Die Zukunft der Kreislaufwirtschaft: Die Sammelziele für Batterien

Mit dem neuen Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) und der EU-Batterieverordnung gelten verschärfte Regeln für Entsorgung und Recycling. Die EU hebt Mindestsammelquoten an, um kritische Rohstoffe wie Lithium, Kobalt und Nickel im Kreislauf zu halten.

Die Sammelziele

  • Gerätebatterien: In Deutschland gilt 2026 weiterhin die Quote von 50 %. Bis Ende 2027 steigt diese EU-weit auf 63 %, bis 2030 auf 73 %.
  • LMT-Batterien (E-Bikes/E-Scooter): Wertstoffhöfe müssen diese bereits separat annehmen. Die Ziele liegen bei 51 % bis Ende 2028 und 61 % bis 2031.

Aktueller Stand

Obwohl die Sammelmengen für Gerätebatterien kontinuierlich steigen, steht Deutschland vor erheblichen Herausforderungen, um die kommenden EU-Ziele zu erreichen:

  • Gerätebatterien: Für das Jahr 2025 wurde in Deutschland eine Sammelquote von nur 56 % ermittelt. Damit liegt das Land zwar über dem aktuellen gesetzlichen Mindestmaß von 50 %, verfehlt aber die ab Ende 2027 geforderte EU-Quote von 63 % noch deutlich.
  • Lithium-Ionen-Akkus & LMT-Batterien: Besonders kritisch ist die Lage bei Lithium-Batterien (z. B. aus Smartphones, E-Bikes oder E-Scootern). Hier liegt die reale Rücklaufquote aktuell bei nur etwa 25 % bis 30 %. Bis zum ersten verbindlichen Ziel von 51 % im Jahr 2028 besteht somit eine massive Lücke. Grund: Ein Großteil der Akkus verbleibt ungenutzt in Haushalten oder wird über den Hausmüll entsorgt.

Notwendigkeit

  • Brandgefahr: Falsch entsorgte Akkus verursachen immer häufiger Brände in Müllfahrzeugen und Sortieranlagen.
  • Rohstoffsicherung: Recycling schützt vor Importabhängigkeiten. Ab 2031 schreibt die EU zudem verbindliche Recycling-Quoten für Neubatterien vor.
  • Klimaschutz: Die Wiederverwendung spart massiv CO₂ ein. Neue EU-Auflagen wie der digitale Batteriepass erzwingen zudem Transparenz.

Was jetzt konkret getan wird

  • Vape-Rücknahme (Ab 1. Juli 2026): Jeder Kiosk, jede Tankstelle und jeder Supermarkt muss Einweg-E-Zigaretten kostenlos, bedingungslos und markenunabhängig zurücknehmen. Die neue Regel soll verhindern, dass die gefährlichen Lithium-Ionen-Akkus im normalen Hausmüll landen.
  • Das „Thekenmodell“: Das Thekenmodell am Wertstoffhof verpflichtet Bürger dazu, gefährliche Elektro-Altgeräte mit Akkus (wie Einweg-E-Zigaretten) direkt beim geschulten Personal abzugeben, statt sie selbst in Container zu werfen, um Brandgefahren durch Beschädigungen zu verhindern.
  • Design-Vorgaben (Ab Februar 2027): Akkus in Smartphones, Tablets und E-Bikes dürfen nicht mehr verklebt sein, sondern müssen vom Verbraucher selbst leicht austauschbar sein.

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