🔋Die 5 Batteriekategorien unter dem BattDG

Die regulatorische Welt der Batterien hat sich grundlegend gewandelt. Das alte Batteriegesetz (BattG) von 2009, das lediglich drei Batterietypen unterschied, ist Geschichte. Mit der EU-Batterieverordnung und dem deutschen Batterierecht-Durchführungsgesetz (BattDG) – in Kraft seit Oktober 2025 – gelten neue Spielregeln.

Besonders wichtig für Hersteller, Importeure und Händler: die präzise Einordnung in die nun fünf statt drei Kategorien. Jede bringt spezifische Pflichten für Kennzeichnung, Rücknahme und Dokumentation mit sich.

Die 5 Batteriekategorien

1) Gerätebatterien: Gekapselt, tragbar, für Haushaltsgeräte – von der AA-Batterie in der Fernbedienung über Knopfzellen in Uhren bis zum Akku in Smartphones oder elektrischen Zahnbürsten.

2) LMT-Batterien (Light Means of Transport): Die wichtigste Neuerung. Akkus für E-Bikes, Pedelecs und E-Scooter fallen nun in eine eigene Kategorie – bisher oft als Industriebatterien eingestuft, nun mit eigenen Transparenz- und Recyclingregeln.

3) Starterbatterien: Klassische KFZ-Batterien (SLI – Starting, Lighting, Ignition) für Verbrennungsmotoren.

4) Industriebatterien: Das „Auffangbecken“ für industrielle Anwendungen – stationäre Energiespeicher (z. B. für PV-Anlagen), USV-Systeme in Rechenzentren, Batterien für Gabelstapler und Flurförderzeuge.

5) Elektrofahrzeugbatterien: Große Traktionsbatterien für E-Autos, Hybride und schwere Nutzfahrzeuge. Sie unterliegen den höchsten Anforderungen an CO₂-Bilanz und digitalem Batteriepass.

Wer trägt welche Verantwortung?

Hersteller & Importeure: Registrierungspflicht bei der Stiftung EAR und Anschluss an eine OfH. Ab Februar 2027 gilt die QR-Code-Kennzeichnungspflicht für alle Batterien; Traktionsbatterien benötigen ab August 2026 einen digitalen Batteriepass.

Händler & Vertreiber (online und stationär): Unentgeltliche Rücknahme von Altbatterien der geführten Kategorien – unabhängig von einem Neukauf. Online-Händler müssen zusätzlich digitale Hinweise zu Rückgabemöglichkeiten bereitstellen.

Endnutzer: Hausmüll ist verboten. Rückgabe an Sammelstellen oder im Handel. Neu: E-Bike-Akkus (LMT) können flächendeckend an kommunalen Sammelstellen abgegeben werden.

Die Rolle der OfH (Organisation für Herstellerverantwortung)

Die OfH ist ein zugelassenes Kollektivsystem, das Sammlung und Verwertung für Hersteller organisiert. Die Beiträge sind ökologisch gestaffelt: Wer nachhaltige und leicht recycelbare Batterien vermarktet, zahlt weniger.

Als staatlich anerkannte OfH bietet ECOPV-EU die kostenlose Bereitstellung von ADR-Behältern sowie die regelmäßige, zertifizierte Entsorgung von Geräte-Altbatterien an.

Kontaktieren Sie uns für eine umfassende Beratung zu Ihren Compliance-Themen rund um Elektro- und Elektronikgeräte, Verpackungen, Batterien und PV-Panels.

 

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