Das Ende fest verbauter Akkus!
Die Ära fest verklebter Batterien geht bald zu Ende.
Die Vorschrift, dass Batterien leicht entnehmbar und austauschbar sein müssen, tritt am 18. Februar 2027 in Kraft.
Für Hersteller, Importeure und Händler bedeutet das: Produktdesign und Service-Konzepte müssen neu gedacht werden.
Der Endnutzer als Maßstab
Bisher reichte es oft, wenn Fachpersonal den Akku tauschen konnte.
Ab 2027 gilt: Batterien in fast allen Geräten (von Kopfhörern bis Laptops) müssen durch den Endnutzer selbst einfach entnehmbar und austauschbar sein.
· Werkzeuge: Der Tausch muss mit handelsüblichem Werkzeug (z. B. Schraubendreher) möglich sein.
· Entfernen und Ersetzen muss möglich sein, ohne Batterie oder Gerät zu beschädigen.
· Spezialwerkzeuge müssen dem Produkt kostenlos beiliegen, sofern sie für den Austausch zwingend erforderlich sind.
Ausnahmen
Ausnahmen gibt es nur dort, wo Sicherheit oder die spezielle Funktion des Geräts Vorrang haben.
· Medizinprodukte: Wenn ein eigenständiger Akkutausch durch den Laien die Patientensicherheit gefährden würde (z. B. bei bestimmten In-vitro-Diagnostika).
· Unterwasser-Geräte: Die Ausnahme gilt für Geräte, die speziell für die regelmäßige Nutzung im Wasser designt sind (z. B. professionelle Tauchcomputer).
· Wichtig: Normale Smartphones, die lediglich gegen versehentliches Eintauchen geschützt sind (IP67/68), sind nicht automatisch befreit. Die Hersteller müssen hier Lösungen finden, die wasserdicht und öffenbar sind.
Neue Pflichten:
· Ersatzbatterien müssen mindestens 5 Jahre nach dem letzten Verkauf verfügbar sein.
· Faire Preise: Ersatzteile müssen zu angemessenen und nicht diskriminierenden Preisen angeboten werden, damit eine Reparatur wirtschaftlich attraktiv bleibt.
· Software-Sperren („Parts Pairing“) verboten
Die Verordnung sagt:
Austausch darf Funktion, Leistung oder Sicherheit nicht beeinträchtigen.
Digitaler Produktpass (DPP):
Ab Februar 2027 müssen Batterien via QR-Code Informationen zu Herkunft, Material und Recyclingfähigkeit liefern.
Der Batterie Pass ist verpflichtend für:
E-Auto-Batterien
Industriebatterien > 2 kWh
Batterien für leichte Fahrzeuge (E-Bike etc.)
Für kleine Gerätebatterien gelten Informations- und Kennzeichnungspflichten, aber kein voller Batterie Pass.
Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung zu Ihren Compliance-Themen rund um Elektro- und Elektronikgeräte, Verpackungen, Batterien und PV-Panels.
www.ecopv-eu.com/kontakt |
E-Mail: info@ecopv-eu.com
⭐ Über 20.000 Kunden bei der EPR-Compliance unterstützt
⭐ Bewertet mit 5,0 auf Google
Kontakt
Wir freuen uns auf Ihre Nachricht!









