Ab 12. August 2026 gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR) unmittelbar. Neben der EPR-Compliance (wie der LUCID-Registrierung) wird für jede Verpackung eine rechtlich bindende EU-Konformitätserklärung (DoC) inklusive technischer Dokumentation Pflicht.
Wer muss handeln?
- Erzeuger (Producer): Wer Verpackungen herstellt oder verpackte Waren unter eigener Marke in Verkehr bringt (und das Design bestimmt), muss die DoC ausstellen und unterzeichnen.
- Importeure: Wer verpackte Produkte aus Nicht-EU-Ländern einführt, muss eine Kopie der DoC einholen und die technische Dokumentation für Behörden bereithalten.
- Händler & Vertreiber: Sie tragen Kontrollpflichten und prüfen, ob Konformitätserklärung und vorgeschriebene Kennzeichnungen vorliegen.
Was ist zusätzlich zu tun?
Verantwortliche Unternehmen müssen vor dem Inverkehrbringen jeder Verpackung nachweisen, dass diese alle PPWR-Anforderungen (z. B. zu Schadstoffen, Recyclingfähigkeit oder Minimierung) erfüllt. Das geschieht in vier Schritten:
- Konformitätsbewertung durchführen:
Die Verpackung wird anhand der gesetzlichen PPWR-Kriterien systematisch geprüft und bewertet. - Technische Dokumentation erstellen:
Ein umfassendes Dossier muss angelegt werden. Es enthält Nachweise zu Materialien, Zusammensetzung, Schadstoffgrenzwerten (wie PFAS) und Recycling-Leistungsstufen. - EU-Konformitätserklärung ausstellen:
Nach erfolgreichem Nachweis stellt der Erzeuger die formelle, rechtsverbindliche EU-Konformitätserklärung (DoC) aus und hält diese stets aktuell. - Unterlagen archivieren:
Die technische Dokumentation und die DoC müssen ab dem Zeitpunkt des letzten Inverkehrbringens rechtssicher aufbewahrt werden; 5 Jahre für Einwegverpackungen, 10 Jahre für Mehrweg- und Transportverpackungen
Was kann ein bestehender Compliance-Partner übernehmen?
Ein bestehender Partner kann Unternehmen dabei unterstützen, die EPR-Pflichten und die PPWR-Anforderungen zusammenzuführen.
- Portfolio-Analyse: Prüfung, welche Ihrer Verpackungen und Verpackungsarten genau betroffen sind.
- Rollen-Identifikation: Eindeutige Bestimmung, wer in Ihrer Lieferkette rechtlich als „Hersteller“ oder „Erzeuger“ haftet.
- Daten- & Lieferantenkoordination: Einholen und Abstimmen der notwendigen technischen Nachweise von Vorlieferanten.
- Dokumenten-Management: Strukturierung, rechtssichere Erstellung und Archivierung der technischen Dokumentation sowie der DoC.
- Schnittstellenfunktion: Moderation und Abstimmung zwischen Herstellern, Markeninhabern und Verpackungslieferanten.
Wichtig: Die deutsche LUCID-Registrierung und die Beteiligung an einem Dualen System bleiben weiterhin zwingend bestehen. Sie decken jedoch nur die Entsorgungsfinanzierung (EPR) ab und ersetzen keinesfalls die neue produktbezogene PPWR-Konformitätsbewertung.
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