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EmpCo-Richtlinie: Übergangsregelung für Altbestände bis 2028

Seit dem 27. September 2026 gelten in Deutschland die neuen Regeln zur EmpCo-Richtlinie. Damit ist eine wichtige Etappe der Umsetzung erreicht: Umweltbezogene Werbeaussagen müssen ab sofort nachvollziehbar, glaubwürdig und belegbar sein. Pauschale oder unbelegte Behauptungen reichen künftig nicht mehr aus, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein.

👉 Wichtige Erleichterung für die Praxis:
Um die Vernichtung bereits produzierter Ware zu verhindern, wurde kurz vor dem Stichtag eine Übergangsregelung beschlossen. Bereits hergestellte Altbestände mit alten Umweltaussagen dürfen noch bis zum 26. September 2028 im Handel abverkauft werden.

Konkret betroffen unter EmpCo sind:

  • Pauschale Begriffe wie „umweltfreundlich“, „nachhaltig“ oder „grün“, wenn sie nicht durch konkrete, überprüfbare Angaben untermauert werden.
  • Aussagen zu „Klimaneutralität“ oder „CO2-neutral“, sofern diese ausschließlich auf Kompensationsmaßnahmen statt auf tatsächlicher Emissionsreduktion beruhen.
  • Werbung mit künftigen Umweltleistungen oder Zielen, die nicht mit einem klaren, überprüfbaren Umsetzungsplan hinterlegt sind.
  • Nachhaltigkeitssiegel und -labels, die nicht auf einem anerkannten Zertifizierungssystem oder ausreichenden Nachweisen basieren.

Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits angekündigt, ihre Marktüberwachung und Abmahnpraxis in diesem Bereich konsequent fortzusetzen und gezielt Unternehmen zu prüfen, deren Kommunikation den neuen Anforderungen nicht standhält.

Auch Wirtschaftskanzleien warnen: Unternehmen, die ihre Marketing- und Produktkommunikation nicht rechtzeitig anpassen, riskieren nicht nur kostspielige Abmahnungen, sondern auch empfindliche Bußgelder sowie die Abschöpfung erzielter Gewinne.

Für Hersteller, Importeure und den Handel bedeutet das dennoch konkret: Neue Umweltaussagen auf Verpackungen, in der Werbung, auf Websites und in Produktbeschreibungen sollten jetzt systematisch geprüft, mit belastbaren Daten unterlegt und bei Bedarf angepasst werden.

Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung zu Ihren Compliance-Themen rund um Elektro- und Elektronikgeräte, Verpackungen, Batterien und PV-Panels.

 

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