Seit dem 27. September 2026 gelten mit der EmpCo-Richtlinie neue Regeln – und für Verbraucher ändert sich dadurch einiges beim Einkaufen, online wie im Laden.
Worauf Kunden jetzt achten können:
Begriffe wie „umweltfreundlich“, „grün“ oder „nachhaltig“ dürfen nicht mehr einfach so behauptet werden. Wenn ein Händler oder Hersteller mit einer Umweltaussage wirbt – egal ob auf der Joghurtpackung im Supermarkt oder beim neuen Smartphone – muss diese direkt am Produkt, auf der Verpackung, der Website oder im Prospekt erklärt werden oder durch anerkannte staatliche Umweltzeichen wie den Blauen Engel, das EU-Ecolabel oder das EU-Biosiegel belegt sein.
Selbst erfundene Nachhaltigkeitssiegel ohne unabhängige Prüfung fallen künftig weg.
Für Kunden heißt das:
Wer ein Siegel auf der Verpackung sieht, kann eher davon ausgehen, dass dahinter eine echte, nachprüfbare Grundlage steckt – und nicht nur ein Marketing-Logo.
Auch beim Thema Gewährleistung wird es einfacher:
Händler müssen künftig einheitlich und deutlich über die gesetzliche Gewährleistung informieren – per Aushang im Laden und auf der Website. Gerade beim Kauf von langlebigen Produkten wie Elektrogeräten oder Möbeln bringt das echte Klarheit.
Bietet ein Hersteller eine freiwillige Haltbarkeitsgarantie von mehr als zwei Jahren an, muss auch darauf klar hingewiesen werden. Kunden sollen also beim Kauf auf einen Blick erkennen können, welche Rechte und Garantien ihnen tatsächlich zustehen, ohne das Kleingedruckte durchforsten zu müssen.
Für Hersteller und Inverkehrbringer heißt das umgekehrt:
Marketingaussagen und EPR-Pflichtangaben wachsen zusammen. Wer ohnehin schon mit WEEE-Kennzeichnung, Batterie-Rücknahme oder Verpackungslizenzierung zu tun hat, sollte Nachhaltigkeitsclaims jetzt rechtssicher prüfen lassen.
Unser Fazit
Was für Verbraucher mehr Transparenz beim Einkauf bedeutet, bedeutet für Unternehmen mehr Prüfpflichten. Wer Produkte, Verpackungen oder Werbemittel mit Umweltaussagen versieht, braucht jetzt belastbare Nachweise und saubere Compliance-Prozesse.
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