Das Ende fest verbauter Akkus!
Die Ära fest verklebter Batterien geht bald zu Ende.
Ab dem 18. Februar 2027 greift die neue EU-Batterieverordnung (2023/1542) in voller Konsequenz.
Für Hersteller, Importeure und Händler bedeutet das: Produktdesign und Service-Konzepte müssen neu gedacht werden.
Der Endnutzer als Maßstab
Bisher reichte es oft, wenn Fachpersonal den Akku tauschen konnte.
Ab 2027 gilt: Batterien in fast allen Geräten (von Kopfhörern bis Laptops) müssen durch den Endnutzer selbst einfach entnehmbar und austauschbar sein.
· Werkzeuge: Der Tausch muss mit handelsüblichem Werkzeug (z. B. Schraubendreher) möglich sein.
· Entfernen und Ersetzen muss möglich sein, ohne Batterie oder Gerät zu beschädigen.
· Spezialwerkzeuge müssen dem Produkt kostenlos beiliegen, sofern sie für den Austausch zwingend erforderlich sind.
Ausnahmen
Ausnahmen gibt es nur dort, wo Sicherheit oder die spezielle Funktion des Geräts Vorrang haben.
· Medizinprodukte: Wenn ein eigenständiger Akkutausch durch den Laien die Patientensicherheit gefährden würde (z. B. bei bestimmten In-vitro-Diagnostika).
· Unterwasser-Geräte: Die Ausnahme gilt für Geräte, die speziell für die regelmäßige Nutzung im Wasser designt sind (z. B. professionelle Tauchcomputer).
· Wichtig: Normale Smartphones, die lediglich gegen versehentliches Eintauchen geschützt sind (IP67/68), sind nicht automatisch befreit. Die Hersteller müssen hier Lösungen finden, die wasserdicht und öffenbar sind.
Neue Pflichten:
· Ersatzbatterien müssen mindestens 5 Jahre nach dem letzten Verkauf verfügbar sein.
· Faire Preise: Ersatzteile müssen zu angemessenen und nicht diskriminierenden Preisen angeboten werden, damit eine Reparatur wirtschaftlich attraktiv bleibt.
· Software-Sperren („Parts Pairing“) verboten
Die Verordnung sagt:
Austausch darf Funktion, Leistung oder Sicherheit nicht beeinträchtigen.
Digitaler Produktpass (DPP):
Ab Februar 2027 müssen Batterien via QR-Code Informationen zu Herkunft, Material und Recyclingfähigkeit liefern.
Der Batterie Pass ist verpflichtend für:
E-Auto-Batterien
Industriebatterien > 2 kWh
Batterien für leichte Fahrzeuge (E-Bike etc.)
Für kleine Gerätebatterien gelten Informations- und Kennzeichnungspflichten, aber kein voller Batterie Pass.
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