PPWR: Die EU-Konformitätserklärung wird zur Pflicht

Ab 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) unmittelbar. Neben der EPR-Compliance (wie der LUCID-Registrierung) wird für jede Verpackung eine rechtlich bindende EU-Konformitätserklärung (DoC) inklusive technischer Dokumentation Pflicht.

Wer muss handeln?

  • Erzeuger (Producer): Wer Verpackungen herstellt oder verpackte Waren unter eigener Marke in Verkehr bringt (und das Design bestimmt), muss die DoC ausstellen und unterzeichnen.
  • Importeure: Wer verpackte Produkte aus Nicht-EU-Ländern einführt, muss eine Kopie der DoC einholen und die technische Dokumentation für Behörden bereithalten.
  • Händler & Vertreiber: Sie tragen Kontrollpflichten und prüfen, ob Konformitätserklärung und vorgeschriebene Kennzeichnungen vorliegen.

Was ist zusätzlich zu tun?

Verantwortliche Unternehmen müssen vor dem Inverkehrbringen jeder Verpackung nachweisen, dass diese alle PPWR-Anforderungen (z. B. zu Schadstoffen, Recyclingfähigkeit oder Minimierung) erfüllt. Das geschieht in vier Schritten:

  • Konformitätsbewertung durchführen:
    Die Verpackung wird anhand der gesetzlichen PPWR-Kriterien systematisch geprüft und bewertet.
  • Technische Dokumentation erstellen:
    Ein umfassendes Dossier muss angelegt werden. Es enthält Nachweise zu Materialien, Zusammensetzung, Schadstoffgrenzwerten (wie PFAS) und Recycling-Leistungsstufen.
  • EU-Konformitätserklärung ausstellen:
    Nach erfolgreichem Nachweis stellt der Erzeuger die formelle, rechtsverbindliche EU-Konformitätserklärung (DoC) aus und hält diese stets aktuell.
  • Unterlagen archivieren:
    Die technische Dokumentation und die DoC müssen ab dem Zeitpunkt des letzten Inverkehrbringens rechtssicher aufbewahrt werden; 5 Jahre für Einwegverpackungen, 10 Jahre für Mehrweg- und Transportverpackungen

Was kann ein bestehender Compliance-Partner übernehmen?

Ein bestehender Partner kann Unternehmen dabei unterstützen, die EPR-Pflichten und die PPWR-Anforderungen zusammenzuführen.

  1. Portfolio-Analyse: Prüfung, welche Ihrer Verpackungen und Verpackungsarten genau betroffen sind.
  2. Rollen-Identifikation: Eindeutige Bestimmung, wer in Ihrer Lieferkette rechtlich als „Hersteller“ oder „Erzeuger“ haftet.
  3. Daten- & Lieferantenkoordination: Einholen und Abstimmen der notwendigen technischen Nachweise von Vorlieferanten.
  4. Dokumenten-Management: Strukturierung, rechtssichere Erstellung und Archivierung der technischen Dokumentation sowie der DoC.
  5. Schnittstellenfunktion: Moderation und Abstimmung zwischen Herstellern, Markeninhabern und Verpackungslieferanten.

Wichtig: Die deutsche LUCID-Registrierung und die Beteiligung an einem Dualen System bleiben weiterhin zwingend bestehen. Sie decken jedoch nur die Entsorgungsfinanzierung (EPR) ab und ersetzen keinesfalls die neue produktbezogene PPWR-Konformitätsbewertung.

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