung für alle Melde-, Berichts- und Zahlungspflichten des ausländischen Herstellers gegenüber den belgischen Behörden und Bebat.

Anforderungen an die Vollmachtsdokumentation:

  • Schriftliche Vollmachtsvereinbarung (Vollmacht / Procuration) in einer der Amtssprachen Belgiens (Niederländisch oder Französisch) oder auf Englisch
  • Identitätsnachweis des ausländischen Unternehmens (z. B. Auszug aus dem Handelsregister) – wird digital validiert
  • Der Bevollmächtigte muss vorab eine belgische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (BTW/TVA) oder ein Admin-Konto für das ausländische Unternehmen einrichten
  • Eine Haager Apostille ist standardmäßig nicht erforderlich

Schritt 2: Mitgliedschaft bei Bebat (einzige zugelassene Rücknahmeorganisation)

Die Mitgliedschaft bei einer staatlich zugelassenen Rücknahmeorganisation ist in Belgien verpflichtend. Im Batteriebereich gibt es – wie auch bei WEEE – keinen Wettbewerb zwischen parallelen Systemen: Bebat ist die einzige staatlich anerkannte, landesweite kollektive Rücknahmeorganisation für Batterien in ganz Belgien.

OrganisationZuständigkeit
Bebat vzwEinzige zugelassene Rücknahmeorganisation – alle Batteriekategorien, alle Regionen

Bebat übernimmt Sammlung, Sortierung, Recycling sowie die gesetzliche Registrierung im nationalen interregionalen Register auf konsolidierter Basis.

Theoretische Alternative: Die Eigenbewältigung ist rechtlich zulässig, bedarf jedoch der Genehmigung aller drei Regionalbehörden. Der Hersteller muss ein flächendeckendes, kostenloses Rücknahmenetz in allen belgischen Gemeinden eigenständig nachweisen und umfangreiche Bankbürgschaften vorlegen. Für Massenmarkt- und B2C-Produkte ist dieser Weg in der Praxis irrelevant.

Schritt 3: Registrierung bei den regionalen Behörden via Bebat

Aufgrund der föderalen Struktur Belgiens sind drei Regionalbehörden gesetzlich für die Marktüberwachung zuständig:

  1. Flandern: OVAM – Openbare Vlaamse Afvalstoffenmaatschappij
  2. Wallonien: SPW – Service Public de Wallonie, Département du Sol et des Déchets
  3. Region Brüssel-Hauptstadt: Bruxelles Environnement / Leefmilieu Brussel

Ablauf in der Praxis:

  • Online-Registrierung auf dem Bebat-Portal (Unterzeichnung des Mitgliedsvertrags)
  • Bebat übernimmt die gesetzliche Registrierung im nationalen interregionalen Register für alle drei Regionen automatisch
  • Bebat vergibt eine eindeutige Bebat-Teilnehmernummer, die als offizieller EPR-Nachweis für Zollbehörden und Online-Marktplätze dient

Die Teilnehmernummer muss anschließend sichtbar platziert werden: in AGB, Impressum, Marktplatz-Profilen (Amazon.be, Bol.com etc.) und auf der Website.

Schritt 4: Batteriedaten erfassen und monatlich melden

Die Mengenmeldung ist Pflicht – aufgeschlüsselt nach Chemie, Verwendungszweck und den fünf in der EU-Batterieverordnung festgelegten Kategorien. Die Meldung erfolgt digital über das Bebat-Teilnehmerportal.

Die 5 Batteriekategorien gemäß EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542):

KategorieBeispiele
GerätebatterienAA, AAA, Knopfzellen, Akkus in Haushaltsgeräten
IndustriebatterienStationäre Speichersysteme, professionelle Werkzeugakkus
FahrzeugbatterienStarterbatterien für Kfz (Nicht-EV)
Traktionsbatterien (LMT)E-Bikes, E-Scooter, leichte Elektrofahrzeuge
Elektrofahrzeugbatterien (EV)Traktionsbatterien für Pkw, Lkw, Busse

Was muss gemeldet werden?

