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Elementor #310078

Der Entwurf des deutschen Textilgesetzes lässt auf sich warten, doch das Eckpunktepapier des Bundesumweltministeriums (BMUV) zeigt bereits klar, wohin die Reise geht. Der Gesetzentwurf steht heute, am 12. Oktober 2026, noch aus, wird aber vor Jahresende erwartet.

Das Papier ist kein fertiges Gesetz, bietet Herstellern, Händlern und Marktplätzen jedoch wichtige Orientierung:

Wer gilt als Hersteller? Jeder, der Bekleidung, Bekleidungszubehör, Haushaltstextilien oder Schuhe erstmals gewerblich auf dem deutschen Markt bereitstellt (Hersteller, Importeure, Händler).

Pflichten für ausländische Unternehmen: Sie müssen einen Bevollmächtigten in Deutschland benennen. Online-Marktplätze und Fulfilment-Dienstleister treffen Prüfpflichten (Marktplatzhaftung).

Organisationen für Herstellerverantwortung (PROs): Vorgesehen ist ein System aus mehreren privaten, konkurrierenden PROs. Hersteller müssen sich dort registrieren und finanzielle Beiträge leisten. Die PROs finanzieren die bundesweite Sammlung und erstatten den Sammlern ihren Aufwand.

Geplante Quoten (Bezug auf das Vorjahresgewicht):
70 % Sammelquote
95 % Verwertung der gesammelten Alttextilien
85 % Vorbereitung zur Wiederverwendung und Recycling zusammen

Der Zeitdruck steigt

Aktuell gibt es in Deutschland keine gesetzliche, herstellerfinanzierte Textil-EPR. Die EU-Vorgaben verpflichten Deutschland jedoch, die EPR-Regeln bis zum 17. Juni 2027 in nationales Recht umzusetzen und das System bis zum 17. April 2028 operativ einzurichten.

Entwicklung bei anderen Produktgruppen:

  • Verpackungen: Seit dem 12. August gilt der Bevollmächtigtenzwang für ausländische Verpackungshersteller.
  • Elektroschrott: Deutschland hat die EU-Sammelquote (29,8 % statt 65 %) erneut verfehlt. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) fordert eine verschärfte Herstellerverantwortung.
  • EU-Ebene: Für Ende 2026 ist ein Circular Economy Act angekündigt, in dem EPR ein zentraler Baustein bleibt.

Was Unternehmen jetzt tun sollten

Prüfen Sie frühzeitig, ob Sie als Erstinverkehrbringer gelten, wie Ihre Lieferketten aufgestellt sind und ob Sie einen Bevollmächtigten benötigen.

Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung zu Ihren Compliance-Themen rund um Elektro- und Elektronikgeräte, Verpackungen, Batterien und PV-Panels.

 

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