Wer Elektrogeräte oder Batterien erstmals gewerblich in Deutschland in Verkehr bringt, ist registrierungspflichtig. Ohne gültige Registrierungsnummer drohen empfindliche Bußgelder und Vertriebsverbote. Online-Marktplätze wie Amazon und eBay prüfen diese Nummern streng und sperren Accounts bei Verstößen.
Die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (kurz: Stiftung ear) wurde 2004 gegründet. Im Auftrag des Umweltbundesamtes setzt sie zwei zentrale Umweltgesetze in Deutschland um:
- ElektroG: Die deutsche Umsetzung der EU-WEEE-Richtlinie für Elektro- und Elektronikaltgeräte.
- BattDG: Das am 7. Oktober 2025 in Kraft getretene Batterierecht-Durchführungsgesetz, das das alte Batteriegesetz (BattG) abgelöst hat.
Warum gibt es sie?
Ziel ist eine funktionierende Kreislaufwirtschaft durch Produktverantwortung. Hersteller sollen für die gesamte Lebensdauer ihrer Produkte verantwortlich bleiben, damit Elektroschrott und Altbatterien fachgerecht gesammelt, recycelt und wertvolle Rohstoffe zurückgewonnen werden.
Die Stiftung ear selbst betreibt kein Recycling, sondern koordiniert und kontrolliert – die operative Rücknahme und Entsorgung bleibt Aufgabe der Hersteller.
Der kompakte Fahrplan für die Registrierung bei der Stiftung ear
1) Elektro- und Elektronikgeräte (WEEE)
- Wer: Hersteller, Importeure und Onlinehändler, die elektronische Geräte in Deutschland erstmals in den Verkehr bringen
- Wo: Über das offizielle Portal der Stiftung ear
- Ablauf: Konto anlegen → Geräteart und Marke angeben → für B2C-Geräte insolvenzsichere Garantie nachweisen → Antrag einreichen
- Ergebnis: Erhalt der WEEE-Reg.-Nr. DE, die beim Anbieten der Produkte verpflichtend anzugeben ist
2) Batterien
- Wer: Alle Akteure, die Batterien, Akkus oder Geräte mit fest verbauten Batterien erstmals gewerblich in Deutschland anbieten
- Wo: Ebenfalls über das Portal der Stiftung ear
- Ablauf: Konto einrichten → passende Batteriekategorie registrieren → Nachweis des Anschlusses an ein Rücknahmesystem bzw. eine zugelassene Organisation für Herstellerverantwortung (OfH) zur Erfüllung der Rücknahmepflichten
- Ergebnis: Erhalt der Batt-Reg.-Nr. und Freischaltung für den rechtssicheren Vertrieb
Praxis-Tipp
Da die Bearbeitungszeit mehrere Wochen betragen kann und unvollständige Anträge das Verfahren zusätzlich verzögern, lohnt sich eine frühzeitige und sorgfältige Antragstellung – am besten deutlich vor dem geplanten Vertriebsstart.
Haben sie Fragen zur Registrierung bei der Stiftung ear oder zur Bevollmächtigung? Kontaktieren sie uns!
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