Die WEEE-Kategorie 1 umfasst Elektro- und Elektronikgeräte, die mithilfe eines integrierten Kreislaufs Wärme übertragen und dabei andere Substanzen als Wasser verwenden. Dazu zählen beispielsweise Gase, Öle oder Kältemittel. Diese Stoffe werden eingesetzt, um Geräte zu kühlen, zu heizen oder zu entfeuchten.
Die korrekte Zuordnung zur Kategorie „Wärmeüberträger“ ist für Hersteller, Importeure und andere verpflichtete Unternehmen von großer Bedeutung. Die Einordnung bestimmt unter anderem, wie ein Elektrogerät im Rahmen der WEEE-Registrierung bei der Stiftung ear zu behandeln ist.
Welche Geräte gehören zu WEEE Kategorie 1?
Typische Beispiele für Wärmeüberträger sind:
Entscheidend ist nicht allein die Größe des Geräts. Auch kleine Elektrogeräte können unter Kategorie 1 fallen, wenn sie die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Wärmeüberträger erfüllen.
Elektro- und Elektronikgeräte müssen vor dem Inverkehrbringen in Deutschland grundsätzlich korrekt eingeordnet und – sofern sie in den Anwendungsbereich des ElektroG fallen – bei der Stiftung ear registriert werden. Die falsche Zuordnung eines Geräts kann zu einer fehlerhaften Registrierung und damit zu Compliance-Risiken führen.
Für Hersteller und Importeure von Wärmeüberträgern gelten außerdem besondere Anforderungen an die Entsorgung und Verwertung von Altgeräten. Bei Geräten, die Kältemittel oder andere relevante Stoffe enthalten, sind auch die umweltgerechte Behandlung und fachgerechte Entsorgung von besonderer Bedeutung.
ECOPV-EU unterstützt Hersteller und Importeure bei der korrekten Einordnung ihrer Elektro- und Elektronikgeräte sowie bei der WEEE-Registrierung und der Umsetzung der gesetzlichen Herstellerpflichten.
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