EPR-Bevollmächtigter für Verpackungen: PPWR-Pflichten ab August 2026

Mit dem Geltungsbeginn der EU-Verpackungsverordnung (PPWR) am 12. August 2026 steht der grenzüberschreitende Handel vor tiefgreifenden Änderungen.

Was ist ein EPR-Bevollmächtigter für Verpackungen?

Ein EPR-Bevollmächtigter (Authorised Representative, AR) ist eine in der EU ansässige Person. Er wird vom Hersteller schriftlich beauftragt, dessen Pflichten zur Erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) im jeweiligen Zielland rechtssicher zu erfüllen.

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

  • Pflicht für Nicht-EU-Firmen: Online-Händler ohne EU-Sitz müssen ab August 2026 für jedes EU-Lieferland (B2C) zwingend einen lokalen Bevollmächtigten benennen.
  • Geplante Ausnahmen für EU-Firmen: Für in der EU ansässige Unternehmen ist eine Befreiung oder Begrenzung bis 2035 in der Diskussion (finale Entscheidung noch nicht getroffen). Da sich die Entscheidung noch einige Monate hinziehen kann, bleibt die AR-Pflicht für alle Unternehmen ohne Sitz im Zielland vorerst bestehen.
  • Keine Zentralisierung: Die EPR-Registrierung und Lizenzierung bleibt länderspezifisch über nationale Register und Rücknahmesysteme verpflichtend.

Aktueller Status: Pflicht oder freiwillig?

Bis zum PPWR-Start bleibt die Rechtslage in der EU uneinheitlich:

  • Bereits Pflicht: Unter anderem in Österreich, Spanien, Griechenland und Dänemark müssen ausländische Händler schon jetzt einen AR benennen.
  • Noch optional: In Ländern wie Deutschland oder Bulgarien ist die Bestellung für EU-Unternehmen aktuell noch freiwillig.

Der Ablauf ab August

  • Schriftliches Mandat: Ein Vertrag regelt die Vertretung. Der AR muss im Zielland ansässig sein und übernimmt die volle rechtliche sowie finanzielle Haftung.

  • EPR-Registrierung: Der AR meldet das Unternehmen bei den nationalen Behörden an. Wichtige Ausnahmen: In Ländern wie Deutschland (LUCID-Register) bleibt die Erstregistrierung eine persönliche Pflicht des Herstellers. Zudem verlangen viele EU-Staaten, dass Verträge mit den Rücknahmesystemen (PROs) weiterhin vom Unternehmen selbst unterzeichnet werden.

  • Meldewesen: Er übermittelt Verpackungsmengen und Materialdaten. Die Recyclinggebühren berechnen sich nun streng nach der Recyclingfähigkeit.

  • Bereithaltung der Nachweise: Der Bevollmächtigte hält die Konformitätserklärung sowie alle geforderten technischen EPR- und Produktdokumentationen für die Behörden bereit.

Fazit

Unternehmen müssen ihre EPR-Strategie frühzeitig anpassen, um Verkaufsverbote und empfindliche Bußgelder zu vermeiden.

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