  • Mengen und Gewichte aller in Belgien in Verkehr gebrachten Batterien
  • Aufschlüsselung nach Chemie (z. B. Li-Ion, NiMH, Blei-Säure), Verwendungszweck und Kategorie

Fristen:

  • Monatsbericht (Standard): Spätestens bis zum 19. des Folgemonats
  • Quartals- oder Jahresbericht: Möglich für sehr kleine Vertreiber – setzt eine Prüfung und Genehmigung durch Bebat voraus

Schritt 5: Bebat-Gebühren berechnen und zahlen

Die an Bebat zu entrichtenden Gebühren gliedern sich in eine Umweltgebühr und eine Verwaltungsgebühr. Die Abrechnung erfolgt auf Stück- oder Kilogrammbasis je nach Batteriekategorie.

Öko-Modulation: Bebat wendet Ökomodulationskriterien an. Batterien, die:

  • leicht austauschbar sind,
  • eine nachweislich lange Lebensdauer haben, oder
  • einen hohen Anteil an recycelten Materialien enthalten,

werden mit ermäßigten Gebührensätzen eingestuft. Wer auf Ökodesign und Reparierbarkeit setzt, zahlt weniger.

Schritt 6: Erweiterte Meldepflichten: CO₂-Fußabdruck & Sorgfaltspflicht

Die neue EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) bringt über die klassische Mengenmeldung hinaus zusätzliche Pflichten:

CO₂-Fußabdruck-Erklärung:

  • Hersteller von EV-Batterien und bestimmten Industriebatterien müssen eine verifizierte CO₂-Fußabdruck-Erklärung digital einreichen oder mit dem Produkt verknüpfen
  • Die Erklärung muss den gesamten Lebensweg der Batterie abbilden (Rohstoffgewinnung, Produktion, Transport)

Sorgfaltspflicht in der Lieferkette:

  • Größere Marktteilnehmer müssen im System Nachweise über die Konformität ihrer Rohstofflieferketten führen
  • Betroffen sind insbesondere kritische Rohstoffe: Lithium, Kobalt, Nickel
  • Die Dokumentation muss im Bebat-Teilnehmerportal hinterlegt und aktuell gehalten werden

Schritt 7: Kennzeichnungspflichten einhalten

Für alle Batterien, die auf dem belgischen Markt in Verkehr gebracht werden, sind folgende Kennzeichnungen verpflichtend:

  • Durchgestrichene Mülltonne (WEEE-ähnliches Symbol): Muss auf jeder Batterie angebracht sein; bei Platzmangel auf der Verpackung zulässig
  • Nennkapazität: Pflichtangabe für alle Geräte- und Fahrzeugbatterien – anzugeben in mAh, Ah oder Wh

Wer gilt als „Batteriehersteller"?

Im Sinne der belgischen Batterievorschriften gilt als Hersteller jedes Unternehmen, das Batterien erstmals auf dem belgischen Markt in Verkehr bringt – unabhängig davon, wo der Firmensitz liegt.

Das betrifft konkret:

  • Inländische Produzenten – wer Batterien im Inland herstellt und unter eigenem Namen oder eigener Marke in Belgien verkauft
  • Importeure – wer Batterien oder batteriebetriebene Elektro- und Elektronikgeräte (EEE) aus der EU oder aus Drittländern gewerblich nach Belgien einführt
  • EU-Auslandsunternehmen im Fernabsatz – wer über einen Online-Shop Batterien oder batteriebetriebene Waren direkt an belgische Endverbraucher liefert (B2C oder B2B)
  • Nicht-EU-Unternehmen – wer per E-Commerce direkt an belgische Endkunden versendet; in klassischen B2B-Lieferketten gehen die Verpflichtungen automatisch auf den ersten im Land ansässigen Importeur über
  • White-Label / Eigenmarken – wer Geräte mit fest eingebauten oder beiliegenden Batterien unter eigenem Markennamen in Belgien vermarktet, gilt als erster Vertreiber der enthaltenen Batterien

Praxisbeispiel: Ein österreichisches Unternehmen verkauft Bluetooth-Lautsprecher mit integriertem Akku über seinen Online-Shop direkt an belgische Endkunden → gilt als Batteriehersteller im Sinne der EPR-Regelung → muss einen in Belgien ansässigen Bevollmächtigten benennen → benötigt eine Bebat-Mitgliedschaft → muss monatlich Mengen und Gewichte melden und Bebat-Gebühren abführen → muss den Bebat-Nachweis auf Marktplätzen (z. B. Amazon.be, Bol.com) hinterlegen, um Kontosperrungen zu vermeiden.

Die 7 wichtigsten Schritte zur EPR-Compliance in Belgien

Schritt 1: Bevollmächtigten Vertreter bestimmen (für ausländische Unternehmen)

Unternehmen ohne Hauptsitz in Belgien, die über den Fernabsatz direkt an belgische Endverbraucher (B2C oder B2B) verkaufen, sind gesetzlich verpflichtet, einen in Belgien ansässigen Bevollmächtigten zu benennen.

Der Bevollmächtigte übernimmt die vollständige, gesamtschuldnerische finanzielle und administrative Haftung für alle Melde-, Berichts- und Zahlungspflichten des ausländischen Herstellers gegenüber den belgischen Behörden und Bebat.

Anforderungen an die Vollmachtsdokumentation:

  • Schriftliche Vollmachtsvereinbarung (Vollmacht / Procuration) in einer der Amtssprachen Belgiens (Niederländisch oder Französisch) oder auf Englisch
  • Identitätsnachweis des ausländischen Unternehmens (z. B. Auszug aus dem Handelsregister) – wird digital validiert
  • Der Bevollmächtigte muss vorab eine belgische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (BTW/TVA) oder ein Admin-Konto für das ausländische Unternehmen einrichten
  • Eine Haager Apostille ist standardmäßig nicht erforderlich

Schritt 2: Mitgliedschaft bei Bebat (einzige zugelassene Rücknahmeorganisation)

Die Mitgliedschaft bei einer staatlich zugelassenen Rücknahmeorganisation ist in Belgien verpflichtend. Im Batteriebereich gibt es – wie auch bei WEEE – keinen Wettbewerb zwischen parallelen Systemen: Bebat ist die einzige staatlich anerkannte, landesweite kollektive Rücknahmeorganisation für Batterien in ganz Belgien.

OrganisationZuständigkeit
Bebat vzwEinzige zugelassene Rücknahmeorganisation

Bebat übernimmt Sammlung, Sortierung, Recycling sowie die gesetzliche Registrierung im nationalen interregionalen Register auf konsolidierter Basis.

Theoretische Alternative: Die Eigenbewältigung ist rechtlich zulässig, bedarf jedoch der Genehmigung aller drei Regionalbehörden. Der Hersteller muss ein flächendeckendes, kostenloses Rücknahmenetz in allen belgischen Gemeinden eigenständig nachweisen und umfangreiche Bankbürgschaften vorlegen. Für Massenmarkt- und B2C-Produkte ist dieser Weg in der Praxis irrelevant.

Schritt 3: Registrierung bei den regionalen Behörden via Bebat

Aufgrund der föderalen Struktur Belgiens sind drei Regionalbehörden gesetzlich für die Marktüberwachung zuständig:

  1. Flandern: OVAM – Openbare Vlaamse Afvalstoffenmaatschappij
  2. Wallonien: SPW – Service Public de Wallonie, Département du Sol et des Déchets
  3. Region Brüssel-Hauptstadt: Bruxelles Environnement / Leefmilieu Brussel

Ablauf in der Praxis:

  • Online-Registrierung auf dem Bebat-Portal (Unterzeichnung des Mitgliedsvertrags)
  • Bebat übernimmt die gesetzliche Registrierung im nationalen interregionalen Register für alle drei Regionen automatisch
  • Bebat vergibt eine eindeutige Bebat-Teilnehmernummer, die als offizieller EPR-Nachweis für Zollbehörden und Online-Marktplätze dient

Die Teilnehmernummer muss anschließend sichtbar platziert werden: in AGB, Impressum, Marktplatz-Profilen (Amazon.be, Bol.com etc.) und auf der Website.

Schritt 4: Batteriedaten erfassen und monatlich melden

Die Mengenmeldung ist Pflicht – aufgeschlüsselt nach Chemie, Verwendungszweck und den fünf in der EU-Batterieverordnung festgelegten Kategorien. Die Meldung erfolgt digital über das Bebat-Teilnehmerportal.

