Kleine IT- und Telekommunikationsgeräte bis 50 cm
Die WEEE-Kategorie 6 umfasst kleine Elektro- und Elektronikgeräte aus dem Bereich Informations- und Telekommunikationstechnik, bei denen keine äußere Abmessung mehr als 50 cm beträgt.
Dazu gehören Geräte, die der Erfassung, Verarbeitung, Speicherung, Übertragung oder Darstellung von Informationen dienen oder für die elektronische Übertragung von Signalen wie Sprache, Video oder Daten eingesetzt werden.
Welche Geräte gehören zu WEEE Kategorie 6?
Typische Beispiele sind:
- Smartphones und Mobiltelefone
- Router
- GPS-Geräte
- kleine Computer
- Tablets
- bestimmte Drucker und Peripheriegeräte
- kleine Netzwerkgeräte
- Telekommunikationsgeräte
- weitere kleine IT- und Kommunikationsgeräte
Die konkrete Einordnung muss immer anhand der Funktion und technischen Eigenschaften des jeweiligen Produkts geprüft werden.
Die 50-cm-Grenze bei IT- und Telekommunikationsgeräten
Ein wesentliches Merkmal von Kategorie 6 ist, dass keine äußere Abmessung des Geräts mehr als 50 cm beträgt.
Die Größenbegrenzung ist jedoch nicht das einzige Kriterium. Entscheidend ist auch, dass das Gerät tatsächlich dem Bereich der Informations- und Telekommunikationstechnik zugeordnet werden kann.
Abgrenzung zu WEEE Kategorie 5
Die Abgrenzung zwischen Kategorie 5 (Kleingeräte) und Kategorie 6 (kleine IT- und Telekommunikationsgeräte) ist bei modernen Elektrogeräten besonders relevant.
Ein kleines Elektrogerät wird nicht allein aufgrund seiner Größe automatisch Kategorie 6 zugeordnet. Entscheidend ist, ob die Hauptfunktion des Geräts im Bereich der Informationsverarbeitung oder Telekommunikation liegt.
Bei multifunktionalen Geräten sollte daher geprüft werden, welche Funktion die bestimmende bzw. hauptsächliche Funktion des Produkts ist.
WEEE-Registrierung für IT- und Telekommunikationsgeräte
Hersteller und Importeure, die kleine IT- und Telekommunikationsgeräte in Deutschland in Verkehr bringen, müssen die Anforderungen des ElektroG beachten. Dazu gehört insbesondere die korrekte Kategorisierung und – sofern das Produkt in den Anwendungsbereich des Gesetzes fällt – die Registrierung bei der Stiftung ear vor dem Inverkehrbringen.
Darüber hinaus können je nach Herstellerrolle und Produkt weitere Pflichten gelten, etwa zur Kennzeichnung, Rücknahme, Entsorgung und Finanzierung der Verwertung von Altgeräten.
Unsicher bei der WEEE-Kategorisierung Ihres Elektrogeräts?
ECOPV-EU unterstützt Hersteller und Importeure bei der korrekten Einordnung ihrer Elektro- und Elektronikgeräte sowie bei der WEEE-Registrierung und der Umsetzung der gesetzlichen Herstellerpflichten.
Schreiben Sie uns gerne eine Nachricht über das untenstehende Kontaktformular!
Kontakt
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!