Die WEEE-Kategorie 4 umfasst Elektro- und Elektronikgeräte, bei denen mindestens eine äußere Abmessung mehr als 50 cm beträgt. Voraussetzung ist gleichzeitig, dass das Gerät nicht bereits aufgrund seiner besonderen Eigenschaften einer spezielleren Kategorie zugeordnet wird.
Die Größe allein ist daher nicht immer ausreichend für die Kategorisierung. Bei der WEEE-Einstufung müssen auch die Funktion und die Merkmale des Produkts berücksichtigt werden.
Welche Geräte gehören zu WEEE Kategorie 4?
Typische Beispiele können sein:
Auch Photovoltaikmodule für die Nutzung in privaten Haushalten werden grundsätzlich der Kategorie 4 zugeordnet.
Die 50-cm-Grenze bei Großgeräten
Für die Abgrenzung ist die größte äußere Abmessung des Elektrogeräts entscheidend. Überschreitet mindestens eine äußere Abmessung 50 cm, kann das Produkt als Großgerät eingestuft werden, sofern keine andere speziellere Kategorie vorrangig ist.
Die 50-cm-Grenze ist insbesondere bei Geräten relevant, die ansonsten grundsätzlich als Kleingeräte betrachtet werden könnten.
WEEE-Registrierung für Großgeräte
Hersteller und Importeure von Großgeräten müssen die Vorgaben des ElektroG erfüllen. Dazu gehört bei registrierungspflichtigen Produkten insbesondere die korrekte Zuordnung zur WEEE-Kategorie und die Registrierung bei der Stiftung ear vor dem Inverkehrbringen.
Je nach Herstellerrolle und Vertriebsmodell können weitere Pflichten hinzukommen. Dazu gehören beispielsweise die Sicherstellung der Finanzierung der Altgeräteentsorgung, Rücknahmepflichten und die Einhaltung der Kennzeichnungsvorgaben.
ECOPV-EU unterstützt Hersteller und Importeure bei der korrekten Einordnung ihrer Elektro- und Elektronikgeräte sowie bei der WEEE-Registrierung und der Umsetzung der gesetzlichen Herstellerpflichten.
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