Die 5 Batteriekategorien gemäß EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542):

  1. Gerätebatterien: Bsp. AA, AAA, Knopfzellen, Akkus in Haushaltsgeräten
  2. Industriebatterien: Bsp. Stationäre Speichersysteme, professionelle Werkzeugakkus
  3. Fahrzeugbatterien: Bsp. Starterbatterien für Kfz (Nicht-EV)
  4. Traktionsbatterien (LMT): Bsp. E-Bikes, E-Scooter, leichte Elektrofahrzeuge
  5. Elektrofahrzeugbatterien (EV): Bsp. Traktionsbatterien für Pkw, Lkw, Busse

Was muss gemeldet werden?

  • Mengen und Gewichte aller in Belgien in Verkehr gebrachten Batterien
  • Aufschlüsselung nach Chemie (z. B. Li-Ion, NiMH, Blei-Säure), Verwendungszweck und Kategorie

Fristen:

  • Monatsbericht (Standard): Spätestens bis zum 19. des Folgemonats
  • Quartals- oder Jahresbericht: Möglich für sehr kleine Vertreiber – setzt eine Prüfung und Genehmigung durch Bebat voraus

Schritt 5: Bebat-Gebühren berechnen und zahlen

Die an Bebat zu entrichtenden Gebühren gliedern sich in eine Umweltgebühr und eine Verwaltungsgebühr. Die Abrechnung erfolgt auf Stück- oder Kilogrammbasis je nach Batteriekategorie.

Öko-Modulation: Bebat wendet Ökomodulationskriterien an. Batterien, die:

  • leicht austauschbar sind,
  • eine nachweislich lange Lebensdauer haben, oder
  • einen hohen Anteil an recycelten Materialien enthalten,

werden mit ermäßigten Gebührensätzen eingestuft. Wer auf Ökodesign und Reparierbarkeit setzt, zahlt weniger.

Schritt 6: Erweiterte Meldepflichten: CO₂-Fußabdruck & Sorgfaltspflicht

Die neue EU-Batterieverordnung (EU 2023/1542) bringt über die klassische Mengenmeldung hinaus zusätzliche Pflichten:

CO₂-Fußabdruck-Erklärung:

  • Hersteller von EV-Batterien und bestimmten Industriebatterien müssen eine verifizierte CO₂-Fußabdruck-Erklärung digital einreichen oder mit dem Produkt verknüpfen
  • Die Erklärung muss den gesamten Lebensweg der Batterie abbilden (Rohstoffgewinnung, Produktion, Transport)

Sorgfaltspflicht in der Lieferkette:

  • Größere Marktteilnehmer müssen im System Nachweise über die Konformität ihrer Rohstofflieferketten führen
  • Betroffen sind insbesondere kritische Rohstoffe: Lithium, Kobalt, Nickel
  • Die Dokumentation muss im Bebat-Teilnehmerportal hinterlegt und aktuell gehalten werden

Schritt 7: Kennzeichnungspflichten einhalten

Für alle Batterien, die auf dem belgischen Markt in Verkehr gebracht werden, sind folgende Kennzeichnungen verpflichtend:

  • Durchgestrichene Mülltonne (WEEE-ähnliches Symbol): Muss auf jeder Batterie angebracht sein; bei Platzmangel auf der Verpackung zulässig
  • Nennkapazität: Pflichtangabe für alle Geräte- und Fahrzeugbatterien – anzugeben in mAh, Ah oder Wh

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Belgien

1. Batterien in die 5 EU-Kategorien klassifizieren (Gerät, Industrie, Fahrzeug, LMT, EV)

2. Online-Registrierung auf dem Bebat-Portal abschließen (Mitgliedsvertrag)

3. Bebat-Teilnehmernummer in AGB, Impressum und Website aufnehmen

4. CO₂-Bilanzdaten einpflegen (sofern EV- oder Industriebatterien in Verkehr gebracht werden)

5. Monatliche Mengenmeldung einrichten (Frist: 19. des Folgemonats)

6. Sorgfaltspflichtnachweise für kritische Rohstoffe dokumentieren (Lithium, Kobalt, Nickel)

7. Kennzeichnung prüfen: Durchgestrichene Mülltonne + Nennkapazität auf allen Batterien

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. Vertriebskanal prüfen: Erfolgen Direktverkäufe an belgische Endverbraucher über einen Online-Shop? Wenn ja → weiter mit Schritt 2

