Ab dem 12. August 2026 verbietet die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) das Inverkehrbringen von Lebensmittelkontaktverpackungen, welche die gesetzlich festgelegten PFAS-Grenzwerte überschreiten.
Damit wird die Einhaltung dieser Schwellenwerte von einer allgemeinen Sorgfaltspflicht zu einer spezifischen, harmonisierten und rechtsverbindlichen Marktzugangsanforderung in der gesamten EU.
Betroffene Produktkategorien
Die Regelung greift, sobald Verpackungen – ob durch gezielten Einsatz oder unbeabsichtigte Verunreinigung – die Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS) verletzen:
- Fett- und wasserabweisende Beschichtungen: Klassische PFAS-Barrieren auf Papier, Pappe und Karton sind unzulässig, wenn sie die Toleranzgrenzen überschreiten.
- Fast-Food- & Take-Away-Verpackungen: Burger-Einschlagpapier, Pommes-Tüten, Pizzakartons und Einwegschalen müssen die Grenzwerte strikt einhalten.
- Convenience-Verpackungen: Mikrowellen-Popcorn-Tüten, Backpapiere und Muffinförmchen mit PFAS-Antihaftbeschichtung stehen unter strenger Kontrollpflicht.
Was bedeutet das für Unternehmen?
- Konformitätsbewertung: Unternehmen müssen ein formelles Konformitätsbewertungsverfahren durchführen, eine EU-Konformitätserklärung ausstellen und die Einhaltung der Grenzwerte durch eine technische Dokumentation (basierend auf Risikoanalysen und Laborberichten) lückenlos nachweisen.
- Verpflichtende Kontrollen: Die analytische Überprüfung der Schwellenwerte wird zu einem festen, risikobasierten Bestandteil des Qualitätsmanagements.
- Ganzheitliche Produktentwicklung: Chemische Sicherheit und regulatorische Compliance sind ab sofort ebenso wettbewerbsentscheidend wie das Verpackungsdesign selbst.
Verpackungen, welche die Grenzwerte verletzen, dürfen in der EU nicht mehr vertrieben werden. Für die Industrie bedeutet dies eine tiefgreifende Transformation hin zu sicheren Alternativen, welche die gesetzlichen Schwellenwerte strikt unterschreiten.
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