Ab dem 12. August 2026 ist die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR) offiziell anzuwenden. Während optische Vorgaben wie Recycling-Design oder Leerraumquoten erst ab 2030 verpflichtend werden, müssen Hersteller, Importeure und Onlinehändler die bürokratischen und produktrechtlichen Pflichten sofort erfüllen.
Zu den wichtigsten Neuerungen gehören
- EU-Konformitätserklärung für Verpackungen
- Technische Dokumentation als Nachweis der Konformität
- Strenge PFAS-Beschränkungen und neue Schwermetallgrenzwerte
- Pflicht zur Benennung eines lokalen Bevollmächtigten für Unternehmen ohne Sitz im jeweiligen EU-Zielland (insbesondere für den grenzüberschreitenden B2C-Direktversand)
EPR-Registrierung bleibt Pflicht
Die erweiterte Herstellerverantwortung (EPR) verliert nicht an Bedeutung. Wer verpackte Waren in einem EU-Land erstmals in Verkehr bringt, muss sich weiterhin in den nationalen Registern anmelden, Mengen melden und Lizenzgebühren zahlen.
Die Meilensteine der PPWR:
12. August 2026
- EU-Konformitätserklärung wird verpflichtend
- Technische Dokumentation wird verpflichtend
- PFAS-Verbot und neue Schwermetallgrenzwerte treten in Kraft
- Lokale Bevollmächtigte werden für grenzüberschreitende Fälle verpflichtend
Ab 2028
- EU-weit einheitliche Sortierkennzeichnungen und Materialpiktogramme
Ab 2030
- Höhere Anforderungen an die Recyclingfähigkeit (Klasse C)
- Mindestanteile an Rezyklaten in Kunststoffverpackungen
- Leerraum in Versandverpackungen auf maximal 50 % begrenzt
2038 / 2040
- Weitere Verschärfung der Recyclinganforderungen (Klasse B)
- Deutlich höhere Rezyklatquoten von bis zu 65 %
Die PPWR startet in wenigen Wochen. Unternehmen müssen jetzt dringend ihre genaue Rolle (Erzeuger, Hersteller oder Importeur) identifizieren und die erforderlichen Compliance-Maßnahmen umsetzen, um pünktlich zum Stichtag rechtssicher aufgestellt zu sein.
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