2. Bevollmächtigten Vertreter mit Sitz in Belgien benennen und Vollmachtsvertrag abschließen

3. BTW/TVA-Nummer oder Admin-Konto für das ausländische Unternehmen durch den Bevollmächtigten einrichten lassen

4. Bebat-Mitgliedschaft über den Bevollmächtigten abschließen (Rahmenvereinbarung im Namen des ausländischen Herstellers)

5. Bebat-Teilnehmernummer an alle belgischen Marktplätze und Handelspartner übermitteln

6. Bebat-Nachweis in das Händler-Backend von Amazon.be, Bol.com etc. hochladen

7. Monatliche Mengenmeldung vorbereiten (Gewicht + Stückzahl nach Kategorie und Chemie)

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Lieferkette prüfen: Lieferung an einen belgischen Importeur → Verpflichtungen gehen auf den Importeur über; alle Materialdaten (Gewicht, chemische Zusammensetzung) rechtzeitig übermitteln

2. Direktversand an Endverbraucher (ohne belgischen Zwischenhändler) → alle Schritte aus (b) über einen in Belgien zugelassenen Vertreter abwickeln

3. Bebat-Teilnehmernummer an alle belgischen Marktplätze kommunizieren

4. Monatliche Volumenmeldung vorbereiten (Gewicht und Stückzahl nach Kategorie)

Step-by-Step-Checkliste

(a) Unternehmen mit Sitz in Belgien

1. Batterien in die 5 EU-Kategorien klassifizieren (Gerät, Industrie, Fahrzeug, LMT, EV)

2. Online-Registrierung auf dem Bebat-Portal abschließen (Mitgliedsvertrag)

3. Bebat-Teilnehmernummer in AGB, Impressum und Website aufnehmen

4. CO₂-Bilanzdaten einpflegen (sofern EV- oder Industriebatterien in Verkehr gebracht werden)

5. Monatliche Mengenmeldung einrichten (Frist: 19. des Folgemonats)

6. Sorgfaltspflichtnachweise für kritische Rohstoffe dokumentieren (Lithium, Kobalt, Nickel)

7. Kennzeichnung prüfen: Durchgestrichene Mülltonne + Nennkapazität auf allen Batterien

(b) Unternehmen aus anderen EU-Ländern

1. Vertriebskanal prüfen: Erfolgen Direktverkäufe an belgische Endverbraucher über einen Online-Shop? Wenn ja → weiter mit Schritt 2

2. Bevollmächtigten Vertreter mit Sitz in Belgien benennen und Vollmachtsvertrag abschließen

3. BTW/TVA-Nummer oder Admin-Konto für das ausländische Unternehmen durch den Bevollmächtigten einrichten lassen

4. Bebat-Mitgliedschaft über den Bevollmächtigten abschließen (Rahmenvereinbarung im Namen des ausländischen Herstellers)

5. Bebat-Teilnehmernummer an alle belgischen Marktplätze und Handelspartner übermitteln

6. Bebat-Nachweis in das Händler-Backend von Amazon.be, Bol.com etc. hochladen

7. Monatliche Mengenmeldung vorbereiten (Gewicht + Stückzahl nach Kategorie und Chemie)

(c) Unternehmen aus Drittländern (außerhalb der EU)

1. Lieferkette prüfen: Lieferung an einen belgischen Importeur → Verpflichtungen gehen auf den Importeur über; alle Materialdaten (Gewicht, chemische Zusammensetzung) rechtzeitig übermitteln

2. Direktversand an Endverbraucher (ohne belgischen Zwischenhändler) → alle Schritte aus (b) über einen in Belgien zugelassenen Vertreter abwickeln

3. Bebat-Teilnehmernummer an alle belgischen Marktplätze kommunizieren

4. Monatliche Volumenmeldung vorbereiten (Gewicht und Stückzahl nach Kategorie)

Sie planen, Ihre Produkte in Belgien zu verkaufen?

Wir sichern Sie bei der belgischen EPR-Compliance für Batterien ab, damit Sie rechtssicher durchstarten.

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+49 6196 5835357

Frankfurter Str. 70-72
65760 Eschborn

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