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Der Circular Economy Act kommt

Die EU-Kommission plant, Ende 2026 ihren Vorschlag für einen Circular Economy Act (CEA) vorzulegen. Das im Sommer angekündigte Vorhaben soll das lineare Modell „nehmen, herstellen, wegwerfen“ ablösen und einen echten Binnenmarkt für Abfälle und Sekundärrohstoffe schaffen.

Kernziele des CEA nach aktuellem Stand:

  • Verbindliche Rezyklatanteile: Mindestquoten für recyceltes Material in Produkten.
  • Langlebigere Produkte: Stärkung von Reparierbarkeit und Rückverfolgbarkeit durch Ökodesign-Vorgaben und den digitalen Produktpass.
  • Harmonisierung: Bessere Abstimmung von Ökodesign-Verordnung (ESPR), Abfallrahmenrichtlinie, PPWR und Critical Raw Materials Act.
  • Zirkuläre Geschäftsmodelle: Rechtliche Unterstützung für Leasing, Sharing und Refurbishment.
  • Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Digitale Modernisierung und Ausweitung auf mehr Produktkategorien.

Das übergeordnete Ziel ist es, die EU-Kreislaufquote bis 2030 von rund 12 auf 24 Prozent zu verdoppeln.

Die DIHK (Deutsche Industrie- und Handelskammer) sieht Chancen im CEA, warnt jedoch vor zusätzlicher Belastung. Laut DIHK-Umweltbarometer wendet bereits jedes dritte Unternehmen bis zu fünf Stunden pro Woche für Umweltberichtspflichten auf; bei einem Viertel sind es mehr als acht Stunden.

Die Kernforderungen der Wirtschaft:

  • Entlastung: Für jede neue Angabepflicht (z. B. CO₂-Bilanz) müssen bestehende Pflichten entfallen.
  • Vereinheitlichung: Nationale Sonderregeln – etwa zum Ende der Abfalleigenschaft – müssen harmonisiert werden.
  • Fairer Wettbewerb: Importe aus Drittstaaten müssen dieselben strengen Vorgaben erfüllen.

Was das für Ihre Compliance bedeutet:

Der CEA baut auf bestehenden Pflichten auf, die bereits jetzt im Jahr 2026 in Kraft getreten sind und sauber dokumentiert werden müssen:

 

  • Seit 01.07.2026: Rücknahmepflicht für Einweg-E-Zigaretten und Tabakerhitzer im Handel.
  • Seit 12.08.2026: Bevollmächtigtenpflicht für ausländische Verpackungshersteller.
  • Auch durch PPWR-Start seit 12.08.2026: Für alle Verpackungen ist eine rechtsverbindliche EU-Konformitätserklärung sowie die Einhaltung der neuen strikten PFAS-Grenzwerte zwingend vorgeschrieben.

Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung zu Ihren Compliance-Themen rund um Elektro- und Elektronikgeräte, Verpackungen, Batterien und PV-Panels.

 

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