Kreislaufwirtschaft statt Müllexport: Die neue EU Abfallverbringungsverordnung im Fokus

Am 21. November 2026 tritt das offizielle Exportverbot für EU-Kunststoffabfälle in Nicht-OECD-Länder in Kraft.
Die Verordnung gilt zwar bereits seit dem 20. Mai 2024, gewährt Unternehmen und Mitgliedstaaten jedoch gestaffelte Übergangsfristen.

Erste zentrale Änderungen liefen bereits im Mai 2026 an: Seitdem müssen Abfallexporte verpflichtend über das neue digitale System DIWASS (Digital Waste Shipment System) abgewickelt werden.
Das absolute Exportverbot in Nicht-OECD-Staaten folgt schließlich im November und gilt vorerst für mindestens zweieinhalb Jahre.

Warum wird dieses Verbot eingeführt?

  • Abfallverantwortung: Die EU verantwortet ihren Müll selbst, statt Umweltprobleme zu exportieren.
  • Problembekämpfung: Reaktion auf illegale Entsorgung und schlechte Bedingungen in Empfängerländern.
  • Umweltschutz: Plastikmüll soll globale Ökosysteme nicht weiter belasten.
  • Kreislaufwirtschaft: Abfall verbleibt als Sekundärrohstoff in Europa.

Welche Länder sind betroffen?

  • Nicht-OECD-Staaten: Striktes, befristetes Exportverbot für Kunststoffabfälle. Frühestens nach einer umfassenden Evaluierung durch die EU bis Mai 2029 können Drittstaaten bei Nachweis EU-äquivalenter Umwelt- und Arbeitsstandards eine Aufhebung beantragen.
  • OECD-Staaten: Exporte in Länder wie die Türkei bleiben erlaubt, jedoch strenger reguliert. Seit Mai 2026 gilt die Pflicht zur vorherigen schriftlichen Notifizierung (PIC). Ab Mai 2027 folgt eine unabhängige Auditpflicht.

Bisherige Situation

Länder wie Malaysia, Indonesien und Vietnam dienten oft als Ventil für EU-Plastikmüll. Dies ermöglichte es Unternehmen, eine Illusion von Recycling in ihren ESG-Berichten aufrechtzuerhalten, während der Abfall real auf undurchsichtigen Deponien landete. Grund dafür war eine historische Gesetzeslücke: Sobald Plastikmüll an einen zertifizierten Exporteur übergeben wird, gilt er rechtlich als „recycelt“. Was danach im Zielland tatsächlich damit passierte, wurde in den ESG-Bilanzen nicht weiter verfolgt.

Ziele und Erwartungen

  • Transparenz: Über das neue System DIWASS werden Abfälle digital erfasst. Nach einer Übergangsfrist für grüne Abfälle läuft das System ab 2027 vollumfänglich digital. Das reduziert Bürokratie und erschwert illegalen Handel.
  • Ressourcensicherheit: Der Verbleib der Sekundärrohstoffe in der EU senkt strategische Importabhängigkeiten.
  • Klimaneutralität: Lokale Wiederverwertung in Europa reduziert die CO₂-Emissionen der Industrie nachhaltig.

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