Die deutsche Bundesregierung setzt sich auf EU-Ebene für gezielte Anpassungen der Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR) ein, um vor allem kleinere Unternehmen spürbar von bürokratischen Lasten zu befreien.
Die Kernforderungen im Überblick:
- Ausnahmen für Kleinunternehmer: Händler, die weniger als 10 Tonnen Verpackungen pro Jahr in den EU-Markt einbringen, sollen von der Pflicht befreit werden, in jedem einzelnen EU-Lieferland einen Bevollmächtigten zu benennen.
- Fokus auf Cross-Border E-Commerce: Der grenzüberschreitende Online-Handel leidet massiv unter den länderspezifischen bürokratischen Hürden und hohen Zusatzkosten. Hier fordert Deutschland vereinfachte Lösungen.
- Aufschub des Registrierungssystems: Um Zeit für den Aufbau eines zentralen europäischen Registers zu schaffen, soll die Pflicht zur Registrierung im neuen System bis Mitte 2028 verschoben werden.
- Änderungen direkt auf EU-Ebene: Da nationale Alleingänge die Probleme nicht lösen können, sucht die Bundesregierung aktiv die Unterstützung anderer EU-Mitgliedstaaten für direkte Änderungen am Gesetzestext.
Die ökologischen Ziele der Verordnung stehen dabei nicht zur Diskussion. Deutschland unterstützt den Ausbau von Recycling, Wiederverwendung und Kreislaufwirtschaft ausdrücklich. Die Umsetzung darf jedoch für kleinere Betriebe nicht unverhältnismäßig komplex werden.
Was bedeutet das für Unternehmen?
Obwohl die PPWR seit August 2026 gilt, bleibt die politische Debatte über Entlastungen dynamisch. International agierende Online-Händler sollten aktuelle Anpassungen im Auge behalten, müssen jedoch gleichzeitig sicherstellen, die bereits rechtskräftigen Vorgaben der Verordnung einzuhalten.
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