Das Ende fest verbauter Akkus!

Das Ende fest verbauter Akkus!

Die Ära fest verklebter Batterien geht bald zu Ende.


Ab dem 18. Februar 2027 greift die neue EU-Batterieverordnung (2023/1542) in voller Konsequenz.
Für Hersteller, Importeure und Händler bedeutet das: Produktdesign und Service-Konzepte müssen neu gedacht werden.

Der Endnutzer als Maßstab

Bisher reichte es oft, wenn Fachpersonal den Akku tauschen konnte.
Ab 2027 gilt: Batterien in fast allen Geräten (von Kopfhörern bis Laptops) müssen durch den Endnutzer selbst einfach entnehmbar und austauschbar sein.

· Werkzeuge: Der Tausch muss mit handelsüblichem Werkzeug (z. B. Schraubendreher) möglich sein.
· Entfernen und Ersetzen muss möglich sein, ohne Batterie oder Gerät zu beschädigen.
· Spezialwerkzeuge müssen dem Produkt kostenlos beiliegen, sofern sie für den Austausch zwingend erforderlich sind. 

Ausnahmen

Ausnahmen gibt es nur dort, wo Sicherheit oder die spezielle Funktion des Geräts Vorrang haben.

· Medizinprodukte: Wenn ein eigenständiger Akkutausch durch den Laien die Patientensicherheit gefährden würde (z. B. bei bestimmten In-vitro-Diagnostika).
· Unterwasser-Geräte: Die Ausnahme gilt für Geräte, die speziell für die regelmäßige Nutzung im Wasser designt sind (z. B. professionelle Tauchcomputer).


· Wichtig: Normale Smartphones, die lediglich gegen versehentliches Eintauchen geschützt sind (IP67/68), sind nicht automatisch befreit. Die Hersteller müssen hier Lösungen finden, die wasserdicht und öffenbar sind.

Neue Pflichten:

· Ersatzbatterien müssen mindestens 5 Jahre nach dem letzten Verkauf verfügbar sein.
· Faire Preise: Ersatzteile müssen zu angemessenen und nicht diskriminierenden Preisen angeboten werden, damit eine Reparatur wirtschaftlich attraktiv bleibt.
· Software-Sperren („Parts Pairing“) verboten
Die Verordnung sagt:
Austausch darf Funktion, Leistung oder Sicherheit nicht beeinträchtigen.

Digitaler Produktpass (DPP):

Ab Februar 2027 müssen Batterien via QR-Code Informationen zu Herkunft, Material und Recyclingfähigkeit liefern.

 

Der Batterie Pass ist verpflichtend für:
E-Auto-Batterien
Industriebatterien > 2 kWh
Batterien für leichte Fahrzeuge (E-Bike etc.)

 

Für kleine Gerätebatterien gelten Informations- und Kennzeichnungspflichten, aber kein voller Batterie Pass.

 

Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung zu Ihren Compliance-Themen rund um Elektro- und Elektronikgeräte, Verpackungen, Batterien und PV-Panels.

 

📩 www.ecopv-eu.com/kontakt | 📧 E-Mail: info@ecopv-eu.com 

 

⭐ Über 20.000 Kunden bei der EPR-Compliance unterstützt

⭐ Bewertet mit 5,0 auf Google

 

Kontakt

Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!

info@ecopv-eu.com

+49 6196 5835357

Frankfurter Str. 70-72
65760 Eschborn

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert