Die WEEE-Kategorie 5 umfasst Elektro- und Elektronikgeräte, deren größte äußere Abmessung höchstens 50 cm beträgt und die nicht bereits einer anderen spezielleren WEEE-Kategorie zugeordnet werden.
Die Kategorie ist besonders umfangreich und umfasst eine große Zahl kleiner Elektrogeräte aus dem privaten, gewerblichen und industriellen Bereich.
Welche Geräte gehören zu WEEE Kategorie 5?
Typische Beispiele sind:
Auch kleine Photovoltaikmodule für die Nutzung in privaten Haushalten können grundsätzlich unter Kategorie 5 fallen.
Abgrenzung zu anderen WEEE-Kategorien
Nicht jedes Elektrogerät mit einer Größe von höchstens 50 cm gehört automatisch zu Kategorie 5. Zunächst muss geprüft werden, ob das Produkt aufgrund seiner Eigenschaften einer spezielleren Kategorie zuzuordnen ist.
Beispielsweise können kleine Geräte mit einer bestimmten IT- oder Telekommunikationsfunktion unter WEEE-Kategorie 6 fallen. Auch Lampen, Bildschirme oder Wärmeüberträger werden unabhängig von ihrer Größe den entsprechenden Kategorien zugeordnet.
WEEE-Registrierung für Kleingeräte
Wer Kleingeräte in Deutschland in Verkehr bringt, muss prüfen, ob das jeweilige Produkt unter das ElektroG fällt und entsprechend bei der Stiftung ear registriert werden muss.
Für Hersteller und Importeure bedeutet dies: Vor dem Inverkehrbringen muss die korrekte WEEE-Kategorie bestimmt werden. Anschließend sind die weiteren gesetzlichen Herstellerpflichten, beispielsweise zur Kennzeichnung, Rücknahme und Entsorgung, zu erfüllen.
Die Kategorie 5 ist damit eine wichtige Auffangkategorie für viele kleine Elektrogeräte – allerdings erst dann, wenn keine speziellere WEEE-Kategorie zutrifft.
ECOPV-EU unterstützt Hersteller und Importeure bei der korrekten Einordnung ihrer Elektro- und Elektronikgeräte sowie bei der WEEE-Registrierung und der Umsetzung der gesetzlichen Herstellerpflichten.
Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über das untenstehende Kontaktformular!
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!